Zum Jahresende /-anfang bietet der Hamburger Laufladen e.V. fünf Workshops an: Die Anmeldung zu diesen Veranstaltungen erfolgt über die Webseite des Hamburger Laufladens unter www.hamburger-laufladen.de/kurse.
Alle Workshops werden vom Hamburger Leichtathletik Verband mit 4 LE zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer von C- und B-Lizenzen anerkannt.
Wie auch in den Vorjahren hat die DLV-Jugend erneut einen Kinderleichtathletik-Adventskalender mit 24 attraktiven Spiel- und Übungsideen für das Kinder- und Grundlagentraining erarbeitet. Hier geht es zum Kalender.
Der diesjährige Adventskalender der DLV Jugend steht unter dem Motto “EIN Aufbau – VIELFÄLTIGE Leichtathletik”. Idee ist es zu zeigen, wie mit einem Geräteaufbau, der bereits zu Trainingsbeginn vorgenommen wird, das ganze Training gestaltet werden kann – ohne zeitraubende Um- und Abbauarbeiten vornehmen zu müssen. Die Übungsbeispiele sind über mehrere Türchen verteilt, sodass bis zum 24. Dezember vollständige Stundenbeispiele entstehen.
Sabrina Mockenhaupt wechselt von der LG Sieg zum LT Haspa Marathon Hamburg. Das wurde am Donnerstag bei einer Pressekonferenz bekannt gegeben. Den vollständigen Bericht zu diesem Wechsel können Sie auf leichtathletik.de lesen.
Bubble Soccer, Rechtsextremismus im Sportverein, Interkulturelle Kommunikation und New Games sind nur einige Highlights der diesjährigen Sportjugend Bildungstage. Euch erwarten zahlreiche vielfältige Seminare und aktive Workshops. Alle Angebote können zur Verlängerung der JuLeiCa (10 LE) und der Übungsleiter/innen C-Lizenz (15 LE) genutzt werden. Die Teilnahme an max. 16 LE ist an diesem Wochenende möglich.
Die Wechsel- und Änderungsfristen hat begonnen und in diesem Zuge möchte der Hamburger Leichtathletik-Verband auf die anstehenden Fristen für den Startrechtswechsel sowie auf die Formalien für die Neubildung, Auflösung und Änderungen von Leichtathletik- und Start-Gemeinschaften hinweisen.
DieWechselfrist läuft vom 01. Oktober bis 30. November 2016
Der 30. November ist der Schlusstermin für alle Athleten, die zum 01.01.2017 den Verein wechseln und eine Startberechtigung für einen neuen Verein erwerben möchten. Der schriftliche Änderungs-Antrag, gestellt vom aufnehmenden (neuen) Verein, muss bei der Geschäftsstelle des Hamburger Leichtathletik-Verbands spätestens am 30.11.2016vorliegen. Zur Fristwahrung kann der Antrag auch per Telefax (040 / 88 88 03 61) oder per E-Mail gestellt werden. Für den Antrag nutzen Sie bitte den aktuellen DLV-Vordruck „Startpass-Antrag“.
Dem Antrag muss gemäß der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) § 4.3 folgendes beigefügt bzw. auf dem Antrag erklärt sein:
die Verzichtserklärung des Aktiven auf das bis 2016 geltende Startrecht für den bisherigen Verein bzw. LG
die Freigabe des alten Vereins bzw. bei bisherigem Startrecht für einen Verein außerhalb Hamburgs der Nachweis des neuen (Hamburger) Vereins, dass die Freigabe angefordert wurde
Der Nachweis der Mitgliedschaft im neuen Verein ab dem 01. Januar 2017
Die erforderliche Abforderung von Verbandsfreigaben bei Wechseln zu anderen Landesverbänden geschieht dann durch den neu zuständigen Landesverband. Das neue Startrecht wird frühestens zum 1. Januar 2017 erteilt. Anträge auf Wechsel der Startberechtigung, die nicht zum 30. November vorliegen, können nur nach der Sonderregelung gem. DLO § 4, Ziffer 4.4 behandelt werden. Diese schreibt dann eine neunmonatige Wettkampfpause ab dem letzten Start vor. Ausnahme: Im Falle des Vorliegens besonderer Gründe (wie z.B. Umzug aus dem Einzugsgebiet des bisherigen Vereins aufgrund familiärer Umstände, Ausbildungsbeginn an weit entferntem Ort) kann der/die Athlet/in jederzeit den Verein mit einer Frist von 3 Monaten wechseln, wenn beide Vereine /LG zustimmen und der zuständige Wettkampfwart die besonderen Gründe anerkennt. In dieser Zeit können die Athleten/innen für den alten Verein an Wettkämpfen teilnehmen.
DieNeubildung, Auflösung und Änderungen von Leichtathletik- und Startgemeinschaften sind möglich vom 01.10.2016 bis 30.11.2016
Die Gründung/Auflösung/Änderung einer Leichtathletik- oder Startgemeinschaft muss ebenfalls im Zeitraum zwischen dem 01.10.2016 und 30.11.2016 dieses Jahres mit Wirkung zum 01. Januar 2017 in der Geschäftsstelle des Hamburger Leichtathletik-Verbands eingereicht werden. Hier finden Sie das zu verwendende Antragsformular zur Bildung von Startgemeinschaften (StG) sowie die Zusatzbestimmungen zu StGs (Anhang 1 DLO). Die Einzelheiten zu den und den Startgemeinschaften (StG) und den Leichtathletik-Gemeinschaften (LG) sind in der DLO, § 2 nachzulesen. Bitte beachten Sie, dass Änderungen, wie beispielsweise die Aufnahme einer weiteren Altersklasse in eine StG, in der laufenden Saison nicht möglich sind, sondern erst wieder im Zeitraum vom 01.10.2017 bis 30.11.2017 für das Folgejahr.
Die offizielle Facebook-Seite des Hamburger Leichtathletik-Verbandes ist nun auch auf Facebook zu finden – Informationen, Fotos, Videos, und vieles mehr. Vor allem wollen wir uns alle besser miteinander vernetzen. Wir freuen uns auf die neuen Möglichkeiten und wünschen euch viel Spaß!
30.11.2015 – Die HLV-Geschäftsstelle ist in der Zeit vom 30. November bis einschließlich 07. Dezember 2015 bedingt durch dienstliche Abwesenheiten und Urlaub nicht wie gewohnt zu den bekannten Öffnungs-/Besuchszeiten besetzt. Wir bitten bei Bedarf um vorherihge Terminabsprache unter E-Mail: jakobs@hhlv.de oder Tel. 040 / 88 88 03 58.
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