Der Verbandsrat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat im Sommer Beschlüsse zum Teilnahmerecht an Deutschen Meisterschaften gefasst, die vom Bundesausschuss Wettkampforganisation (BAWO) nun für die DM-Ausschreibungen 2017 umgesetzt wurden und ab dem neuen Jahr gelten.
Hier können Sie die Erläuterungen des DLV zu diesem Thema einsehen.