Am Dienstag hat der Hamburger Senat angekündigt, dass auf die ersten Lockerungsschritte in der vergangenen Woche nun ein zweiter Lockerungsschritt folgen wird, der auch den Sportbetrieb betreffen wird. Diese Lockerungen sollen bereits ab Samstag den 22. Mai in Kraft treten und betreffen sowohl den Kinder- und Jugendsport als auch den allgemeinen kontaktfreien Sport in Gruppen im Freien. Der Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport darf dementsprechend mit Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen mit bis zu 20 Kindern stattfinden, statt wie zuletzt mit 10 Kindern. Der sonstige Trainingsbetrieb darf fortan mit bis zu 10 Personen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien erfolgen. Diese Vorgaben gelten entsprechend auch für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn.
Diese Vorgaben und Regelungen bieten für die Leichtathletik die Möglichkeit, den Trainingsbetrieb als Individualsport aufrecht zu erhalten. Dabei sind die bekannten Hygienevorgaben einzuhalten und eine Kontaktnachverfolgung für die Gruppen ist sicherzustellen. Umkleideräume und Duschen auf und in Sportanlagen bleiben weiterhin geschlossen. Die Öffnung und Nutzung von Toiletten ist unter Einhaltung der Mindestabstände und Hygienevorgaben zulässig.
Auf diesen Vorgaben basierend wurde das Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn erneut angepasst. Diesem Konzept sind alle weiteren Informationen für den Trainingsbetrieb zu entnehmen. Trainingszeiten können unter Beachtung und Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes formlos per Mail an folkers@hhlv.de beantragt werden. Bestehende und bereits genehmigte Trainingszeiten werden allerdings fortgeführt und sind nicht neu zu beantragen.
Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn
Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung