Das Inkrafttreten des durch den Bundestag und den Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetzes und die darauf folgende Anpassung der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus durch den Hamburger Senat erfordern eine erneute Einschränkung des Sportbetriebes. Der Trainingsbetrieb darf nach wie vor nur als Individualsport allein, zu zweit (oder mit dem eigenen Hausstand) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien erfolgen. Davon ausgenommen bleibt der Kinder- und Jugendsport mit Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die weiterhin in Gruppen gemeinsam trainieren dürfen. Allerdings wurde die maximal zulässige Anzahl der Kinder auf 5 Personen statt wie zuletzt 10 Personen reduziert. Weiterhin müssen Trainerinnen und Trainer nun über einen tagesaktuellen negativen Coronavirus-Testnachweis verfügen, der der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen ist. Diese Vorgaben gelten entsprechend auch für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn.
Diese Vorgaben und Ausnahmeregelungen bieten für die Leichtathletik jedoch die Möglichkeit, den Trainingsbetrieb als Individualsport aufrecht zu erhalten. Dabei sind die bekannten Hygienevorgaben einzuhalten und eine Kontaktnachverfolgung für die Gruppen ist sicherzustellen. Umkleideräume und Duschen auf und in Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen. Die Öffnung und Nutzung von Toiletten ist unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.
Auf diesen Vorgaben basierend wurde das Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn erneut angepasst. Diesem Konzept sind alle weiteren Informationen für den Trainingsbetrieb zu entnehmen. Trainingszeiten können weiterhin unter Beachtung und Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes formlos per Mail an folkers@hhlv.de beantragt werden.
Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn