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2G-Regelung für den Indoorsport ab 20. November 2021

By 16. November 2021No Comments

Der Senat hat heute beschlossen ab kommenden Sonnabend, den 20. November 2021, eine 2G-Regelung für  Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbädern und Fitness-Studios zu erlassen. D.h. es haben dann nur noch geimpfte und genese Sportler*innen zutritt.

Zusätzlich wird eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal eingeführt. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt bestehen, diese dürfen auch ungeimpft an Indoorsportangeboten teilnehmen.  Eine Ausnahme gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Betriebe verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen, z. B. die App CovPassCheck.

Eine nichtamtliche Lesefassung der neuen Eindämmungsverordnung finden Sie hier, sobald diese von der Stadt aktualisiert wurde. Die vollständige Verordnung finden Sie hier, sobald diese von der Stadt aktualisiert wurde.

Eine Umstellung des Trainingsbetriebes in der Leichtathletikhalle auf das 2-G-Zugangsmodell erfolgte bereits Mitte Oktober.