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Infomaterial zur neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz lösen im Mai 2018 bisherige nationale Bestimmungen ab – Veränderungen ergeben sich auch für Vereine und Verbände.
Mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab 25. Mai 2018 das europäische Datenschutzrecht vereinheitlicht. Damit gehen Veränderungen für Organisationen einher, die personenbezogene Daten teilweise oder ganz automatisiert verarbeiten oder speichern. Somit sind auch Vereine betroffen.
Der erste Schritt zur Umsetzung der neuen Bestimmungen ist eine Bestandsaufnahme aktueller Prozesse der Datenverarbeitung.
Der Hamburger Sportbund hat auf seiner Homepage dazu wichtige Informationen zusammengestellt.