Gemäß dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs und der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 5. März 2021 können Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von bis zu 20 Personen in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien Sport treiben. Darüber hinaus ist der Trainingsbetrieb im Freien allein, zu zweit oder mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt. Diese Vorgaben gelten entsprechend auch für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn.
Diese Vorgaben und Ausnahmeregelungen bieten auch für einige Disziplinen der Leichtathletik die Möglichkeit, den Trainingsbetrieb als Individualsport aufrecht zu erhalten. Dabei sind die bekannten Hygienevorgaben einzuhalten und eine Kontaktnachverfolgung für die Gruppen ist sicherzustellen. Umkleideräume und Duschen auf und in Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen. Die Öffnung und Nutzung von Toiletten ist unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.
Auf diesen Vorgaben basierend wurde das Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn angepasst. Diesem Konzept sind alle weiteren Informationen für den Trainingsbetrieb zu entnehmen. Trainingszeiten können unter Beachtung und Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes formlos per Mail an folkers@hhlv.de beantragt werden.
Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn