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Ankündigungen

Ausbildung zur C-Trainerin/zum C-Trainer – Leistungssport 2022

By Ankündigungen, Lehre, Leistungssport

Der Hamburger Leichtathletik-Verband bietet auch im Jahr 2022 wieder eine C-Trainer-Ausbildung an. Der Umfang der Ausbildung umfasst 120 Lerneinheiten (LE, eine LE entspricht 45 Minuten). Zusätzlich ist ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren, der zu Beginn der Ausbildung nicht älter als zwei Jahre zurückliegen darf. Die Ausbildung kann in der Regel innerhalb eines Jahres absolviert werden. Der Zeitraum bis zum Abschluss soll maximal zwei Jahre betragen.

Der Ausbildungsgang besteht aus einem Eingangskurs mit 30 LE (Frühjahr/Sommer) und einem sich anschließenden Ausbildungskurs mit 90 LE (Herbst/Winter). Der Eingangskurs wird anstelle von praktischen Veranstaltungen digital mit Zuhilfenahme des E-Learning-Kurses „C-Trainer Grundlagentraining“ der DLV-Akademie stattfinden. Nach dem erfolgreichen Abschluss der gesamten Ausbildung wird die DLV-/DOSB-Lizenz C-Trainerin/Trainer – Leistungssport im vorgenannten Profil ausgestellt.

Nachfolgend finden Sie / findet Ihr die notwendigen Hinweise und Informationen:

Ausbildungsabschnitt 1: Eingangskurs E 1/22 / E-Learning-Kurs C-Trainer Grundlagentraining der DLV-Akademie

Zeitraum:                     April bis September 2022 (eigenständige Erarbeitung des E-Learning-Kurses)
Gebühren:                    150,00 EUR für TeilnehmerInnen aus HLV-Mitgliedsvereinen
Teilnehmerzahl:       Es werden maximal 16 Teilnehmer*innen zugelassen (entscheidend ist der Eingang der Anmeldungen, beim Überschreiten der Teilnehmerzahl wird eine Warteliste erstellt).
Anmeldeschluss:      13. März 2022

Ausbildungsabschnitt 2: Ausbildungskurs A 1/22

Termine:                     29./30. Oktober 2022 – 5./6. November 2022 – 12./13. November 2022 –  19./20. November 2022
(Prüfungswochenende) (Sonnabend und Sonntag von 9:30 bis ca. 17:30/16:30 Uhr)
Ort:                                Leichtathletik-Trainingshalle (Krochmannstraße 55, 22297 Hamburg)
Gebühren:                  200,00 EUR für TeilnehmerInnen aus HLV-Mitgliedsvereinen
Teilnehmerzahl:      Es werden maximal 16 Teilnehmer*innen zugelassen (entscheidend ist der Eingang der Anmeldungen, beim Überschreiten der Teilnehmerzahl wird eine Warteliste erstellt).
Anmeldeschluss:    3. Oktober 2022

Meldungen an:          Hamburger Leichtathletik-Verband, Carl-Cohn-Straße 71, 22297 Hamburg, E-Mail: info@hhlv.de

Hier können Sie / könnt Ihr die gesamte Ausschreibung und die Gebühren einsehen.

Das Anmeldeformular und den zu unterschreibenden DOSB-Ehrenkodex finden Sie / findet Ihr hier.

Für mögliche Rückfragen stehen wir Ihnen und Euch jederzeit und gerne zur Verfügung.

Landeshallenmeisterschaften der Männer, Frauen und Jugend U18 finden statt!

By Allgemein, Ankündigungen, Jugend, Leistungssport, Wettkämpfe

Die Landeshallenmeisterschaften der Männer, Frauen und Jugend U18 werden durchgeführt! Dies haben die Wettkampfverantwortlichen des HLV und SHLV soeben entschieden. Auch die weiteren Landesmeisterschaften sollen stattfinden, sofern dies die Verordnung zulässt. Entsprechend können kurzfristige Absagen erfolgen.

Die Meldelisten wurden noch einmal aktualisiert. Hier und unter Termine sind sie sortiert nach Vereinen und nach Disziplinen einzusehen.

Gemäß Ausschreibung  wurden Streichungen (TN Löschungen – bearbeitet) vorgenommen und der Zeitplan wurde dem Meldeergebnis angepasst. Die aktualisierte Ausschreibung ist jetzt hier und unter Termine einzusehen.

Durchführbarkeit der Landeshallenmeisterschaften wird kritisch geprüft

By Allgemein, Ankündigungen, Jugend, Leistungssport, Wettkämpfe

Die Wettkampfverantwortlichen des Hamburger und des Schleswig-Holsteinischen Leichtathletik-Verbandes haben sich erneut bezüglich der geplanten Durchführung der Landeshallenmeisterschaften ausgetauscht. Ergebnis dieses Austausches ist, dass es noch keine entgültige Entscheidung zur Durchführung der Veranstaltungen gibt, da hierfür u.a. zunächst noch die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz abgewartet werden sollen. Bei der Entscheidung ob der Durchführung der Veranstaltungen hat die Gesundheit aller Beteiligten oberste Priorität, weshalb eine Durchführung auch über die Vorgaben der Eindämmungsverordnung hinaus kritisch geprüft wird.

Nach aktuellem Stand sind Indoor-Sportveranstaltungen in Hamburg mit bis zu 200 Personen zulässig. Dabei unterliegt die Zugangsbeschränkung der „2G-plus-Regelung“, d.h. dass alle beteiligten Personen zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises oder eines Genesenennachweises sowie eines negativen Coronavirus-Testnachweises (Gültigkeit von 24h/PCR-Test 48h), jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, verpflichtet sind. Ebenso sind Personen, die bereits eine Corona-Auffrischungs-Impfung erhalten haben, zur Vorlage eines Impfnachweises sowie eines negativen Coronavirus-Testnachweises verpflichtet. Von der Verpflichtung zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises oder eines Genesenennachweises ausgenommen sind Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wobei auch in diesem Fall die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, aus dem die Nichtvollendung des 16. Lebensjahres folgt, sowie eines negativen Coronavirus-Testnachweises verpflichtend ist.

Eine entgültige Entscheidung zur Durchführung der Landeshallenmeisterschaften ist spätestens Mitte nächster Woche zu erwarten. Bis dahin bitten wir um Geduld und Verständnis.

Anpassung des Nutzungskonzeptes für den Trainingsbetrieb in der LTH auf „2-G-plus“

By Allgemein, Ankündigungen, Jugend, Leistungssport, Service

Das Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle wird ab Montag den 10.01.2022 an die vorgegebenen Änderungen der 2-G-plus-Zugangsregelung angepasst. Dies bedeutet, dass alle Athletinnen und Athleten sowie Trainerinnen und Trainer zusätzlich zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises (nach § 2 Absatz 5) oder eines Genesenennachweises (nach §2 Absatz 6) auch zur Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises (Gültigkeit von 24h), jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, bei dem/der für die Trainingsgruppe zuständigen Trainer/Trainerin verpflichtet sind. Von der Verpflichtung zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises oder eines Genesenennachweises ausgenommen sind Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wobei auch in diesem Fall die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, aus dem die Nichtvollendung des 16. Lebensjahres folgt, verpflichtend ist. Ebenso sind Personen, die einen Nachweis einer Corona-Auffrischungs-Impfung vorweisen können, von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Coronavirus-Testnachweises entbunden, es wird jedoch empfohlen, dass sich auch diese Personen sich vor jedem Training testen lassen. Diese Anpassung stellt eine Änderung gegenüber der bereits Anfang Dezember erfolgten Anpassung des 2-G-Zugangsmodells für den Trainingsbetriebes in der LTH dar.

Weitere Informationen zu den 2G-plus-Zugangsbeschränkungen hat der Hamburger Sportbund auf seiner Homepage zusammengestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Vorgaben des 2G-plus-Modells Ordnungswidrigkeiten darstellen und bußgeldbewehrt sind (Bußgeldrahmen: 1.000 Euro bis 20.000 Euro). Die Verantwortung liegt wie bereits zuletzt bei den jeweils für die Trainingsgruppen zuständigen Trainerinnen und Trainern bzw. den Vereinen.

Trotz der beschriebenen Anpassung des Nutzungskonzeptes für den Trainingsbetrieb, bleibt der bestehende Belegungsplan gültig. Weitere Einzelheiten zu den Vorgaben des Nutzungskonzeptes sind diesem zu entnehmen.

Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle

Belehrung über die Pflichten im 2-G-Zugangsmodell der Stadt Hamburg

Belegungsplan für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle

Veröffentlichung der Ausschreibungen der Landeshallenmeisterschaften

By Allgemein, Ankündigungen, Jugend, Leistungssport, Wettkämpfe

Für die Landeshallenmeisterschaften des Hamburger und des Schleswig-Holsteinischen Leichtathletik-Verbandes wurden die ersten Ausschreibungen erstellt. Diese sind unter Termine einzusehen. Meldungen für die LM Männer/Frauen und Jugend U18 sind ab sofort über LADV möglich. Alle Planungen stehen unter Vorbehalt der Vorgaben der Landesregierungen. Dabei hat die Gesundheit aller Beteiligten oberste Priorität.

Absage des Qualifikations- und Testwettkampfes der Jugend U14 und Kinder U12

By Allgemein, Ankündigungen, Jugend, Veranstaltungen, Wettkämpfe

Das Präsidium und der Jugendausschuss des Hamburger Leichtathletik-Verbandes haben aufgrund der nach wie vor sehr dynamischen Entwicklung der Infektionslage des Coronavirus beschlossen, den für den 8. Januar 2022 geplanten Qualifikations- und Testwettkampf der Jugend U14 und Kinder U12 abzusagen. Eine Entscheidung für die Hamburger Meisterschaften U14 / Hamburgs Beste U12 am 26./27. Februar 2022 wird im Laufe des Januars getroffen. Ebenso wird dann über den Qualifikationsmodus entschieden (ggfs. Anerkennung von Freiluftleistungen). Wir bitten um Berücksichtigung, Verständnis und Geduld.

Informationen zu den Hallen-LM 2022

By Ankündigungen, Jugend, Leistungssport, Masters, Wettkämpfe

Nach intensiven Beratungen der Vertreter des Hamburger und des Schleswig-Holsteinischen Leichtathletik-Verbandes wurde beschlossen, die Hallen-Landesmeisterschaften 2022 auch in Anbetracht der aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens durchzuführen.

Wir wollen damit Planungssicherheit geben, auch wenn alle Planungen unter Vorbehalt der Vorgaben der Landesregierungen stehen. Dabei hat die Gesundheit aller Beteiligten oberste Priorität. Folgende Maßnahmen sind für die Umsetzung vorgesehen:

  • Es gilt die „2-G+“-Regelung
  • Da nur 199 Personen in der Halle sein dürfen, gibt es eine Teilnehmerbegrenzung für die einzelnen Disziplinen.
  • LM Männer/Frauen und Jugend U18 am 15./16.01.2022 – Aufteilung in 2 Sessions je Tag
  • LM Jugend U20 am 22./23.01.2022 (ohne LM U16)
  • LM Jugend U16 am 29./30.01.2022 – Aufteilung in 2 Sessions je Tag
  • LM Mehrkampf + Senioren am 12./13.02.2022

Die Ausschreibungen werden jetzt erstellt und kurzfristig veröffentlicht.

Anpassung des 2-G-Zugangsmodells für den Trainingsbetrieb in der LTH

By Allgemein, Ankündigungen, Jugend, Leistungssport, Service

Das Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle wird ab Samstag den 04.12.2021 an die vorgegebenen Änderungen des 2-G-Zugangsmodells angepasst. Dies bedeutet, dass weiterhin alle Athletinnen und Athleten sowie Trainerinnen und Trainer zur Vorlage eines Corona-Impfnachweises (nach § 2 Absatz 5) oder eines Genesenennachweises (nach §2 Absatz 6), jeweils in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, bei dem/der für die Trainingsgruppe zuständigen Trainer/Trainerin verpflichtet sind. Ausgenommen davon sind fortan jedoch nur noch Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wobei auch in diesem Fall die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, aus dem die Nichtvollendung des 16. Lebensjahres folgt, verpflichtend ist. Dies stellt eine Änderung gegenüber der bereits Mitte Oktober erfolgten Umstellung des Traininsgbetriebes in der LTH auf das 2-G-Zugangsmodell dar.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen die Vorgaben des 2G-Modells Ordnungswidrigkeiten darstellen und bußgeldbewehrt sind (Bußgeldrahmen: 1.000 Euro bis 20.000 Euro). Die Verantwortung liegt wie bereits zuletzt bei den jeweils für die Trainingsgruppen zuständigen Trainerinnen und Trainern bzw. den Vereinen.

Trotz der beschriebenen Anpassung des Nutzungskonzeptes für den Trainingsbetrieb, bleibt der bestehende Belegungsplan gültig. Weitere Einzelheiten zu den Vorgaben des Nutzungskonzeptes sind diesem zu entnehmen.

Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle

Belehrung über die Pflichten im 2-G-Zugangsmodell der Stadt Hamburg

Belegungsplan für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle

2G-Regelung für den Indoorsport ab 20. November 2021

By Allgemein, Ankündigungen, Breitensport, Leistungssport, Service

Der Senat hat heute beschlossen ab kommenden Sonnabend, den 20. November 2021, eine 2G-Regelung für  Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbädern und Fitness-Studios zu erlassen. D.h. es haben dann nur noch geimpfte und genese Sportler*innen zutritt.

Zusätzlich wird eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal eingeführt. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt bestehen, diese dürfen auch ungeimpft an Indoorsportangeboten teilnehmen.  Eine Ausnahme gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Betriebe verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen, z. B. die App CovPassCheck.

Eine nichtamtliche Lesefassung der neuen Eindämmungsverordnung finden Sie hier, sobald diese von der Stadt aktualisiert wurde. Die vollständige Verordnung finden Sie hier, sobald diese von der Stadt aktualisiert wurde.

Eine Umstellung des Trainingsbetriebes in der Leichtathletikhalle auf das 2-G-Zugangsmodell erfolgte bereits Mitte Oktober.