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Startrechtswechsel und LG/StG Änderungen zum Jahresende

Startrecht
Die offizielle Wechselfrist hat am 01. Oktober begonnen und endet am 30. November. Das neue Startrecht nach einem Wechsel gilt ab dem 01. Januar 2020.
Dies bedeutet:
Der neue Verein muss dem Hamburger Leichtathletik-Verband (Geschäftsstelle, Carl-Cohn-Straße 71, 22297 Hamburg) den Startpassantrag  bis spätestens zum Sonnabend, 30. November 2019, 23:59 Uhr vorlegen. Zur Fristwahrung kann der Antrag zunächst auch per Telefax ( 040 / 88 88 03 61)  oder per E-Mail (info@hhlv.de) gestellt werden. Für den Antrag ist der DLV-Vordruck 2.75  zu nutzen.

Im Antrag muss gem. Deutscher Leichtathletik-Ordnung (DLO) § 4.3 folgendes beigefügt bzw. auf dem Antrag erklärt sein:

  • die Verzichtserklärung des Aktiven auf das bis 2018 geltende Startrecht für den bisherigen Verein bzw. die LG
  •  die Freigabe des alten Vereins bzw. bei bisherigem Startrecht für einen Verein außerhalb Hamburgs der Nachweis des neuen (Hamburger) Vereins, dass die Freigabe angefordert wurde. ! Ohne die Freigabe bzw. die Freigabeanforderung ist der Wechselantrag nicht vollständig und kann nicht bearbeitet werden.
  •  mit der Unterschrift eines Vereinsfunktionärs und dem Vereinsstempel bestätigt der Verein auf dem Antrag die Mitgliedschaft im neuen Verein ab dem 01.Januar 2020
  •  im Falle eines geplanten Wechsels zu einem Verein außerhalb des Hamburger Landesverbandes ist die Athletenerklärung und die Freigabe des bisherigen Vereins vorzulegen. Die Anforderung des Startpasses geschieht dann durch den neu zuständigen Landesverband

Anträge auf Wechsel der Startberechtigung, die nach dem 30. November eingehen, können nur nach der Sonderregelung gem. DLO §4, Ziffer 4.4 behandelt werden.

Neubildung, Auflösung und Änderung von Leichtathletik- und Startgemeinschaften sind ebenfalls möglich vom 01. Oktober 2019 bis 30. November 2019
Die Gründung, Auflösung oder Änderung einer Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) oder Startgemeinschaft (StG) muss ebenfalls in der oben genannten Frist mit Wirkung zum 01. Januar 2020 in der Geschäftsstelle des Hamburger Leichtathletik-Verbandes eingereicht werden.
Hier finden Sie das zu verwendende StG-Antragsformular sowie die Zusatzbestimmungen für StGs in der DLO.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen, wie z.B. die Aufnahme einer weiteren Altersklasse in eine StG, in der laufenden Saison nicht möglich ist, sondern erst wieder im Zeitraum vom 01.10.2020 bis 30.11.2020 für das Folgejahr.

Startpasslizenzen
Athleten*innen, die nicht mehr am aktiven Wettkampfgeschehen teilnehmen, können  bis zum 31.01.2020 für das Kalenderjahr 2020 aus der Startpassdatei herausgenommen werden. Dafür erhalten die Vereine Ende November eine aktuelle Startpassliste, in der die Streichungen vorgenommen werden können. Diese Liste ist dann bis zum 15. Dezember in der HLV-Geschäftsstelle einzureichen.

Hinweis: 2020 müssen alle Athleten*innen ab Jahrgang 2008 (Altersklasse Jugend U14, M/W 12/13), die  an Wettkämpfen teilnehmen,  im Besitz eines gültigen Startpasses für ihren Verein sein. Wir bitten um frühzeitige Einreichung der Anträge.