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Breitensport

ANTI-DOPING-NEWSLETTER März 2022

By Allgemein, Anti-Doping, Breitensport, Jugend, Lehre, Leistungssport, Masters

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter März 2022 finden Sie im  folgende Themen:

      • WHEREABOUTS II. Quartal 2022 für alle Athlet*innen des World Athletics International-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP
      • „(Un-)Erlaubtes – Kortison-(Spritzen) und Karbon-Schuhe – Digitaler Themenabend am 24. März 2022
      • Aus der NADA – Neue Broschüren mit hilfreichen Tipps und Informationen
      • Mit künstlicher Intelligenz den Kampf gegen Doping unterstützen
      • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

ANTI-DOPING-NEWSLETTER Februar 2022

By Allgemein, Anti-Doping, Breitensport, Jugend, Lehre, Leistungssport, Masters

Im aktuellen  finden Sie im Anti-Doping-Newsletter Februar 2022 folgende Themen:

      • World Athletics veröffentlicht List of International Competitions 2022
      • Druckfrisch und als kostenlose Downloads – NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente 2022 und Medicard 2022
      • NADA-News: Chlorphenesin-haltige Sonnencreme: Neue Forschungsergebnisse schützen Athletinnen und Athleten vor unberechtigten Dopingvorwürfen
      • WADA veröffentlicht Berichte Dopingkontrollzahlen 2020 und Verstöße gegen AD-Bestimmungen 2019
      • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Antrag auf Mitgliedschaft im HLV

By Allgemein, Breitensport, Jugend, Leistungssport, Masters

hhlv-logo-kleinDer Verein Hamburger Turnerbund von 1862 e.V. beantragt nach seinem Austritt 2014 zum 01. Januar 2022 erneut die Mitgliedschaft im Hamburger Leichtathletik-Verband.

Der Verein ist unter nachfolgender Anschrift zu erreichen:

Hamburger Turnerbund von 1862 e.V.
Anschrift der Geschäftsstelle: Hohe Liedt 9, 22417 Hamburg
Tel.: 040 / 254 28 62
E-Mail: sport@htb62.de
Homepage: http://www.htb62.de

Ansprechpartner Leichtathletik-Abteilung: komm. Dirk Pommerening (1. Vorsitzender)

Mit dieser Veröffentlichung haben die dem Hamburger Leichtathletik-Verband angeschlossenen Vereine die Möglichkeit, im Rahmen einer vierwöchigen Frist (bis 01. Februar 2022) Widerspruch gegen die Aufnahme einzulegen. Dieser ist schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle zu erklären. Während dieser Zeit wird der Verein als vorläufiges Mitglied unter der Vereinsnummer 1114 geführt.

ANTI-DOPING-NEWSLETTER Januar 2022

By Allgemein, Anti-Doping, Breitensport, Jugend, Lehre, Leistungssport, Masters

Im aktuellen  finden Sie im Anti-Doping-Newsletter Januar 2022 folgende Themen:

      • Testpoolzugehörigkeit – Erläuterungen für das Jahr 2022
      • NADA veröffentlicht die deutsche Übersetzung der WADA-Verbotsliste 2022
      • Update – Wichtige Information zur Anwendung von Kortison/Glukokortikoiden gem. WADA-Verbotsliste 2022, gültig ab 01.01.2022
      • Dried Blood Spot – Neues Forschungsprojekt
      • Swiss Sport Integrity nimmt Arbeit auf
      • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

ANTI-DOPING-NEWSLETTER Dezember 2021

By Allgemein, Anti-Doping, Breitensport, Jugend, Lehre, Leistungssport, Masters

Im aktuellen  finden Sie im Anti-Doping-Newsletter Dezember 2021 folgende Themen:

      • WHEREABOUTS I. Quartal 2022 für alle Athlet*innen des World Athletics International-RTP, World Athletics-RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP
      • Wichtige Information zur Anwendung von Kortison/Glukokortikoiden gem. WADA-Verbotsliste 2022 ab 01.01.2022
      • Doping Russland – Russland bleibt suspendiert
      • Athletenvertreter fordern unabhängige WADA
      • IOC legt neue Transgenderrichtlinien vor
      • In eigener Sache – Förderung für Vereinsprojekte zur Integration und Anti-Diskriminierung
      • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

2G-Regelung für den Indoorsport ab 20. November 2021

By Allgemein, Ankündigungen, Breitensport, Leistungssport, Service

Der Senat hat heute beschlossen ab kommenden Sonnabend, den 20. November 2021, eine 2G-Regelung für  Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbädern und Fitness-Studios zu erlassen. D.h. es haben dann nur noch geimpfte und genese Sportler*innen zutritt.

Zusätzlich wird eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal eingeführt. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt bestehen, diese dürfen auch ungeimpft an Indoorsportangeboten teilnehmen.  Eine Ausnahme gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Um die Kontrolle der Nachweispflicht zu vereinfachen, sind die Betriebe verpflichtet, digitale Kontrollmöglichkeiten zu nutzen, z. B. die App CovPassCheck.

Eine nichtamtliche Lesefassung der neuen Eindämmungsverordnung finden Sie hier, sobald diese von der Stadt aktualisiert wurde. Die vollständige Verordnung finden Sie hier, sobald diese von der Stadt aktualisiert wurde.

Eine Umstellung des Trainingsbetriebes in der Leichtathletikhalle auf das 2-G-Zugangsmodell erfolgte bereits Mitte Oktober.