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Bewerbungsphase für den HLV-Landeskader 2026/2027 gestartet

By 8. September 2026No Comments

In diesem Jahr müssen sich erstmals alle Athletinnen und Athleten, die in den Landeskader (L-Kader) berufen werden wollen, dafür bewerben. Die Bewerbungsphase beginnt heute und endet am 4. Oktober 2026.

Alle Bewerber:innen müssen gemeinsam mit ihrer Heimtrainerin bzw. ihrem Heimtrainer den Bewerbungsbogen ausfüllen. Anders als in den vergangenen Jahren erfolgt keine automatische Berufung. Bedeutet: Auch Athlet:innen, die den Kaderrichtwert in der zurückliegenden Saison erfüllt haben, müssen sich bewerben. Gleiches gilt für die Sportler:innen, die in der zurückliegenden Saison bereits im Kader waren. Dies betrifft ausschließlich den L-Kader, der die Altersklassen U16, U18 und U20 der kommenden Saison umfasst. Der Talentkader (E-Kader) sowie der Anschlusskader für ältere Athletinnen und Athleten sind nicht davon betroffen.

Der Hamburger Leichtathletik-Verband erhofft sich von dem neuen Verfahren bereits vor der Nominierung einen besseren Kenntnisstand über die Situation und Ziele der Sportlerinnen und Sportler sowie ihre Bedürfnisse zu erhalten. Insbesondere Athletinnen und Athleten, die den Kaderrichtwert 2026 nicht erreicht haben, haben so eine bessere Möglichkeit, Einblicke in ihre Leistungsentwicklung zu geben und so dem Verband eine qualifiziertere Möglichkeit zu bieten, über eine Kader-Aufnahme zu entscheiden. Das neue Verfahren wird bereits in zahlreichen anderen Landesverbänden angewandt. Für die konkrete Ausgestaltung in Hamburg wurde auch der HLV-Verbandsrat eng einbezogen.

Nachfolgend noch Antworten auf die wichtigsten Fragen:

Zu wann erfolgt die Kadernominierung?
Beginn des Kaderzeitraums 2026/2027 ist der 1. November. Zu diesem Termin erfolgt auch die offizielle Kadernominierung.

Wer entscheidet über die Aufnahme in den Kader?
Die Aufnahme in den Landeskader wird vom Leistungssportausschuss des HLV entschieden. Dieser bezieht, insbesondere bei Personen ohne erfüllten Richtwert, die Disziplin-Landestrainer für eine fachliche Einschätzung hinzu.

Was ist Voraussetzung für eine Kadernominierung?
Voraussetzung ist ein gültiges Startrecht für einen Hamburger Verein in der kommenden Saison sowie eine fristgerechte Bewerbung.

Muss der Kaderrichtwert erreicht sein?
Der Kaderrichtwert ist ein wichtiges Kriterium für die Berufung. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, Athletinnen und Athleten, die diesem Wert nahe kommen, zu nominieren. Wichtig ist insbesondere in diesen Fällen, dass Sportler:in und Trainer:in ein glaubwürdiges Szenario beschreiben, in dem im kommenden Jahr der dann nötige Richtwert erfüllt werden kann.

Ist für Athlet:innen der U16 und U18 die Teilnahme am Kadertraining verpflichtend?
Nein. Eine Bewerbung für und Nominierung in den Landeskader ist unabhängig davon, ob die Athletin oder der Athlet im Anschluss auch eines oder mehrere der Kadertrainings-Angebote annimmt.

Was, wenn mehrere Kaderrichtwerte erreicht wurden?
Die Bewerbung erfolgt immer für einen Disziplinbereich (also z.B. Sprint). Sportler:in und Trainer:in müssen sich also entscheiden. Wir empfehlen in diesen Fällen auch die Leistungen aus dem anderen Disziplinblock anzugeben, in denen ein oder mehrere Richtwerte erfüllt wurden. Mit der Festlegung auf einen Disziplinblock für die Kaderberufung entgeht den Sportlern jedoch nicht die Möglichkeit, auch im anderen das Kadertraining zu besuchen. Schon gar nicht wird erwartet, dass nur noch in diesem Disziplinblock Wettkämpfe bestritten werden.

Ist die Anzahl der Kaderplätze begrenzt?
Nein. Der Verband ist nicht an eine Höchstgrenze gebunden. Daraus ergibt sich jedoch im Umkehrschluss nicht, dass der HLV unbegrenzt viele Athletinnen und Athleten berufen kann. Orientierung sind klar die bundeseinheitlichen Kaderrichtwerte.

Warum ist eine gemeinsame Bewerbung von Athlet:in und Trainer:in nötig?
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Athlet:in, Heimtrainer:in und Landestrainer:in ist uns wichtig. Die Kaderbewerbung soll daher ausdrücklich den gemeinsamen Wunsch von Heimtrainer:in und Sportler:in entsprechen. Im Rahmen der Save-Sports-Bemühungen ist es dem HLV darüberhinaus wichtig, über alle in die Betreuung von Landeskader-Athlet:innen involvierten Trainer:innen im Bilde zu sein.

Was ist im Fall von Vereins- oder Trainerwechseln, die bis zum Bewerbungsende noch nicht vollzogen sind?
Sportler:innen, die absehbar noch nach der Bewerbungsphase Trainer:in oder Verein wechseln und deshalb den Bogen nicht sinnvoll oder vollständig ausfüllen können, werden gebeten, sich direkt an den Leitenden Landestrainer zu wenden.

An wen kann ich mich bei Rückfragen wenden?
Erster Ansprechpartner ist der Leitende Landestrainer, Jann Folkers. Darüber hinaus können für Fragen gerne auch die Disziplin-Landestrainer kontaktiert werden.

Wird eine Nicht-Nominierung begründet?
Alle Bewerber:innen erhalten ein Feedback auf ihre Bewerbung. Da wir dieses Verfahren zum ersten Mal durchführen und noch nicht abschätzen können, wie viele Bewerbungen eingehen, können wir jedoch nicht garantieren, dass dies in jedem Fall detailliert oder gar in einem persönlich Gespräch stattfinden kann.

Bewerbungsbogen für den HLV-Landeskader 2026/2027