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Allgemein

Wechsel des Startrechts sowie Gründung / Löschung von LGs und StGs

By Allgemein, Jugend, Leistungssport, Masters

Wechsel des Startrechts:

Am 1. Oktober 2021 hat die zweimonatige Frist für Vereins- und Startrechtswechel mit Ende am 30. November 2021 begonnen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind,  zusammengefasst:
Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist schriftlich auf dem DLV-Formular „Startpassantrag“ (als Änderungsantrag) bei der HLV-Geschäftsstelle oder über das Meldeportal LADV (nur für Inhaber eines Benutzerkontos mit Mitgliedercode möglich) angezeigt werden. Der Antrag muss dem HLV spätestens am 30.11.2021  24.00 Uhr (vgl. Fristen und Termine §35 Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des DLV) vorliegen. Der neue Verein hat vom abgebenden Verein formlos die Freigabe abzufordern, die dann an den HLV zu senden ist. Ist diese Freigabe bereits erklärt, ist diese dem Antrag separat beizufügen.

Das neue Startrecht wird zum 01.01.2022 gültig. Das genaue Verfahren regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), § 4 Ziff. 4.3.

Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer LG:

Eine LG ist zwischen dem 1. Oktober und 30. November mit Wirkung vom 1. Januar des folgenden Jahres an bei der Geschäftsstelle des HLV zu beantragen. Das gleiche gilt für den Beitritt eines Vereins zu einer LG. Bei Gründung sind die LG-Verträge beizufügen.  Der Austritt eines Vereins aus einer LG oder die Auflösung einer LG kann nur bis 30. November eines Jahres (vgl. §35 RVO) mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember des laufenden Jahres der HLV-Geschäftsstelle gegenüber erklärt werden (siehe DLO § 2 Ziff. 2.1.8). Das genaue Verfahren regelt die DLO, § 2 Ziff. 2.1.

Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer Startgemeinschaft (StG):

Die Bildung einer StG ist mit dem aktuellen DLV-Vordruck (unterschrieben von allen beteiligten Vereinen) beim HLV zu beantragen. Der Antrag muss bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) eingegangen sein. Das Startrecht für die StG wird frühestens zum 1. Januar des Folgejahres wirksam.

Der Beitritt eines Vereins zu einer StG oder der Austritt eines Vereins aus einer StG in der/den jeweiligen genehmigten Altersklasse(n) ohne Änderung des StG-Namens muss schriftlich beim HLV bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) erklärt werden. Der Beitritt bzw. der Austritt wird nur zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. Bei Namensänderung der StG ist ein Neuantrag notwendig.

Die Auflösung einer StG (mit Unterschriften aller beteiligten Vereine) kann formlos schriftlich beim HLV bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) angezeigt werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, besteht die Startgemeinschaft fort. Das genaue Verfahren regelt die DLO, § 2 Ziff. 2.2. sowie DLO Anhang 1.

 

 

Trainingszeiten 2021/2022 in der LTH

By Allgemein, Ankündigungen, Jugend, Leistungssport, Service

Hier sowie unter Termine können Sie den vorläufigen Hallenbelegungsplan (Stand: 01.10.2021) für das Training in der Leichtathletikhalle Hamburg einsehen, der ab Montag den 4. Oktober in Kraft tritt. Die in dem Plan aufgeführten Trainingszeiten sind als genehmigt anzusehen, sofern sie nicht anders ausgewiesen sind. Alle weiteren beantragten Zeiten mussten leider abgelehnt werden. Wir bitten um Verständnis, dass die LTH entsprechend des aktuellen Nutzungskonzeptes vorerst nur mit einer geringen Anzahl von Gruppen und Personen genutzt werden darf. Weitere Informationen dazu sind hier zu finden.

Eine mögliche Erweiterung der Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen durch eine Umstellung auf das 2G-Modell wird zeitnah geprüft und ggfs. mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord abgestimmt.

Vorläufiger Hallenbelegungsplan für die Leichtathletikhalle Hamburg

Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der LTH des HLV

Förderung von Aktionstagen durch Deutsche Sportjugend

By Allgemein, Ankündigungen, Breitensport, Jugend, Schule, Veranstaltungen

Um möglichst viele Kinder und Jugendliche wieder zu bewegen und für den Vereinssport zu gewinnen sowie auf die Angebote des organisierten Sports vor Ort aufmerksam zu machen, sollen zwischen Oktober 2021 und September 2022 insgesamt drei bundesweite Aktionstage stattfinden. Das heißt, Sportvereine in ganz Deutschland sind dazu aufgerufen, rund um drei festgelegte Termine eigene Veranstaltungen zum Beispiel in Form von Familiensportfesten, Tage der offenen Tür, Sportaktion im Quartier oder Projekttagen durchzuführen.  Möchtet ihr auch einen Aktionstag durchführen? Dann könnt ihr hier eine Förderung für einen Aktionstag im Oktober 2021 beantragen.

Weitere Aktionstage sind für Mai und September 2022 geplant. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein Sportverein oder -verband Ausrichter des Aktionstages ist und die Förderung beantragt; Kooperationen sind möglich. Die geförderten Aktionstage verfolgen das Ziel, Kinder und Jugendliche wieder in Bewegung zu bringen, sind öffentlich-zugänglich und nicht nur für aktuelle Vereinsmitglieder geöffnet. Aufruf zu Aktionstagen und -paketen

Folgende Fördermöglichkeiten bieten wir an: 

Aktionstag S: Förderung 200€

  • Der Verein plant die Veranstaltung für mindestens 20 Kinder und Jugendliche.
  • Der Verein plant eine Veranstaltung von mindestens 2 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45min).

Aktionstag M: Förderung 500€

  • Der Verein plant die Veranstaltung für mindestens 50 Kinder und Jugendliche.
  • Der Verein plant eine Veranstaltung von mindestens 4 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45min).

Aktionstag L: Förderung 1000€

  • Der Verein plant die Veranstaltung für mindestens 100 Kinder und Jugendliche.
  • Der Verein plant eine Veranstaltung von mindestens 6 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45min).
  • Der Verein bietet im Rahmen des Aktionstages Angebote für verschiedene Altersgruppen an.

Förderantrag für einen Aktionstag

Der Antrag zur Förderung im Oktober findet sich hier.
Anträge zur Förderung von Aktionstagen im Mai 2022 und September 2022 können Anfang des Jahres 2022 getätigt werden.

Ihr könnt zusätzlich auch ein Aktionspaket mit hochwertigen Sportgeräten und Materialien bestellen. Nähere Infos hier.

Downloads zur Abrechnung des Aktionstages

Trainingszeiten 2021/22 in der Leichtathletikhalle Hamburg

By Allgemein, Ankündigungen, Leistungssport, Service

Die letzten Veranstaltungen und Meisterschaften der Freiluftsaison 2021 stehen noch an, doch die Planung für das Jahr 2022 hat bereits begonnen. Unten ist die Vorlage für den Antrag der Hallennutzungszeiten 2021/22 zu finden, damit umgehend der Belegungsplan erstellt werden kann.

Vereine, die Interesse an einer Trainingszeit (Mo. – Fr.: 16:00 – 22:00 Uhr, Sa./So.: 8:00 – 22:00 Uhr) in der  Leichtathletikhalle (LTH) haben, reichen den vollständig ausgefüllten Antrag bitte bis spätestens Mittwoch, 29. September 2021 in der HLV-Geschäftsstelle (E-Mail: meldungen@hhlv.de oder Fax: 040 / 88 88 03 61) ein (Trainingszeiten werktags vor 16:00 Uhr müssen mit dem BZA HH-Nord abgestimmt werden).

Bitte berücksichtigen Sie bei ihrer Planung, dass die Kernzeit für das Kadertraining grundsätzlich Montag bis Freitag in der Zeit von 16:00 bis 20:00 liegt. Weitere Trainingsgruppen werden in diesen Zeiten zugelassen, soweit die Hallenkapazität dies für ein wettkampforientiertes Training zulässt. Vorrang haben aber die Kadergruppen.

Grundsätzlich keine Berücksichtigung bei der Hallenzeitvergabe können Anträge zu Trainingsgruppen der Altersklasse Kinder U12 finden. Trainingsgruppen der Altersklasse Jugend U14 werden nur in begründeten Ausnahmefällen und dann bis maximal 18:00 Uhr zugelassen.

Die beantragten Trainingszeiten werden umgehend nach Eingang zusammengestellt. Der Leistungssportausschuss prüft, ob es zu Überlastungen bei besonders begehrten Trainingszeiten kommt. Der Aushang und die Veröffentlichung der genehmigten Trainingszeiten erfolgt dann umgehend in der LTH und auf der HLV-Homepage unter www.hhlv.de.

Neben dem Nutzungsantrag finden Sie unten auch die Benutzungs- und Gebührenordnung des Bezirksamtes HH-Nord, das aktuelle Nutzungskonzept und den Vordruck für den Hallennutzungsnachweis.

Der Hallennutzungsnachweis ist für alle Vereine verpflichtend zu führen, die nicht Mitglied im Hamburger Leichtathletik-Verband sind. Auf dem Vordruck ist jede durchgeführte Trainingseinheit in der LTH zu notieren und vom verantwortlichen Trainer abzuzeichnen. Dieser Nachweis ist am Ende der Hallensaison Grundlage der Berechnung der Hallennutzungsgebühr durch das Bezirksamt Hamburg-Nord (BZA) und bis zum 1. April 2022 beim BZA einzureichen.

An dieser Stelle möchten wir die Vereine schon jetzt darauf hinweisen, dass – wie in den letzten Jahren auch –  an Veranstaltungstagen ein allgemeiner Trainingsbetrieb in der LTH nicht bzw. nur eingeschränkt und dann nur nach Rücksprache über die HLV-Geschäftsstelle möglich ist. Da die Terminplanung aufgrund der noch nicht bekannten Verordnungen und Vorgaben nicht abgeschlossen ist, informieren sich bitte alle Vereine selbstständig auf der HLV-Homepage über Veranstaltungen und Wettkämpfe. Dies gilt insbesondere für die Landesmeisterschaften im Januar und Februar 2022.

Geschlossen ist die LTH über die Feiertage am Freitag, 24.12. / Sonnabend, 25.12. / Sonntag, 26.12. / sowie Freitag, 31.12.2021 und Sonnabend, 01. Januar 2022 (Zugang an diesen Tagen dann nur für Kaderathleten mit eigenem Transponder).

Anschreiben an die Vereine

Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der LTH des HLV

Nutzungsantrag für Trainingszeiten in der LTH 2021/22

Nutzungsnachweis für Trainingszeiten in der LTH 2021/22

Benutzungs- und Gebührenordnung des BZA Hamburg-Nord

HLV-Verbandstag 2021

By Allgemein, Ankündigungen, Service, Veranstaltungen

EINLADUNG zum ordentlichen HLV-VERBANDSTAG

am Mittwoch, dem 27. Oktober 2021 um 19:00 Uhr

Leichtathletik Halle Hamburg
Krochmannstraße 55, 22297 Hamburg

Der Präsident des Hamburger Leichtathletik-Verbandes, Wolfgang Müller-Kallweit, möchte auf diesem Wege alle Mitgliedsvereine des Hamburger Leichtathletik-Verbandes mit deren Vertreterinnen und Vertreter herzlich zum diesjährigen Verbandstag einladen.

Die vollständige Einladung mit der Tagesordnung können Sie hier einsehen.

DM Halbmarathon in Hamburg

By Allgemein, Breitensport, Leistungssport, Masters, Wettkämpfe

Der Leichtathletik-Herbst steht im Zeichen der Berg-, Cross- und Straßenläufe. Ab September sind auch mehrere Deutsche Meisterschaften vorgesehen. Die unklare Lage in der Corona-Pandemie erschwert die Planungen, der DLV hält aber zum jetzigen Zeitpunkt an der Austragung aller terminierten Meisterschaften fest.

Die Zeit drängt, die Fragen häufen sich: Können die geplanten Deutschen Meisterschaften im Laufherbst 2021 trotz der Corona-Pandemie stattfinden? Und wenn ja: Unter welchen Voraussetzungen?

Aufgrund der unsicheren Pandemie-Lage und unterschiedlicher behördlicher Vorgaben in den jeweiligen Bundesländern kann der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) zum jetzigen Zeitpunkt noch keine für alle Meisterschaften geltende definitive Aussage treffen. Nur diese: Die Planungen für alle terminierten Events laufen in Abstimmung mit den örtlichen Ausrichtern und unter Einbeziehung der jeweiligen Behörden auf Hochtouren.
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Für die Halbmarathon-DM, die für den 17. Oktober in Hamburg geplant ist, ist dagegen eine größere Hürde zu nehmen: Da in der Hansestadt für Teilnahmen an Großveranstaltungen die 2G-Regelung greift, hat der DLV beim Senat eine Ausnahmegenehmigung beantragt, damit neben geimpften und genesenen Läuferinnen und Läufern auch getestete Athletinnen und Athleten an den Start gehen können. Die Ausschreibung ist hier zu finden.
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Bitte um Verständnis und Geduld

„Uns ist bewusst, dass die derzeitige Situation alle Beteiligten, vor allem die Athletinnen und Athleten, vor einige Herausforderungen stellt: Das Training soll auf den Höhepunkt ausgerichtet werden, Unterkünfte müssen gebucht, die Anreise geplant, Trainer- und Betreuerteams zusammengestellt werden“, sagt DLV-Veranstaltungsdirektor Marco Buxmann.

Er versichert, dass das Team der DLV-Wettkampforganisation in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden und örtlichen Ausrichtern alles Mögliche dafür tut, um das Meisterschaftsprogramm im Laufherbst aufrechtzuerhalten. „Allerdings sind wir überall an behördliche Vorgaben gebunden, die sich auch kurzfristig ändern können“, erklärt er. „Daher müssen wir auch im zweiten Jahr der Corona-Pandemie um Geduld und Flexibilität bitten und um Verständnis für kurzfristigere Planungen sowie veränderte Fristen.“

Den vollständigen Artikel können Sie unter leichtathletik.de einsehen.

„HSB-TRAINER*INPREIS 2021“ und „HSB-TRAINER*INPREIS 2021 im Nachwuchsleistungssport”

By Allgemein

Auch 2021 ehrt der Hamburger Sportbund wieder erfolgreiche und vorbildliche Hamburger Trainerinnen und Trainer für außergewöhnliche Leistungen im Leistungs- und Nachwuchsleistungssport.

Der Preis ist mit jeweils 2.000 Euro für die Preisträger*innen dotiert. Mit der Aktion unterstützt der Hamburger Sportbund die Traineroffensive des DOSB, mit der die Arbeit der Trainerinnen und Trainer herausgehoben und ihre Leistungen im Sportsystem mehr Anerkennung erfahren sollen nach dem Motto: „Ohne Trainer keine Medaillen!“

Verbände und Vereine im Hamburger Sportbund sind jetzt aufgerufen, Kandidaten für beide Preise vorzuschlagen!

Eine Jury wird dann die Vorschläge beurteilen und den Preisträger bzw. die Preisträgerin auswählen. Die öffentlichkeitswirksame Ehrung wird dieses Jahr voraussichtlich digital stattfinden. Mehr Infos dazu folgen in Kürze!

Die Auszeichnung steht für herausragende sportliche Leistungen und Erfolge der betreuten Athlet*innen sowie für Fachkompetenz und moralische Vorbildfunktion der Kandidat*innen. Weitere  Kriterien finden Sie hier.

Vorschläge können von vertretungsberechtigten Personen eines Verbandes, der Mitglied im Hamburger Sportbund ist, gemacht werden. Benutzen Sie dazu bitte das Formular:
Trainerpreis Meldebogen 2021  oder
Trainerpreis Nachwuchsleistungssport Meldebogen 2021

Einsendeschluss ist der 29.09.2021 (Hamburger Sportbund, Referat Politik und Kommunikation, s.klein@hamburger-sportbund.de).

 

 

Ich bin der Neue!

By Allgemein, Breitensport, Jugend, Leistungssport

Moin,

ich bin Jonah Karsten bin 21 Jahre alt und komme aus der Seehafenstadt Emden und unterstütze seit dem 01. September als Freiwilligendienstleistender den Hamburger Leichtathletik-Verband . Seit meinem sechsten Lebensjahr habe ich Leichtathletik betrieben und Anfangs auch noch Fußball gespielt. Als ehemaliger Leistungssportler in der Leichtathletik bringe ich einige Erfahrungen mit und freue mich darauf, nun auch die organisatorische Seite in diesem Sport kennenzulernen.

Ich bin gespannt, was ich alles an Erlebnissen und Erfahrungen sammeln werde. Falls Ihr Fragen an mich habt, sprecht mich gerne an.

ANTI-DOPING-NEWSLETTER Oktober 2021

By Allgemein, Anti-Doping, Breitensport, Jugend, Lehre, Leistungssport, Masters

Im aktuellen  finden Sie im Anti-Doping-Newsletter Oktober 2021 folgende Themen:

      • Information an DLV-Kaderathleten: Kaderbildung/Kaderstatus/Testpoolstatus – Meldepflichten – Beendigung der sportlichen Karriere
      • NADA setzt DBS-Methode ab sofort ein
      • Neuer NADA-Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren
      • WADA prüft Status von Cannabis
      • Änderung des Anti-Doping-Gesetzes tritt in Kraft
      • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Hamburger Meisterschaften 4-Kampf U14 / Hamburgs Beste 3- und 4-Kampf U12

By Allgemein, Jugend, Leistungssport, Wettkämpfe

Für die Hamburger Meisterschaften im Vier-Kampf der Jugend U14 und für Hamburgs Beste im Drei- und Vierkampf liegen insgesamt 180 Meldungen aus 22 Vereinen vor. Die aktuelle Ausschreibung kann hier eingesehen werden. Ebenso der Rahmenzeitplan mit der Helfereinteilung, sowie der Betreuerschlüssel für die Vereine und das Hygienekonzept.

Da die Personenanzahl auf der Sportanlage Jahnkampfbahn aufgrund der Vorgaben der aktuellen Eindämmungsverordnung (§9) weiterhin auf 250 Personen ohne feste Sitzplätze begrenzt ist, können wir neben den angemeldeten Betreuer*innen/Trainer*innen je Teilnehmer*in nur eine Begleitperson zulassen. Weiteren Zuschauer*innen kann leider kein Zutritt gewährt werden.
Alle TeilnehmerInnen, TrainerInnen, BetreuerInnen und Begleitpersonen müssen am Veranstaltungstag einen ausgefüllten SARS-CoV-2-Fragebogen zur Aufnahme der Kontaktdaten einreichen oder sich über einen QR-Code am Check-In entsprechend registrieren.