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Umstellung des Trainingsbetriebes in der LTH auf das 2-G-Zugangsmodell

By 16. Oktober 2021November 26th, 2021No Comments

Der Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle wird ab Montag den 18.10.2021 auf das 2-G-Zugangsmodell umgestellt, um die kapazitären Möglichkeiten für das Training zu erweitern. Dies bedeutet, dass alle Athletinnen und Athleten sowie Trainerinnen und Trainer zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises (nach § 2 Absatz 5) oder eines Genesenennachweises (nach §2 Absatz 6), jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, bei dem/der für die Trainingsgruppe zuständigen Trainer/Trainerin verpflichtet sind. Ausgenommen davon sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wobei auch in diesem Fall die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, aus dem die Nichtvollendung des 18. Lebensjahres folgt, verpflichtend ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Vorgaben des 2G-Modells Ordnungswidrigkeiten darstellen und bußgeldbewehrt sind (Bußgeldrahmen: 1.000 Euro bis 20.000 Euro). Die Verantwortung liegt bei den jeweils für die Trainingsgruppen zuständigen Trainerinnen und Trainern bzw. den Vereinen.

Auf Grundlage eines entsprechend angepassten Nutzungskonzeptes für den Trainingsbetrieb und der bereits eingegangenen Nutzungsanträge wurde der Belegungsplan aktualisiert, welcher ab Montag den 18. Oktober gültig ist. Weitere Einzelheiten zu den Vorgaben des Nutzungskonzeptes sind diesem zu entnehmen.

Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle

Belehrung über die Pflichten im 2-G-Zugangsmodell der Stadt Hamburg

Belegungsplan für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle