Bereits am vergangenen Freitag hatte der Hamburger Senat angekündigt, dass erste Lockerungsschritte erfolgen werden, sollte die Inzidenz fünf Werktage in Folge die 100 unterschreiten. Diese Lockerungen treten nun bereits ab dem heutigen Mittwoch in Kraft und betreffen in diesem Fall den Kinder- und Jugendsport. Der Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport darf dementsprechend mit Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres wieder in Gruppen mit bis zu zehn Kindern stattfinden, statt wie zuletzt mit fünf Kindern. Trainerinnen und Trainer müssen jedoch immer noch über einen höchstens zwölf Stunden alten negativen Coronavirus-Testnachweis verfügen, der der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen ist. Der sonstige Trainingsbetrieb darf nach wie vor nur als Individualsport allein, zu zweit (oder mit dem eigenen Hausstand) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien erfolgen. Diese Vorgaben gelten entsprechend auch für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn.
Diese Vorgaben und Regelungen bieten für die Leichtathletik die Möglichkeit, den Trainingsbetrieb als Individualsport aufrecht zu erhalten. Dabei sind die bekannten Hygienevorgaben einzuhalten und eine Kontaktnachverfolgung für die Gruppen ist sicherzustellen. Umkleideräume und Duschen auf und in Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen. Die Öffnung und Nutzung von Toiletten ist unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.
Auf diesen Vorgaben basierend wurde das Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn erneut angepasst. Diesem Konzept sind alle weiteren Informationen für den Trainingsbetrieb zu entnehmen. Trainingszeiten können unter Beachtung und Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes formlos per Mail an folkers@hhlv.de beantragt werden. Bestehende und bereits genehmigte Trainingszeiten werden allerdings fortgeführt und sind nicht neu zu beantragen.
Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn