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Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenamtler erhöht

Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 durch den Bundestag konnten im Dezember wichtige Verbesserungen in den Bereichen Ehrenamt und Gemeinnützigkeit erzielt werden: Zum 1. Januar 2021 wurde die Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro angehoben. Darüber hinaus wurde die Freigrenze für gemeinnützige Vereine bei Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf 45.000 Euro erhöht. Für kleine Vereine mit Einnahmen von weniger als 45.000 Euro entfällt zudem die Pflicht der zeitnahen Verwendung der Einnahmen. Die Möglichkeit, Spenden bis zu 300 Euro per Kontoauszug zu bestätigen, erleichtert den flexibleren Umgang mit Einnahmen. Dies teilte zum Jahreswechsel der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mit.