Die Wettkampfverantwortlichen des Hamburger und des Schleswig-Holsteinischen Leichtathletik-Verbandes haben sich erneut bezüglich der geplanten Durchführung der Landeshallenmeisterschaften ausgetauscht. Ergebnis dieses Austausches ist, dass es noch keine entgültige Entscheidung zur Durchführung der Veranstaltungen gibt, da hierfür u.a. zunächst noch die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz abgewartet werden sollen. Bei der Entscheidung ob der Durchführung der Veranstaltungen hat die Gesundheit aller Beteiligten oberste Priorität, weshalb eine Durchführung auch über die Vorgaben der Eindämmungsverordnung hinaus kritisch geprüft wird.
Nach aktuellem Stand sind Indoor-Sportveranstaltungen in Hamburg mit bis zu 200 Personen zulässig. Dabei unterliegt die Zugangsbeschränkung der „2G-plus-Regelung“, d.h. dass alle beteiligten Personen zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises oder eines Genesenennachweises sowie eines negativen Coronavirus-Testnachweises (Gültigkeit von 24h/PCR-Test 48h), jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, verpflichtet sind. Ebenso sind Personen, die bereits eine Corona-Auffrischungs-Impfung erhalten haben, zur Vorlage eines Impfnachweises sowie eines negativen Coronavirus-Testnachweises verpflichtet. Von der Verpflichtung zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises oder eines Genesenennachweises ausgenommen sind Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wobei auch in diesem Fall die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, aus dem die Nichtvollendung des 16. Lebensjahres folgt, sowie eines negativen Coronavirus-Testnachweises verpflichtend ist.
Eine entgültige Entscheidung zur Durchführung der Landeshallenmeisterschaften ist spätestens Mitte nächster Woche zu erwarten. Bis dahin bitten wir um Geduld und Verständnis.