Der Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle wird ab sofort wieder auf das 3-G-Zugangsmodell umgestellt. Dies bedeutet, dass alle Athletinnen und Athleten sowie Trainerinnen und Trainer zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises (nach § 2 Absatz 5), eines Genesenennachweises (nach §2 Absatz 6) ODER eines negativen Coronavirus-Testnachweises (Gültigkeit von 24h), jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, bei dem/der für die Trainingsgruppe zuständigen Trainer/Trainerin verpflichtet sind. Ausgenommen davon sind Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wobei auch in diesem Fall die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, aus dem die Nichtvollendung des 16. Lebensjahres folgt, verpflichtend ist. Ab dem Alter von 16 Jahren muss eine vollständige Impfung, Genesung oder ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden, allerdings müssen Schülerinnen und Schüler kein zusätzliches negatives Testergebnis vorgelegen. Es wird jedoch empfohlen, dass sich auch geimpfte und genesene Personen vor jedem Training testen lassen. Darüber hinaus gilt beim Betreten und Verlassen der Halle eine FFP2-Maskenpflicht. Die Verantwortung liegt bei den jeweils für die Trainingsgruppen zuständigen Trainerinnen und Trainern bzw. den Vereinen.
Trotz der beschriebenen Anpassung des Nutzungskonzeptes für den Trainingsbetrieb, bleibt der bestehende Belegungsplan gültig. Weitere Einzelheiten zu den Vorgaben des Nutzungskonzeptes sind diesem zu entnehmen.
Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle
Belegungsplan für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle
Sperrzeiten für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle
Das NLV-Leistungssport-Symposium geht in die zweite Runde! Nachdem es im letzten Jahr aufgrund der Corona-Pandemie leider abgesagt werden musste, wird es nun als Hybrid-Veranstaltung am 5. März 2022 in Hannover stattfinden.
Der Hamburger Leichtathletik-Verband bietet auch im Jahr 2022 wieder eine C-Trainer-Ausbildung an. Der Umfang der Ausbildung umfasst 120 Lerneinheiten (LE, eine LE entspricht 45 Minuten). Zusätzlich ist ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, der zu Beginn der Ausbildung nicht älter als zwei Jahre zurückliegen darf. Die Ausbildung kann in der Regel innerhalb eines Jahres absolviert werden. Der Zeitraum bis zum Abschluss soll maximal zwei Jahre betragen.
Das Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle wird ab Montag den 10.01.2022 an die vorgegebenen Änderungen der 