Das GLS-Sprachenzentrum sucht im Raum Hamburg für einen 16-jährigen Sport und Lauf begeisterten italienischen Schüler eine Gastfamilie für den Zeitraum vom 08. August bis 06. Dezember 2020. Familien, die sich vorstellen könnten, diesen Gastschüler aufzunehmen, finden hier weitere Informationen.
Der Hamburger Leichtathletik-Verband trauert um Hartwig Kluge, der – wie jetzt bekannt wurde – am 26.05.2020 im Alter von 77 Jahren verstorben ist. Hartwig Kluge engagierte sich insgesamt 45 Jahre als Mittel- und Langstreckentrainer im Jugend- und Erwachsenenbereich u.a. in den Vereinen Turnerschaft Harburg und Grün-Weiss Harburg. Im Hamburger Leichtathletik-Verband gab der erfahrene A-Trainer darüber hinaus einige Jahre sein Wissen als Lehrwart weiter. In der Zeit von 1995 bis 2000 war er Mitglied des HLV-Verbandsrates.
Das Geschäftsführende Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat auf einer Videokonferenz in der letzten Woche (05.06.) beschlossen, für folgende Veranstaltungen, die aufgrund der Corona-Pandemie verschoben wurden, einen Sonderantrag auf Durchführung bei den Behörden zu stellen:
Late Season:
- Deutsche Meisterschaften Braunschweig (8./9. August) – Sondergenehmigung wurde beantragt, aber noch nicht genehmigt.
- Deutsche Mehrkampf-Meisterschaften Vaterstetten (21. bis 23. August)
- Deutsche Jugendmeisterschaften (U18/U20) Ulm (Mitte September) – Ein genaues Datum steht noch nicht fest.
- Bezüglich der Senioren-Mehrkampf-DM in Zella-Mehlis fällt eine Entscheidung bis 16. Juni.
- Von der DLM wurde eine Sondergenehmigung für den Länderkampf „Berlin fliegt!“ für den 16. August 2020 beantragt, aber noch nicht genehmigt.
Abgesagt für 2020 und neu terminiert für 2021 werden aufgrund der Beschränkungen der Corona-Pandemie folgende Veranstaltungen: die U23-DM, die U16-DM, die Senioren-DM, die DM Senioren Wurf Mehrkampf, die DM 10 Kilometer, die DM 50 Kilometer Gehen, die DM Ultratrail, die DM 50 Kilometer Straßenlauf, die DM 10.000 Meter, die DM Halbmarathon, die DM Marathon und die DM 100 Kilometer.
Weitere Informationen dazu siehe hier auf der DLV-Homepage.
Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter Juni 2020 finden Sie folgende Themen:
- WHEREABOUTS III. Quartal 2020 für alle Athleten der World Athletics-RTP und RRTP, NADA-RTP und NADA-NTP
- NADA – Wiederaufnahme klassischer Dopingkontrollen, Dried Blood Spot und weitere Informationen
- Hessen prüft die Schaffung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft
- WADA-Studie: Kein Zusammenhang zwischen Medizinischen Ausnahmegenehmigungen und Erfolg
- Teilnahme an Veranstaltungen der List of Competitions 2020 der World Athletics
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes in der Jahnkampfbahn in den vergangenen zweieinhalb Wochen und die dafür vorgegebenen Regelungen haben den Rückmeldungen aller Seiten entsprechend gut funktioniert. Der HLV bedankt sich an dieser Stelle bei allen Nutzern für die Kooperation, die Unterstützung bei der Umsetzung des Nutzungskonzeptes und die Einhaltung der Vorgaben.
Nach ausführlicher Beratung und schweren Herzens sind wir zu dem Schluss gekommen, dass wir den Sporttag Inklusiv 2020 unter den aktuellen Rahmenbedingungen am 15. August nicht durchführen können. Grund dafür ist, dass wir uns mit der Veranstaltung an der Grenze zur ‚Großveranstaltung‘ von 1.000 Besuchern/Teilnehmern befinden, deren Durchführung bis mindestens 31. August verboten ist. Das Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes sollte, wie auch in den vergangenen Jahren, jederzeit möglich sein (ohne Limit und womöglich Adresshinterlegung), denn viele schauen spontan vorbei. Auch die Abstandsregeln auf einer so großen Fläche mit vielen Mitmachstationen zu kontrollieren, dürfte schwierig werden.
Viele der rund 80 – 100 Helfer*innen und Prüfer*innen sind (altersbedingt) der sog. Risikogruppe zuzurechnen und gleiches gilt möglicherweise auch für unsere Gäste mit Beeinträchtigungen, die wir schützen müssen. Letztendlich ist es vor allem ein Nachmittag voller Sport, Spiel und Spaß, der vom unbeschwerten Miteinander und der aktiven Teilnahme an den Angeboten lebt und zu einem Abbau von möglichen Barrieren/Vorurteilen beitragen soll.
Wir möchten den Sporttag Inklusiv im kommenden Jahr gern wieder so erleben, wie wir ihn kennen und einen bunten Nachmittag mit Groß und Klein verbringen, anstatt uns um Abstandsregeln, Maskenpflicht und Zugangskontrollen kümmern zu müssen. Da sich bereits viele verschobene (Sport-)Veranstaltungen im September und Oktober drängen, halten wir eine Verlegung in eben diese Monate für unglücklich.
Wir hoffen, dass wir im nächsten Jahr wieder den Sporttag Inklusiv durchführen können.
Entsprechend der aktuellen Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus der Stadt Hamburg ist die Ausübung von Individualsportarten (u.a. auch Leichtathletik) im Freien, bei der die Sportausübenden stets einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhalten, erlaubt. Die Benutzung von Umkleide- und Clubräumen sowie von sanitären Anlagen in Sportanlagen ist jedoch untersagt. Ebenso bleibt der Wettkampfbetrieb untersagt.
Nach der Verordnung muss der Anbieter des Sportangebots das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen reduzieren; er ist insbesondere verpflichtet,
- die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtung beziehungsweise des Sportangebots durch schriftliche, bildliche oder mündliche Hinweise aufzufordern, einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten und im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung die Einrichtung nicht zu betreten,
- den Zugang zur Sportanlage durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen so zu überwachen, dass die anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten können und hiervon abweichende Ansammlungen von Personen in der Einrichtung nicht entstehen und
- die Oberflächen der Sportgeräte, Türen, Türgriffe oder anderer Gegenstände, die durch die Nutzerinnen, Nutzer oder das Personal häufig berührt werden, mehrmals täglich zu reinigen.
Falls für die Nutzung ein Antrag mit Konzept zur Einhaltung der Regeln benötigt wird, hat der HLV in Anlehnung an die 10 DOSB-Leitplanken Handlungsempfehlungen sowie eine Vorlage eines Belegungsplanes für die Sportstätten erstellt. Es wird darüberhinaus dringend empfohlen, die sportartenspezifischen Übergangsregeln des Deutschen Leichtathletik-Verbandes und Hygienetipps des DOSB einzuhalten. Diese Regeln beinhalten u.a. das Ausfüllen eines Fragebogens zum SARS-CoV-2-Risiko für jeden Nutzer der Sportanlagen, welcher wöchentlich zu aktualisieren und vor jeder Trainings- oder Wettkampfeinheit von der Aufsichtsperson zu überprüfen ist.
Hilfestellungen in der Übersicht:
Vorlage eines Belegungsplanes für Sportstätten
In Abstimmung mit dem Sportreferat des Bezirksamtes Hamburg-Nord können erste kleine Trainingsgruppen (5 Athleten*innen + 1 Betreuer*in) ab kommenden Montag das Training auf der Sportanlage Jahnkampfbahn, dem Landesleistungszentrum des HLV, wieder aufnehmen. Zur Erstellung eines Belegungsplanes ist die Beantragung von Trainingszeiten zur Nutzung der Jahnkampfbahn notwendig. Weitere Informationen zur Beantragung von Nutzungszeiten sind diesem Anschreiben an die Vereine mit grundlegenden Hinweisen und den zur Verfügung stehenden Trainingszeiten zu entnehmen. Der entsprechende Fragebogen zum SARS-CoV-2-Risiko ist von allen Sportler*innen auszufüllen und wöchentlich zu aktualisieren.
Weiterhin sind darüberhinaus die 10 Leitplanken des DOSB, die Hygienetipps des DOSB sowie die sportartspezifischen Übergangsregeln des DLV als Grundlage zu sehen. Ebenso sollte die den Vereinen zur Hand gegebene Handlungsempfehlung des HLV beachtet werden.
Der Hamburger Leichtathletik-Verband wird in Abstimmung mit dem Sportreferat des Bezirksamtes Hamburg-Nord kurzfristig über die eingegangenen Nutzungsanträge entscheiden und einen Belegungsplan für die Jahnkampfbahn erstellen, welcher auf der HLV-Homepage veröffentlicht wird.
Auf Basis der Rückmeldungen zur Idee der Durchführung eines digitalen HLV-Stammtisches, hat der HLV-Verbandsrat entschieden, diesen am
Montag den 11.05.2020
um 18:00 Uhr
per Videokonferenz
durchzuführen.
Alle Vereinsvertreterinnen und -vertreter sowie Trainerinnen und Trainer, die bereits ihr Interesse an dieser Form des Stammtisches gegenüber dem Verbandsrat geäußert haben, bekommen einen Link zur Videokonferenz rechtzeitig zugesandt. Es ist aber auch möglich, an diesem Stammtisch teilzunehmen, wenn man noch keine Rückmeldung gegeben hat. Anmeldungen zum Stammtisch sind nach wie vor per Mail an verbandsrat@hhlv.de möglich.
Dieser Stammtisch soll dazu dienen, trotz dieser besonderen Zeiten im Austausch zu bleiben (Bemühungen um eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes für Individualsportler, Anfragen bei Behörden in den letzten Wochen, Wettkampfbetrieb, wie sind die Vereine mit der Gesamtsituation umgegangen usw.).
Auf dem Rückweg in ein vielfältiges vereinsbasiertes Sporttreiben in Deutschland hat der unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) organisierte Sport in Deutschland unter den Vorzeichen der weltweiten Corona-Pandemie und den bundesweiten Kontaktbeschränkungen die Grundlagen für einen ersten Schritt vorgelegt. Diese bestehen aus den 10 DOSB-Leitplanken mit Erläuterungen und den sportartspezifischen Übergangsregeln der Spitzenverbände, für die Leichtathletik sind dies die Übergangsregeln des DLV.
Die DOSB-Leitplanken wurden in Abstimmung mit der Medizinischen Kommission des DOSB unter Leitung von Prof. Dr. Bernd Wolfarth (Charité Berlin) erstmals am 14. April formuliert und seitdem sukzessive angepasst. Die Übergangs-Regeln der Verbände wurden in Anlehnung an die DOSB-Leitplanken entwickelt. Die Sportministerkonferenz der Länder hat am 28. April in ihrem Beschluss die 10 DOSB-Leitplanken und die Übergangs-Regeln der Fachverbände als Grundlagen für einen Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben in Deutschland anerkannt. Im ersten Schritt soll dabei ausschließlich mit Freiluftaktivitäten gestartet werden. In Gesprächen mit der Politik wird sich der DOSB bei weiteren Schritten auch für die Öffnung von weiteren Sportstätten einsetzen.
Unabhängig von diesen geschaffenen Grundlagen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben haben allein die jeweils zuständigen Länderministerien und Kommunen das Recht, die geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu lockern. Ohne „grünes Licht“ von der Politik ist vereinsbasiertes Sporttreiben im Verein nicht möglich. Wenn die erhoffte Lockerung kommt, wird es eine Aufgabe der Verantwortungsträger*innen vor Ort und in den Vereinen sein, jeweils passende Konzepte zur Einhaltung der genannten Grundlagen zu entwickeln. Wir setzen hier auf das hohe Verantwortungsbewusstsein und die großen Organisationsfähigkeiten der Vereinsvertreter*innen, der Trainer*innen und nicht zuletzt der Sportler*innen selbst. Die 10 DOSB-Leitplanken und die Übergangs-Regeln der Fachverbände dienen als Orientierungsrahmen und ersetzen nicht die spezifischen Maßnahmen vor Ort.
10 DOSB-Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens
Sportartspezifische Übergangsregeln des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV)
DOSB
