Wechsel des Startrechts:
Am 1. Oktober 2021 hat die zweimonatige Frist für Vereins- und Startrechtswechel mit Ende am 30. November 2021 begonnen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind, zusammengefasst:
Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist schriftlich auf dem DLV-Formular „Startpassantrag“ (als Änderungsantrag) bei der HLV-Geschäftsstelle oder über das Meldeportal LADV (nur für Inhaber eines Benutzerkontos mit Mitgliedercode möglich) angezeigt werden. Der Antrag muss dem HLV spätestens am 30.11.2021 24.00 Uhr (vgl. Fristen und Termine §35 Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des DLV) vorliegen. Der neue Verein hat vom abgebenden Verein formlos die Freigabe abzufordern, die dann an den HLV zu senden ist. Ist diese Freigabe bereits erklärt, ist diese dem Antrag separat beizufügen.
Das neue Startrecht wird zum 01.01.2022 gültig. Das genaue Verfahren regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), § 4 Ziff. 4.3.
Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer LG:
Eine LG ist zwischen dem 1. Oktober und 30. November mit Wirkung vom 1. Januar des folgenden Jahres an bei der Geschäftsstelle des HLV zu beantragen. Das gleiche gilt für den Beitritt eines Vereins zu einer LG. Bei Gründung sind die LG-Verträge beizufügen. Der Austritt eines Vereins aus einer LG oder die Auflösung einer LG kann nur bis 30. November eines Jahres (vgl. §35 RVO) mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember des laufenden Jahres der HLV-Geschäftsstelle gegenüber erklärt werden (siehe DLO § 2 Ziff. 2.1.8). Das genaue Verfahren regelt die DLO, § 2 Ziff. 2.1.
Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer Startgemeinschaft (StG):
Die Bildung einer StG ist mit dem aktuellen DLV-Vordruck (unterschrieben von allen beteiligten Vereinen) beim HLV zu beantragen. Der Antrag muss bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) eingegangen sein. Das Startrecht für die StG wird frühestens zum 1. Januar des Folgejahres wirksam.
Der Beitritt eines Vereins zu einer StG oder der Austritt eines Vereins aus einer StG in der/den jeweiligen genehmigten Altersklasse(n) ohne Änderung des StG-Namens muss schriftlich beim HLV bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) erklärt werden. Der Beitritt bzw. der Austritt wird nur zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. Bei Namensänderung der StG ist ein Neuantrag notwendig.
Die Auflösung einer StG (mit Unterschriften aller beteiligten Vereine) kann formlos schriftlich beim HLV bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) angezeigt werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, besteht die Startgemeinschaft fort. Das genaue Verfahren regelt die DLO, § 2 Ziff. 2.2. sowie DLO Anhang 1.

Aufgrund der weiterhin unsicheren Umstände rund um Covid 19 haben wir uns erneut dazu entschieden, die diesjährigen Bildungstage online durchzuführen. Safety first!
Nach intensiven Wochen der Sichtung von insgesamt 1.258 Schülerinnen und Schülern an 10 Schulen auf der Suche nach Hamburgs schnellster Fünftklässlerin und Hamburgs schnellstem Fünftklässler stehen nun die Sieger*innen fest. Der Finalwettbewerb konnte in diesem Jahr am 23. September auf Grund der Lockerungen der Corona-Regelungen wieder in der Leichtathletikhalle Hamburg stattfinden. Für den Finaltag qualifizierten sich in den Vorentscheidungen die 20 schnellsten Schüler/innen je Jahrgang 2010 und älter sowie 2011 und jünger. Bevor es in das große 50m-Finale ging mussten zunächst die acht besten Jungen und Mädchen je Jahrgang durch einen fliegenden 30m-Sprint ermittelt werden. Folgende Schülerinnen und Schüler waren hierbei die Schnellsten und haben den Titel Schnellste(r) 5.-Klässler*in Hamburgs unter sich ausgemacht:
Das Themenfeld der Sportpsychologie bietet umfangreiche Möglichkeiten, Athletinnen und Athleten auf ihrem Weg zu unterstützen. Ziel des Konzepts der „Jugendbotschafter*in Sportpsychologie“ des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV) ist die Ausbildung von jungen Engagierten U27, die als Multiplikator bei Veranstaltungen und (digitalen) Workshops junge Athlet*innen über die Thematik informieren. Das Seminar findet vom 12-14. November in Darmstadt statt. Für weitere Informationen ist hier die 
Die HLV-Jugendwartin Janina Konerding lädt alle Jugend-Vertreterinnen und Vertreter hiermit recht herzlich zur Jugendversammlung 2021 des Hamburger Leichtathletik-Verbandes am
„Gemeinsam nehmen wir jede Hürde.“ Mit diesem Motto bietet die Deutsche Leichtathletik-Jugend ein Seminar zur Stärkung junger Trainerinnen im Rahmen der Förderung „Mädchen-Camps“ der Deutschen Sportjugend an. Das Seminar richtet sich an Trainerinnen im Alter zwischen 18 und 26 Jahren, die bereits im Besitz einer Trainerlizenz sind.
Beim Vergleichswettkampf der Jugend U16 am Sonnabend, 11.09.2021 in Flensburg werden die Talente aus Niedersachsen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg an den Start gehen. Nach den Deutschen Meisterschaften in dieser Altersklasse sind zahlreiche MedaillengewinnerInnen und Platzierte sowie viele Top-AthletInnen aus diesen Verbänden für ihre Mannschaften gemeldet. Spannende Wettkämpfe mit starken Leistungen und vielleicht die eine oder andere Revanche sind also vorprogrammiert! Die
Moin,