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Möglichkeiten für das Training von Bundeskaderathleten in der LTH

By 9. November 2020März 30th, 2021No Comments

Nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs und der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 30. Oktober 2020 ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ab dem 2. November einzustellen, hierzu gehört auch die Schließung von Indoor-Sportanlagen und Sporthallen. Von diesen Vorgaben abweichend ist der Trainingsbetrieb für Bundeskaderathletinnen und -athleten an den Landesstützpunkten, wozu in diesem Fall auch die Leichtathletikhalle zählt, zulässig. Die Leichtathletikhalle bleibt dementsprechend für den Trainingsbetrieb von Bundeskaderathletinnen und -athleten geöffnet, sodass diese ihren Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle auch jetzt fortführen können.

Auf diesen Vorgaben basierend wurde das Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle angepasst. Diesem Konzept sind alle weiteren Informationen für den Trainingsbetrieb zu entnehmen. Das Training kann grundsätzlich zeitflexibel erfolgen, die geplanten Trainingszeiten müssen aber formlos per Mail an folkers@hhlv.de mitgeteilt werden.

Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle

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