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Anpassung des Nutzungskonzeptes für den Trainingsbetrieb in der LTH auf “2-G-plus”

By 7. Januar 2022Januar 24th, 2022No Comments

Das Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle wird ab Montag den 10.01.2022 an die vorgegebenen Änderungen der 2-G-plus-Zugangsregelung angepasst. Dies bedeutet, dass alle Athletinnen und Athleten sowie Trainerinnen und Trainer zusätzlich zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises (nach § 2 Absatz 5) oder eines Genesenennachweises (nach §2 Absatz 6) auch zur Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises (Gültigkeit von 24h), jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, bei dem/der für die Trainingsgruppe zuständigen Trainer/Trainerin verpflichtet sind. Von der Verpflichtung zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises oder eines Genesenennachweises ausgenommen sind Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wobei auch in diesem Fall die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, aus dem die Nichtvollendung des 16. Lebensjahres folgt, verpflichtend ist. Ebenso sind Personen, die einen Nachweis einer Corona-Auffrischungs-Impfung vorweisen können, von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises entbunden, es wird jedoch empfohlen, dass sich auch diese Personen sich vor jedem Training testen lassen. Diese Anpassung stellt eine Änderung gegenüber der bereits Anfang Dezember erfolgten Anpassung des 2-G-Zugangsmodells für den Trainingsbetriebes in der LTH dar.

Weitere Informationen zu den 2G-plus-Zugangsbeschränkungen hat der Hamburger Sportbund auf seiner Homepage zusammengestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Vorgaben des 2G-plus-Modells Ordnungswidrigkeiten darstellen und bußgeldbewehrt sind (Bußgeldrahmen: 1.000 Euro bis 20.000 Euro). Die Verantwortung liegt wie bereits zuletzt bei den jeweils für die Trainingsgruppen zuständigen Trainerinnen und Trainern bzw. den Vereinen.

Trotz der beschriebenen Anpassung des Nutzungskonzeptes für den Trainingsbetrieb, bleibt der bestehende Belegungsplan gültig. Weitere Einzelheiten zu den Vorgaben des Nutzungskonzeptes sind diesem zu entnehmen.

Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle

Belehrung über die Pflichten im 2-G-Zugangsmodell der Stadt Hamburg

Belegungsplan für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle