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Umstellung des Trainingsbetriebes in der LTH auf das 3-G-Zugangsmodell

By 4. März 2022Juni 1st, 2022No Comments

Der Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle wird ab sofort wieder auf das 3-G-Zugangsmodell umgestellt. Dies bedeutet, dass alle Athletinnen und Athleten sowie Trainerinnen und Trainer zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises (nach § 2 Absatz 5), eines Genesenennachweises (nach §2 Absatz 6) ODER eines negativen Coronavirus-Testnachweises (Gültigkeit von 24h), jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, bei dem/der für die Trainingsgruppe zuständigen Trainer/Trainerin verpflichtet sind. Ausgenommen davon sind Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wobei auch in diesem Fall die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, aus dem die Nichtvollendung des 16. Lebensjahres folgt, verpflichtend ist. Ab dem Alter von 16 Jahren muss eine vollständige Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden, allerdings müssen Schülerinnen und Schüler kein zusätzliches negatives Testergebnis vorgelegen. Es wird jedoch empfohlen, dass sich auch geimpfte und genesene Personen vor jedem Training testen lassen. Darüber hinaus gilt beim Betreten und Verlassen der Halle eine FFP2-Maskenpflicht. Die Verantwortung liegt bei den jeweils für die Trainingsgruppen zuständigen Trainerinnen und Trainern bzw. den Vereinen.

Trotz der beschriebenen Anpassung des Nutzungskonzeptes für den Trainingsbetrieb, bleibt der bestehende Belegungsplan gültig. Weitere Einzelheiten zu den Vorgaben des Nutzungskonzeptes sind diesem zu entnehmen.

Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle

Belegungsplan für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle

Sperrzeiten für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle