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Empfehlung für Vereine zur stufenweisen Wiederaufnahme des Leichtathletik-Betriebes

By 7. Mai 2020Mai 13th, 2020No Comments

Entsprechend der aktuellen Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus der Stadt Hamburg ist die Ausübung von Individualsportarten (u.a. auch Leichtathletik) im Freien, bei der die Sportausübenden stets einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten, erlaubt. Die Benutzung von Umkleide- und Clubräumen sowie von sanitären Anlagen in Sportanlagen ist jedoch untersagt. Ebenso bleibt der Wettkampfbetrieb untersagt.

Nach der Verordnung muss der Anbieter des Sportangebots das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen reduzieren; er ist insbesondere verpflichtet,

  1. die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung beziehungsweise des Sportangebots durch schriftliche, bildliche oder mündliche Hinweise aufzufordern, einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten und im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung die Einrichtung nicht zu betreten,
  2. den Zugang zur Sportanlage durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen so zu überwachen, dass die anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten können und hiervon abweichende Ansammlungen von Personen in der Einrichtung nicht entstehen und
  3. die Oberflächen der Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder anderer Gegenstände, die durch die Nutzerinnen, Nutzer oder das Personal häufig berührt werden, mehrmals täglich zu reinigen.

Falls für die Nutzung ein Antrag mit Konzept zur Einhaltung der Regeln benötigt wird, hat der HLV in Anlehnung an die 10 DOSB-Leitplanken Handlungsempfehlungen sowie eine Vorlage eines Belegungsplanes für die Sportstätten erstellt. Es wird darüberhinaus dringend empfohlen, die sportartenspezifischen Übergangsregeln des Deutschen Leichtathletik-Verbandes und Hygienetipps des DOSB einzuhalten. Diese Regeln beinhalten u.a. das Ausfüllen eines Fragebogens zum SARS-CoV-2-Risiko für jeden Nutzer der Sportanlagen, welcher wöchentlich zu aktualisieren und vor jeder Trainings- oder Wettkampfeinheit von der Aufsichtsperson zu überprüfen ist.

Hilfestellungen in der Übersicht:

Handlungsempfehlungen des HLV

Vorlage eines Belegungsplanes für Sportstätten

10 Leitplanken des DOSB

10 Hygienetipps des DOSB

Sportartenspezifische Übergangsregeln des DLV

Fragebogen zum SARS-CoV-2-Risiko