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Erneute Einschränkungen für den Sportbetrieb

By 2. November 2020No Comments

Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionsdynamik der Corona-Pandemie hat der Senat Ende vergangener Woche nach dem Beschluss der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Vereinssport in Hamburg stark einschränken.

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist ab dem 2. November einzustellen. Lediglich die Ausübung von Sportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Hausstands auf Sportanlagen im Freien bleibt weiterhin zulässig. Davon betroffen ist bedauerlicherweise auch der Trainingsbetrieb vieler Vereine in der Leichtathletik, da dieser in den meisten Fällen wieder nahezu vollständig zum Erliegen kommt bzw. komplett eingestellt wird. Ein sehr eingeschränkter Trainingsbetrieb allein oder zu zweit ist zwar im Freien auch auf öffentlichen Sportanlagen noch möglich, allerdings ist dies in den meisten Vereinen kaum umzusetzen.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Berufssportlerinnen und -sportler sowie für Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten ist hingegen weiterhin zulässig. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb darf allerdings nur unter Zuschauerausschluss stattfinden.

Eine Zusammenfassung aller Einschränkungen hat der HSB auf seiner Homepage veröffentlicht. Die Lesefassung der ab heute gültigen Eindämmungsverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg ist ebenfalls online.

Um die begrenzten Möglichkeiten des Trainingsbetriebes zu erörtern, läuft derzeit eine intensive Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Sobald es weitere Informationen für den Trainingsbetrieb der Bundes- und Landeskaderathleten sowie für das Vereinstraining gibt, werden dieser auf der HLV-Homepage veröffentlicht.