Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionsdynamik der Corona-Pandemie hat der Senat Ende vergangener Woche nach dem Beschluss der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Vereinssport in Hamburg stark einschränken.
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist ab dem 2. November einzustellen. Lediglich die Ausübung von Sportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Hausstands auf Sportanlagen im Freien bleibt weiterhin zulässig. Davon betroffen ist bedauerlicherweise auch der Trainingsbetrieb vieler Vereine in der Leichtathletik, da dieser in den meisten Fällen wieder nahezu vollständig zum Erliegen kommt bzw. komplett eingestellt wird. Ein sehr eingeschränkter Trainingsbetrieb allein oder zu zweit ist zwar im Freien auch auf öffentlichen Sportanlagen noch möglich, allerdings ist dies in den meisten Vereinen kaum umzusetzen.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Berufssportlerinnen und -sportler sowie für Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten ist hingegen weiterhin zulässig. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb darf allerdings nur unter Zuschauerausschluss stattfinden.
Eine Zusammenfassung aller Einschränkungen hat der HSB auf seiner Homepage veröffentlicht. Die Lesefassung der ab heute gültigen Eindämmungsverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg ist ebenfalls online.
Um die begrenzten Möglichkeiten des Trainingsbetriebes zu erörtern, läuft derzeit eine intensive Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Sobald es weitere Informationen für den Trainingsbetrieb der Bundes- und Landeskaderathleten sowie für das Vereinstraining gibt, werden dieser auf der HLV-Homepage veröffentlicht.
Im aktuellen
Die Regierungschefs der Länder haben am 28.10.2020 in einer gemeinsamen Konferenz mit der Bundeskanzlerin aufgrund des steigenden Infektionsgeschehens weitreichende Maßnahmen und Regelungen beschlossen, die auch den Sport betreffen und ab Montag, 02.11.2020 für den Monat November in Kraft treten. Die gemeinsamen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs können
Emotionalität und Körperlichkeit bei Bewegung, Spiel und Sport sind für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, aber auch für die Lebensgestaltung von erwachsenen Sportler*innen sehr wichtig und fördern den sozialen Zusammenhalt. Die im Sport (oder auch in anderen Institutionen) entstehende Nähe und Bindung kann jedoch missbraucht werden und birgt dann die Gefahr sexualisierter Übergriffe gegenüber Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Daher möchten wir die Vereine dabei unterstützen, dass Mitarbeiter*innen, Trainer*innen und Funktionsträger*innen sich auf diesem Gebiet weiterbilden, um Missständen vorzubeugen bzw. diese im Notfall zu erkennen und richtig handeln zu können.
Der HLV-Verbandsrat lädt zum 2. Digitalen HLV-Stammtisch 2020 ein
DOSB entwickelt vom TÜV Rheinland geprüftes Hygienekonzept für den nationalen Wettkampf- und Spielbetrieb
Besondere Auszeichnung für besonderes Engagement: DLV und DLM, die „Freunde der Leichtathletik“ und die Zeitschrift „Leichtathletik“ ehren im Jahr 2020 Initiativen, die während der Corona-Pandemie auf großer oder auf kleiner Bühne mit neuen Konzepten den Leichtathletik-Betrieb aufrechterhalten haben. Dafür stellt die Deutsche Sportstiftung Geldpreise zur Verfügung!
Aufgrund der diesjährigen Umstände und Einschränkungen rund um Covid19, hat sich die Hamburger Sportjugend frühzeitig entschlossen, die diesjährigen Bildungstage komplett als Onlineformat anzubieten. Dies garantiert auch in diesem Jahr die Durchführung und die Sportjugend kann wieder viele spannende Themen und innovative Workshops anbieten. Online heißt im Übrigen nicht ohne Praxis…