Für Trainer-Lizenzen, deren Gültigkeit zum Jahresende 2020 ausläuft, sollte die Verlängerung noch in diesem Jahr beantragt und die Unterlagen (Lizenz und Fortbildungsnachweise) in der HLV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Für die Verlängerung müssen Fortbildungen im Umfang von 15 LE nachgewiesen werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Absage einiger Fortbildungen, können Lizenzen auch ohne absolvierte Fortbildungen um ein Jahr verlängert werden. Erfolgt der Nachweis der fehlenden Fortbildungseinheiten im Jahr 2021 kann die Lizenz dann um weitere drei Jahre verlängert werden.
Für Rückfragen steht die HLV-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.