Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionsdynamik der Corona-Pandemie hat der Senat Ende vergangener Woche nach dem Beschluss der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Vereinssport in Hamburg stark einschränken.
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist ab dem 2. November einzustellen. Lediglich die Ausübung von Sportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Hausstands auf Sportanlagen im Freien bleibt weiterhin zulässig. Davon betroffen ist bedauerlicherweise auch der Trainingsbetrieb vieler Vereine in der Leichtathletik, da dieser in den meisten Fällen wieder nahezu vollständig zum Erliegen kommt bzw. komplett eingestellt wird. Ein sehr eingeschränkter Trainingsbetrieb allein oder zu zweit ist zwar im Freien auch auf öffentlichen Sportanlagen noch möglich, allerdings ist dies in den meisten Vereinen kaum umzusetzen.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Berufssportlerinnen und -sportler sowie für Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten ist hingegen weiterhin zulässig. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb darf allerdings nur unter Zuschauerausschluss stattfinden.
Eine Zusammenfassung aller Einschränkungen hat der HSB auf seiner Homepage veröffentlicht. Die Lesefassung der ab heute gültigen Eindämmungsverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg ist ebenfalls online.
Um die begrenzten Möglichkeiten des Trainingsbetriebes zu erörtern, läuft derzeit eine intensive Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Sobald es weitere Informationen für den Trainingsbetrieb der Bundes- und Landeskaderathleten sowie für das Vereinstraining gibt, werden dieser auf der HLV-Homepage veröffentlicht.
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hat die Übersicht über die Bundeskader für die Saison 2021 veröffentlicht. Von den insgesamt 491 berufenen Athletinnen und Athleten stammen 12 Athletinnen und Athleten aus dem Hamburger Leichtathletik-Verband und bestätigen damit die stetige Entwicklung des Leistungspotenziales und die ansteigenden Bundeskadernominierungen der letzten Jahre. Von den 12 Athletinnen und Athleten wurden zwei in den Perspektivkader (PK), sieben in den Nachwuchskader 1 (NK 1) und drei in den Nachwuchskader 2 (NK 2) berufen.
Im aktuellen
DOSB fordert von Bundes- und Landespolitik, dass Kaderathlet*innen weiter trainieren dürfen.
Emotionalität und Körperlichkeit bei Bewegung, Spiel und Sport sind für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, aber auch für die Lebensgestaltung von erwachsenen Sportler*innen sehr wichtig und fördern den sozialen Zusammenhalt. Die im Sport (oder auch in anderen Institutionen) entstehende Nähe und Bindung kann jedoch missbraucht werden und birgt dann die Gefahr sexualisierter Übergriffe gegenüber Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Daher möchten wir die Vereine dabei unterstützen, dass Mitarbeiter*innen, Trainer*innen und Funktionsträger*innen sich auf diesem Gebiet weiterbilden, um Missständen vorzubeugen bzw. diese im Notfall zu erkennen und richtig handeln zu können.