Gemäß dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs und der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 30. Oktober 2020 ist der Trainingsbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit (oder mit dem eigenen Hausstand) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien nicht zulässig.
Diese Vorgaben und Ausnahmeregelungen bieten sicherlich auch für einzelne Disziplinen der Leichtathletik die Möglichkeit, den Trainingsbetrieb als Individualsport aufrecht zu erhalten. Von diesen Vorgaben abweichend ist der Trainingsbetrieb für Bundeskaderathletinnen und -athleten an den Landesstützpunkten, wozu in diesem Fall auch die Jahnkampfbahn zählt, hingegen sogar mit weniger Einschränkungen zulässig.
Auf diesen Vorgaben basierend wurde das Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn angepasst. Diesem Konzept sind alle weiteren Informationen für den Trainingsbetrieb zu entnehmen. Trainingszeiten können unter Beachtung und Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes formlos per Mail an folkers@hhlv.de beantragt werden.
Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn