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Ankündigungen

Planungsstand Norddeutsche Meisterschaften 2021

By Allgemein, Ankündigungen, Jugend, Leistungssport, Masters, Veranstaltungen, Wettkämpfe

Zur Zeit ist nicht zu erwarten, dass die Norddeutschen Hallenmeisterschaften im gewohnten Umfang stattfinden können. Schon die zur Verfügung stehenden Hallenkapazitäten lassen dies nicht zu. Auch eine angedachte Aufteilung der Disziplinen auf alle im Verbund zur Verfügung stehenden Hallen erscheint im Moment als nicht durchführbar.

Falls die Landesregierungen, die Sportflächen auch für den Amateursport wieder öffnen, scheint eine Winterwurfmeisterschaft möglich zu sein. Aber auch hier muss man davon ausgehen, dass die beiden zur Verfügung stehenden Hallen in Kienbaum und im Sportforum Berlin nicht die notwendigen Kapazitäten bieten, um dem Bedarf gerecht zu werden. Die Veranstaltung wird dann eine ganz normale Stadionveranstaltung, derzeitig ist das Stadion Luftschiffhafen in Potsdam vorgesehen.

Die Veröffentlichung der Terminierung der weiteren Veranstaltungen im Sommer erfolgt in Kürze auf der Homepage der Norddeutschen Verbände.

Neuer Sportfördervertrag für Hamburg bis 2024 steht

By Allgemein, Ankündigungen, Breitensport, Inklusion, Jugend, Leistungssport

Außerdem entsteht zusätzliche Planungssicherheit durch langfristig festgelegte Förderpositionen für vier Jahre.

Hamburgs Vereine und Verbände werden in den nächsten Jahren finanziell spürbar besser ausgestattet. Nach konstruktiven Verhandlungen haben sich Stadt und Verbände auf die Eckwerte eines neuen Sportfördervertrags für die Jahre 2021 bis 2024 verständigt. Insgesamt erhalten Hamburger Sportbund (HSB) und Hamburger Fußball-Verband (HFV) in den kommenden vier Jahren aufwachsend bis zu rund 800.000 Euro mehr im Jahr. Das entspricht einem Plus von rund 7,5 Prozent. Erstmals wurden zahlreiche Förderpositionen für vier Jahre festgelegt.

Im Sportfördervertrag werden Form und Umfang staatlicher Unterstützung des organisierten Sports geregelt. Damit fördert die Freie und Hansestadt Hamburg die aktive Sportentwicklung der Vereine und Verbände in der Active City. Der Vertrag sieht – vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien von HSB und HFV – eine schrittweise Erhöhung in mehreren Stufen vor: Die Zuwendung steigt in den kommenden beiden Jahren um rund 500.000 Euro auf insgesamt 10.586.000 Euro (plus 4,6 Prozent) in 2021 bzw. 10.611.000 Euro (plus 4,8 Prozent) in 2022. In den langfristig festgelegten Förderpositionen steigen die Mittel für die Jahre 2023 und 2024 zudem noch einmal um mehr als 300.000 Euro. Stufenweise entspricht das bis 2024 einem Plus von rund 7,5 Prozent.

Zusätzlich zum Sportfördervertrag sollen die Vereine und Verbände in 2021 und 2022 weitere 1.600.000 Euro speziell für Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen erhalten, die dann als gesonderte Zuwendung zur Verfügung gestellt werden sollen. Hinzu kommen Zuschüsse in 2021 in Höhe von insgesamt 100.000 Euro für die Themen Digitalisierung und Gendergerechtigkeit im Sport sowie weitere 50.000 Euro in 2022 für Gendergerechtigkeit im Sport. Das Gesamtvolumen von Sportfördervertrag und zusätzlichen Zuwendungen beträgt damit 12.286.000 Euro im Jahr 2021 und 12.261.000 Euro im Jahr 2022.

In vielen Bereichen sind deutliche Steigerungen vereinbart worden. So erhöht sich die direkte Förderung von Vereinen und Verbänden in den Jahren 2021 und 2022 um 200.000 Euro pro Jahr. Auch in den Leistungssport werden weitere zusätzliche Mittel investiert, insbesondere wird hier die Tätigkeit von qualifizierten Trainerinnen und Trainern deutlich stärker bezuschusst. Weitere Schwerpunkte werden bei der Integrationsarbeit und Inklusionsangeboten gesetzt. Die Hamburger Sportjugend (HSJ) wird in ihrer Bestrebung unterstützt, digitale Angebote für ihre Mitgliedsorganisationen auf den Weg zu bringen. Außerdem werden Erhebungen über den Stand der motorischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefördert.

Erstmals werden die wichtigsten Förderpositionen nicht nur für zwei, sondern für vier Jahre festgeschrieben. Damit erhält der organisierte Sport z.B. bei den Fördermitteln für den Vereins-Übungsbetrieb eine klare Perspektive bis 2024. Bislang wurden alle Förderpositionen nach zwei Jahren neu verhandelt. Für die Jahre 2021 und 2022 beträgt der Anteil der für vier Jahre festgelegten Positionen rund 82 Prozent des Gesamtvolumens des Sportfördervertrages. Andere Positionen, insbesondere solche, die einer gewissen Dynamik unterliegen, werden nach wie vor nach zwei Jahren neu verhandelt.

Sportsenator Andy Grote: „Gerade in der Krise wollen wir dem Sport Sicherheit geben. Die schrittweise Erhöhung der Fördermittel über eine verlängerte Laufzeit von vier Jahren schafft für die Vereine und Verbände eine verlässliche Perspektive. Damit halten wir die Active City auch in unruhigen Zeiten auf Kurs.“

HSB-Präsident Dr. Jürgen Mantell: Wir freuen uns, dass die Verhandlungen zum Sportfördervertrag 2021-2024 zu einem guten Ergebnis der finanziellen Rahmenbedingungen geführt haben. Das neue Verhandlungsformat hat gezeigt, dass eine längerfristige Planungsgrundlage für den Sport in Hamburg zielführend ist. Unsere Mitgliedsvereine und –verbände werden bessergestellt. Die institutionelle Förderung des HSB hat diesmal ebenfalls Berücksichtigung gefunden. Für die Investitionen in die Sportinfrastruktur sind wir weiter auf finanzielle Unterstützung der Stadt angewiesen, damit Vereine in ihre Anlagen investieren können. Das Ergebnis von über 10 Millionen Euro bedeutet, dass wir als Rückgrat der Active City gemeinsam mit unseren Vereinen und Verbänden den organisierten Sport in Hamburg weiter voranbringen können und werden.“

HFV-Präsident Dirk Fischer: „Das Verhandlungsergebnis erfüllt nicht alle Vorstellungen des HFV, aber es ist anzuerkennen, dass seitens der FHH die Bedeutung des selbstverwalteten Sports unverändert anerkannt wird und eine Steigerung der Mittel auch für den HFV erfolgt ist. Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium des HFV beschlossen, dem erzielten Verhandlungsergebnis zuzustimmen, so dass der Sportfördervertrag 2021 – 2024 unterzeichnet werden kann.“

Weitere Informationen zum Sportfördervertrag sind auf hamburg.de zu finden.

(Quelle: HSB)

Informationen zum Wettkampfbetrieb in der Hallensaison 2020/21

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Nach intensiver Abstimmung der Vertreter für den Wettkampfbetrieb des Hamburger und des Schleswig-Holsteinischen Leichtathletik-Verbandes und der Abwägung aller Vor- und Nachteile der möglichen Durchführung von Hallen-Landesmeisterschaften wurde beschlossen, diese Ende Januar und im Februar 2021 unter Einhaltung der zu diesem Zeitpunkt gültigen Vorgaben in der Hamburger Leichtathletikhalle auszurichten. Wichtigster Aspekt ist und bleibt dabei natürlich der Schutz der Gesundheit aller Mitglieder der „Leichtathletik-Familie“.

Sollte es das Infektionsgeschehen zu Beginn des Jahres 2021 zulassen, sollen darüber hinaus bereits im Januar kleine Teilnehmer-begrenzte Sportfeste zur Qualifikation für höherrangige Meisterschaften (z.B. Deutsche Meisterschaften) in der Hamburger Leichtathletikhalle und weiteren Wettkampfstätten in Schleswig-Holstein angeboten werden. Die Organisation würde in enger Abstimmung zwischen den jeweiligen Leistungssport-Verantwortlichen und den örtlichen Ausrichtern mit Unterstützung der Landesverbände erfolgen.

Alle Planungen stehen unter Vorbehalt der Vorgaben der Landesregierungen. Dabei hat die Gesundheit aller Beteiligten oberste Priorität. Um die Teilnehmerzahlen je LM zu reduzieren,  damit die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden können, werden die LM womöglich wieder nach Altersklassen getrennt durchführt. Über Details in der Durchführung und über Disziplinen können wir noch nicht informieren. Sie sind abhängig von der weiteren Entwicklung. Hierzu stehen der HLV und der SHLV im regelmäßigen Austausch. Ausschreibungen werden dann entsprechend erst später erstellt.

Auch eine Terminplanung für die Freiluftsaison 2021 kann zur Zeit noch nicht erstellt werden, da viele Termine für Deutsche und Norddeutsche Meisterschaften nicht feststehen und eine Entwicklung des Infektionsgeschehens hierzu nicht absehbar ist. Sobald ein erster Entwurf erstellt wurde, wird dieser auf der HLV-Homepage veröffentlicht.

DLV befürwortet bundesweite Wiederaufnahme des Trainings von Landeskader-Athleten

By Allgemein, Ankündigungen, Jugend, Leistungssport

DLV-Präsident Jürgen Kessing und DLV-Generaldirektor Sport Idriss Gonschinska sprechen sich dafür aus, dass an den Bundesstützpunkten der Leichtathletik bundesweit auch wieder die Landeskader-Athleten ihren Trainingsbetrieb aufnehmen können.

Seit dem 2. November gelten im Kampf gegen die Corona-Pandemie deutschlandweit wieder verstärkte Sicherheitsmaßnahmen. Fortgeführt werden kann der Profi- und Spitzensport – doch die Definition dieser Personengruppe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Während das Training der Olympia- und Perspektivkader-Athleten (OK und PK) sowie der Talente im Nationalkader (NK1/NK2) flächendeckend aufrechterhalten werden konnte, herrschen für Landeskader-Athleten regional abweichende Regelungen.

Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) setzt sich dafür ein, dass auch Landeskader-Athleten ihr Training an allen Bundesstützpunkten wiederaufnehmen können. In Abstimmung mit dem medizinischen Kompetenzteam hat der DLV in enger Zusammenarbeit mit den Bundesstützpunktleitern, Koordinatoren, leitenden Landestrainern und weiteren regionalen Partnern für die Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebs umfangreiche Hygiene- und Sicherheitskonzepte erarbeitet, die sich bereits im Sommer als wegweisend für den umsichtigen Leichtathletik-Betrieb in Zeiten der Corona-Pandemie erwiesen haben und deren Einhaltung im Rahmen einer Task Force weiterhin dokumentiert, überprüft und fortgeschrieben wird.

Landeskader-Athleten wichtig für langfristige Entwicklung

„Für die Vorbereitung auf internationale Meisterschaften und die internationale Wettbewerbsfähigkeit ist es entscheidend, dass Topathleten ohne Einschränkungen trainieren können. Für die langfristige Entwicklung der Leichtathletik spielt darüber hinaus auch die Ausbildung der Landeskader-Athleten eine wichtige Rolle. Sie sichern die Zukunft der Sportart und bilden die Basis für den Erfolg der Spitze. Wir befürworten daher auch für sie eine Rückkehr in den Trainingsbetrieb an den Bundesstützpunkten, der mithilfe unserer Hygiene- und Sicherheitskonzepte verantwortungsvoll und planmäßig erfolgen kann“, sagt DLV-Präsident Jürgen Kessing.

DLV-Generaldirektor Sport Idriss Gonschinska ergänzt: „Priorität hat die Gesundheit aller beteiligten Personen. Unbenommen dieser herausfordernden Situation gilt es, die Wege der Athleten und des Betreuerteams in Vorbereitung erfolgreicher Olympischer Spiele und weiterer internationaler Meisterschaften 2021 gemeinsam zu gestalten sowie die Leichtathletik zukunftssicher aufzustellen. Dazu zählt auch die Ausbildung von Landeskader-Athleten. Die Bereitstellung von Trainingsmöglichkeiten sowohl für Bundes- als auch für Landeskader-Athleten hat sich auch unter Berücksichtigung strenger Sicherheitsmaßnahmen bereits an mehreren Bundesstützpunkten, zum Beispiel in Hessen und Baden-Württemberg mit Frankfurt, Stuttgart und Mannheim, als umsetzbar dargestellt. Als DLV unterstützen wir gerne, damit diese Modelle bundesweit Anwendung finden können.“

(Quelle: DLV)

Möglichkeiten für das Training von Bundeskaderathleten in der LTH

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Nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs und der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 30. Oktober 2020 ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ab dem 2. November einzustellen, hierzu gehört auch die Schließung von Indoor-Sportanlagen und Sporthallen. Von diesen Vorgaben abweichend ist der Trainingsbetrieb für Bundeskaderathletinnen und -athleten an den Landesstützpunkten, wozu in diesem Fall auch die Leichtathletikhalle zählt, zulässig. Die Leichtathletikhalle bleibt dementsprechend für den Trainingsbetrieb von Bundeskaderathletinnen und -athleten geöffnet, sodass diese ihren Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle auch jetzt fortführen können.

Auf diesen Vorgaben basierend wurde das Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle angepasst. Diesem Konzept sind alle weiteren Informationen für den Trainingsbetrieb zu entnehmen. Das Training kann grundsätzlich zeitflexibel erfolgen, die geplanten Trainingszeiten müssen aber formlos per Mail an folkers@hhlv.de mitgeteilt werden.

Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Leichtathletikhalle

10 Leitplanken des DOSB

Leitplanken des DOSB für Hallensport

Hygienetipps des DOSB

Hygienestandards des DOSB

Sportartspezifischen Übergangsregeln des DLV

Starke Einschränkungen für den Trainingsbetrieb in der JKB

By Allgemein, Ankündigungen, Breitensport, Jugend, Leistungssport, Masters

Gemäß dem Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs und der Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 30. Oktober 2020 ist der Trainingsbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit (oder mit dem eigenen Hausstand) auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien nicht zulässig.

Diese Vorgaben und Ausnahmeregelungen bieten sicherlich auch für einzelne Disziplinen der Leichtathletik die Möglichkeit, den Trainingsbetrieb als Individualsport aufrecht zu erhalten. Von diesen Vorgaben abweichend ist der Trainingsbetrieb für Bundeskaderathletinnen und -athleten an den Landesstützpunkten, wozu in diesem Fall auch die Jahnkampfbahn zählt, hingegen sogar mit weniger Einschränkungen zulässig.

Auf diesen Vorgaben basierend wurde das Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn angepasst. Diesem Konzept sind alle weiteren Informationen für den Trainingsbetrieb zu entnehmen. Trainingszeiten können unter Beachtung und Berücksichtigung des Nutzungskonzeptes formlos per Mail an folkers@hhlv.de beantragt werden.

Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der Jahnkampfbahn

10 Leitplanken des DOSB

Hygienetipps des DOSB

Hygienestandards des DOSB

Sportartspezifischen Übergangsregeln des DLV

Coronakrise: Nothilfefonds II Sport geht an den Start

By Allgemein, Ankündigungen, Service

Anträge auf nicht zurückzuzahlende Zuschüsse können ab Freitag gestellt werden.

Die Stadt Hamburg baut ihre umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise weiter aus. Anträge auf nicht zurückzuzahlende Zuschüsse können ab Freitag gestellt werden.

Aufgrund der Einschränkungen in der Corona-Pandemie, die auch den gesamten Hamburger Sport hart treffen, baut die Stadt Hamburg ihre umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise weiter aus. Der Senat stellt mit dem Nothilfefonds Sport II weitere rund vier Millionen Euro finanzieller Unterstützung für den Sport bereit. Gemeinnützige Sportvereine, Anbieter von anerkannten Rehasportkursen, Veranstalter von Sportveranstaltungen und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, sollen so durch weitere nicht zurückzuzahlende Zuschüsse unterstützt werden. Ab Freitag, 6. November, können entsprechende Anträge gestellt werden. Das Online-Antragsverfahren beim Hamburger Sportbund (HSB) steht den Vereinen voraussichtlich ab 17 Uhr zur Verfügung.

Vereine, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen damit in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot auch nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs unverändert fortsetzen zu können. Sie erhalten für laufende Kosten, die aufgrund der Einschränkung des Sportbetriebes nicht mehr durch Einnahmen gedeckt werden können, einen maximalen Zuschuss von bis zu 40.000 Euro je Sportverein. Der Zeitraum der Unterdeckung darf dabei frühestens am 15. Juni 2020 und spätestens am Tag der Antragstellung beginnen. Bei einer Deckungslücke von mehr als 15.000 Euro erhält der Verein 60 Prozent der über 15.000 Euro hinausgehenden Summe bis zur genannten Höchstgrenze.

Auch Anbieter von Rehasportgruppen können Anträge für maximal drei Monate stellen und erhalten pauschal pro Gruppe und Monat Förderbeträge von bis zu 85 Euro.

Veranstalter von Sportveranstaltungen können für im Zusammenhang mit der pandemiebedingten Absage von Veranstaltungen entstandene Liquiditätsengpässe einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent des Liquiditätsengpasses erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 250.000 Euro.

Anträge auf Zuschüsse aus dem Nothilfefonds Sport II sind bis zum 31. März 2021 nach Möglichkeit per E-Mail zu stellen. Mitgliedsvereine des Hamburger Sportbunds e.V. können ihren Antrag online unter https://www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe einreichen. Anbieter von Rehabilitationssportgruppen richten ihren Antrag unter dem Stichwort „Nothilfe Sport II“ an den Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e.V. (mail@brs-hamburg.de). Alle übrigen Antragssteller wenden sich an das Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport (poststelle@sportamt.hamburg.de). Die entsprechenden Formulare werden auf Anforderung bereitgestellt.

Im Zuge des ersten Nothilfefonds waren bereits rund 1,1 Millionen Euro an die Vereine und Antragssteller aus dem Bereich des Sports ausgezahlt worden.

Sportsenator Andy Grote: „Die Corona-Pandemie trifft den Hamburger Sport hart, die Veranstalter und Profimannschaften ebenso wie die vielen engagierten Aktiven und Ehrenamtlichen in den Hamburger Vereinen, die gerade in der Krise Herausragendes leisten. Wir stehen fest an der Seite des Hamburger Sports und wollen mit weiteren nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen aus dem Nothilfefonds alle Betroffenen unterstützen, gut durch diese Krise zu kommen. Es ist unser gemeinsames Ziel, die enorme Vielfalt im Hamburger Sport zu erhalten und alles zu tun, damit Hamburg eine starke und lebendige Active City bleibt.“

Finanzsenator Andreas Dressel: „Unser Corona-Schutzschirm bleibt weiter aufgespannt – das gilt auch und gerade für Hamburger Sport. Bereits Anfang April hatten wir einen speziellen Förderkredit extra für den Sport aufgelegt, daran knüpfen wir jetzt mit Zuschüssen aus dem neuen Nothilfefonds an. Die neuerlichen Restriktionen treffen die vielen tausend Aktiven, die Haupt- und Ehrenamtlichen hart. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter dafür Sorge tragen, die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Ich appelliere daher ausdrücklich an die Vereine, von den zur Verfügung stehenden Hilfen auch Gebrauch zu machen.“

HSB-Vorstand Ralph Lehnert: „Der erneute sportliche Lockdown bedeutet für den Hamburger Sport gerade eine schwere Zeit. Die Vereine stehen unter hohem Druck und haben in den vergangenen Monaten alles gegeben, um auch unter den schwierigen Bedingungen, ihrer gesellschaftlichen Rolle gerecht zu werden und das Sportangebot für ihre Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten. Der neue Nothilfefonds Sport ist für viele Vereine Hilfe zur rechten Zeit. Wir danken dem Senat und dem Sportamt für die tolle Unterstützung und gute Zusammenarbeit!“

(Quelle: HSB)

Risikoanalyse zur Prävention sexualisierter Gewalt: Jetzt mitmachen!

By Allgemein, Ankündigungen, Breitensport, Jugend, Leistungssport, PSG, Service

Für die Erarbeitung eines Schutzkonzepts zur Prävention und Intervention im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt führt der DLV zurzeit eine Umfrage durch und bittet dabei um Mithilfe.

Das Wohl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht beim Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) an oberster Stelle. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt soll in allen Aktivitäten des DLV verankert werden, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bestmöglich zu schützen. Um den Ist-Zustand einordnen zu können, führt der DLV derzeit eine Umfrage zur Thematik durch, in der Athleten, Trainer, Ehrenamtliche und Funktionsträger zu Wort kommen sollen. Wir hören zu, wir schauen hin, wir sprechen an!

Alle Maßnahmen, die der DLV ergreift und zukünftig ergreifen wird, werden im „Schutzkonzept zur Prävention und Intervention im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt“ verankert. Grundlage dafür ist eine sportartenzspezifische Risikoanalyse. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Analyse können Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Hinblick auf Nähe, Körperlichkeit und Vertrauen entwickelt werden. Mit der Teilnahme an der Umfrage kann jeder einen wichtigen Beitrag leisten!

Fragebögen für fünf Personengruppen

Für die Risikoanalyse wurden insgesamt fünf Fragebögen erstellt, die sich an spezifische Personengruppen in der Leichtathletik richten. Es soll jeweils der Fragebogen ausgefüllt werden, der auf die eigene Rolle innerhalb der Leichtathletik zutrifft. Sollte jemand mehrere Rollen einnehmen (z.B. Trainer und Vereinsvorstandsmitglied), so soll der Fragebogen ausgefüllt werden, der der am häufigsten ausgeführten Rolle des Akteurs entspricht.

Die Auswertung der Fragebögen erfolgt ausschließlich anonymisiert. Bei der Beantwortung der Fragen gibt es keine richtigen oder falschen Antworten, es zählt nur die jeweilige persönliche Einschätzung. Insgesamt dauert die Bearbeitung der einzelnen Fragebögen circa 15 bis 20 Minuten. Sollten Fragen oder Anmerkungen aufkommen, steht Katrin Heyers, Leiterin der Befragung, als Ansprechparnterin zur Verfügung:

Fragebogen: Athlet
Dieser Fragebogen richtet sich an alle Athleten, die innerhalb der letzten vier Jahre aktiv an mindestens einem Leichtathletik Wettbewerb als Athlet teilgenommen haben.

Fragebogen: Trainer und Übungsleiter
Adressiert werden mit dieser Umfrage alle Personen, die sich als Trainer oder Übungsleiter in einem Verein engagieren.

Fragebogen: Ehrenamtler
Adressiert werden mit dieser Umfrage alle Personen, die sich ehrenamtlich zum Beispiel als Kampfrichter oder Stadionsprecher in der Leichtathletik engagieren. Bitte beachten Sie, dass es einen separaten Fragebogen für Trainer / Übungsleiter, sowie für Vereinsvorstandsmitglieder und für Verbandsvorstandsmitglieder gibt.

Fragebogen: Engagierte in der Führungsebene von Landesverbänden
Adressiert werden mit dieser Umfrage alle Personen, die sich auf Verbandsebene in Führungspositionen engagieren.

Fragebogen: Engagierte in der Führungsebene von Vereinen
Adressiert werden mit dieser Umfrage alle Personen, die sich auf Vereinsebene in Führungspositionen engagieren.

(Quelle: DLV)

Erneute Einschränkungen für den Sportbetrieb

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Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionsdynamik der Corona-Pandemie hat der Senat Ende vergangener Woche nach dem Beschluss der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Vereinssport in Hamburg stark einschränken.

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist ab dem 2. November einzustellen. Lediglich die Ausübung von Sportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Hausstands auf Sportanlagen im Freien bleibt weiterhin zulässig. Davon betroffen ist bedauerlicherweise auch der Trainingsbetrieb vieler Vereine in der Leichtathletik, da dieser in den meisten Fällen wieder nahezu vollständig zum Erliegen kommt bzw. komplett eingestellt wird. Ein sehr eingeschränkter Trainingsbetrieb allein oder zu zweit ist zwar im Freien auch auf öffentlichen Sportanlagen noch möglich, allerdings ist dies in den meisten Vereinen kaum umzusetzen.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Berufssportlerinnen und -sportler sowie für Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten ist hingegen weiterhin zulässig. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb darf allerdings nur unter Zuschauerausschluss stattfinden.

Eine Zusammenfassung aller Einschränkungen hat der HSB auf seiner Homepage veröffentlicht. Die Lesefassung der ab heute gültigen Eindämmungsverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg ist ebenfalls online.

Um die begrenzten Möglichkeiten des Trainingsbetriebes zu erörtern, läuft derzeit eine intensive Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Sobald es weitere Informationen für den Trainingsbetrieb der Bundes- und Landeskaderathleten sowie für das Vereinstraining gibt, werden dieser auf der HLV-Homepage veröffentlicht.

DLV veröffentlicht Bundeskadernominierungen für 2021

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Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hat die Übersicht über die Bundeskader für die Saison 2021 veröffentlicht. Von den insgesamt 491 berufenen Athletinnen und Athleten stammen 12 Athletinnen und Athleten aus dem Hamburger Leichtathletik-Verband und bestätigen damit die stetige Entwicklung des Leistungspotenziales und die ansteigenden Bundeskadernominierungen der letzten Jahre. Von den 12 Athletinnen und Athleten wurden zwei in den Perspektivkader (PK), sieben in den Nachwuchskader 1 (NK 1) und drei in den Nachwuchskader 2 (NK 2) berufen.

Eine Übersicht des gesamten DLV-Bundeskaders 2020/2021 ist hier zu sehen.