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Der Senat hat gestern weitere Lockerungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die ab dem 1. Juli 2020 in Kraft treten. Danach ist Sport mit Körperkontakt und ohne Abstand für Gruppen von bis zu 10 Personen wieder möglich. Das gilt für Sport in und auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen, im Freien wie in geschlossenen Räumen. Entsprechende Schutzkonzepte sind bei Sportarten in geschlossenen Räumen nach § 6 zu erstellen und die Kontaktnachverfolgung nach §7 ist einzuhalten.

Mitglieder- und Vereinsversammlungen

Mitgliederversammlungen und Gremiensitzungen  von Vereinen sind bereits seit der letzten Verordnung wieder erlaubt. Die spezifischen Regelungen entnehmen Sie bitte der Verordnung in §10.

Für Veranstaltungen gelten nun die folgenden Regelungen: Veranstaltungen sind unter Auflagen zur Kontaktrückverfolgung sowie Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder erlaubt. Die zulässige Teilnehmerzahl hängt unter anderem davon ab, ob die Veranstaltung unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfindet. Bei Veranstaltungen im Freien mit festen Sitzplätzen dürfen bis zu 1000 Personen teilnehmen (in geschlossenen Räumen bis zu 650), ohne feste Sitzplätze im Freien bis zu 200 Personen (in geschlossenen Räumen bis 100). Wird Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Höchstzahl bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze um jeweils die Hälfte.

Die seit heute gültige neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist hier einsehbar. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende August. Weitere Informationen sind auch der Pressemitteilung der Innenbehörde zu entnehmen. Auch der Hamburger Sportbund hat einen Beitrag zu den weiteren Lockerungen veröffentlicht.