
Der Senat hat gestern weitere Lockerungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen, die ab dem 1. Juli 2020 in Kraft treten. Danach ist Sport mit Körperkontakt und ohne Abstand für Gruppen von bis zu 10 Personen wieder möglich. Das gilt für Sport in und auf öffentlichen, schulischen und privaten Sportanlagen, im Freien wie in geschlossenen Räumen. Entsprechende Schutzkonzepte sind bei Sportarten in geschlossenen Räumen nach § 6 zu erstellen und die Kontaktnachverfolgung nach §7 ist einzuhalten.
Mitglieder- und Vereinsversammlungen
Mitgliederversammlungen und Gremiensitzungen von Vereinen sind bereits seit der letzten Verordnung wieder erlaubt. Die spezifischen Regelungen entnehmen Sie bitte der Verordnung in §10.
Für Veranstaltungen gelten nun die folgenden Regelungen: Veranstaltungen sind unter Auflagen zur Kontaktrückverfolgung sowie Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder erlaubt. Die zulässige Teilnehmerzahl hängt unter anderem davon ab, ob die Veranstaltung unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfindet. Bei Veranstaltungen im Freien mit festen Sitzplätzen dürfen bis zu 1000 Personen teilnehmen (in geschlossenen Räumen bis zu 650), ohne feste Sitzplätze im Freien bis zu 200 Personen (in geschlossenen Räumen bis 100). Wird Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Höchstzahl bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze um jeweils die Hälfte.
Die seit heute gültige neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ist hier einsehbar. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende August. Weitere Informationen sind auch der Pressemitteilung der Innenbehörde zu entnehmen. Auch der Hamburger Sportbund hat einen Beitrag zu den weiteren Lockerungen veröffentlicht.
Die Deutschen Mehrkampf-Meisterschaften der Senioren in Zella-Mehlis mussten aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden. Nun steht ein neuer Termin im August fest. Die zuständigen Behörden haben grundsätzlich grünes Licht gegeben: Die Deutschen Meisterschaften der Senioren im Mehrkampf können am 22./23. August in Zella-Mehlis in Thüringen stattfinden, wenn im Durchführungs- und Hygienekonzept die dann gültigen Landesverordnungen/-Empfehlungen umgesetzt werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie musste der ursprünglich für den 27. April 2020 geplante Verbandstag abgesagt werden. Stattdessen wird der diesjährige ordentliche HLV-Verbandstag als virtueller Verbandstag ohne physische Präsenz des Präsidiums und der Vereins- und Verbandsvertreterinnen und -vertreter am 24.06.2020 um 19:00 Uhr durchgeführt.
Das Geschäftsführende Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat auf einer Videokonferenz in der letzten Woche (05.06.) beschlossen, für folgende Veranstaltungen, die aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wurden, einen Sonderantrag auf Durchführung bei den Behörden zu stellen:
Die Entwicklungen der letzten Wochen in Bezug auf die Ausbreitung und Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus geben Hoffnung, dass die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes möglich wird. Der Hamburger und der Schleswig-Holsteinische Leichtathletik-Verband wollen deshalb den Vereinen und Athleten gerne Ziele und Perspektiven bieten und informieren hiermit über die Planung der Nachholtermine für die abgesagten Einzel-Landesmeisterschaften frühzeitig.