Skip to main content
Category

Senioren

Antrag auf Mitgliedschaft im HLV

By Allgemein, Breitensport, Jugend, Leistungssport, Senioren

Der Verein Rellinger Turnverein von 1900 e.V. hat mit Schreiben vom 19. September 2024 die Mitgliedschaft im Hamburger Leichtathletik-Verband mit Beginn zum 01.01.2025 beantragt.

Der Verein ist unter nachfolgender Anschrift zu erreichen:

Rellinger Turnverein von 1900 e.V.
Anschrift der Geschäftsstelle: Hohle Straße 14, 25462 Rellingen
Tel.: 04101 / 226 70
E-Mail: info@rellinger-turnverein.de
Homepage: www.rellinger-turnverein.de

1. Vorsitzende : Anja Thiemann

Mit dieser Veröffentlichung haben die dem Hamburger Leichtathletik-Verband angeschlossenen Vereine die Möglichkeit, im Rahmen einer vierwöchigen Frist (bis 1. November 2024) Widerspruch gegen die Aufnahme einzulegen. Dieser ist schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle zu erklären. Während dieser Zeit wird der Verein als vorläufiges Mitglied unter der Vereinsnummer 1186 geführt.

Gleichzeitig mit dem Antrag auf Aufnahme in den Hamburger Leichtathletik-Verband zum 01.01.2025 wird die Mitgliedschaft in der „Athletik-Gemeinschaft Hamburg West“ beantragt. Die „AG Hamburg West“ besteht aktuell aus den Vereinen TuS Germania Schnelsen, SV Blankenese und SV Rugenbergen und wird geführt unter der Vereinsnummer 1009.

Wechsel des Startrechts sowie Gründung / Löschung von LGs und StGs

By Allgemein, Jugend, Leistungssport, Senioren

Wechsel des Startrechts:

Mit dem 1. Oktober 2024 hat die zweimonatige Frist für Vereins- und Startrechtwechel begonnen, die zum 30. November 2024 endet. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind, zusammengefasst:

Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist auf dem DLV-Formular „Startpassantrag“ (als Änderungsantrag) über das Meldeportal LADV (Benutzerkonto mit Mitgliedercode notwendig) schriftlich angezeigt werden. Der Antrag muss dem HLV spätestens am 30.11.2024, 23:59 Uhr (vgl. Fristen und Termine §35 Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des DLV) bei LADV vorliegen. Eine Freigabe (oder Löschung des Startrechts) vorab ist nicht mehr erforderlich.

Der abgebende Verein wird direkt nach Antragsstellung des neuen Vereins über LADV per Mail an den Vereins-Admin („Mastercode-Inhaber“) verständigt. Dieser muss den Wechsel bestätigen. Kann die Freigabe nicht erteilt werden (nur aufgrund Beitragsrückstände oder noch nicht erfolgte Rückgabe von Vereinseigentum, siehe DLO §4.5) ist innerhalb 21 Tage eine Mitteilung per Mail an meldungen@hhlv.de  mit der Begründung einzureichen. Findet innerhalb der 21-tägigen Frist keine Freigabe oder begründete Ablehnung statt, wird der Wechsel vollzogen.

Das neue Startrecht wird zum 01.01.2025 gültig. Das genaue Verfahren regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), § 4 Ziff. 4.3.

Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer LG:

Eine LG ist zwischen dem 1. Oktober und 30. November mit Wirkung vom 1. Januar des folgenden Jahres an bei der Geschäftsstelle des HLV zu beantragen. Das gleiche gilt für den Beitritt eines Vereins zu einer LG. Bei Gründung sind die LG-Verträge beizufügen. Der Austritt eines Vereins aus einer LG oder die Auflösung einer LG kann nur bis 30. November eines Jahres (vgl. §35 RVO) mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember des laufenden Jahres der HLV-Geschäftsstelle gegenüber erklärt werden (siehe DLO § 2 Ziff. 2.1.8). Das genaue Verfahren regelt die DLO, § 2 Ziff. 2.1..

Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer Startgemeinschaft (StG):

Die Bildung einer StG ist mit dem aktuellen DLV-Vordruck (unterschrieben von allen beteiligten Vereinen) beim HLV zu beantragen. Der Antrag muss bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) eingegangen sein. Das Startrecht für die StG wird frühestens zum 1. Januar des Folgejahres wirksam.

Der Beitritt eines Vereins zu einer StG oder der Austritt eines Vereins aus einer StG in der/den jeweiligen genehmigten Altersklasse(n) ohne Änderung des StG-Namens muss schriftlich beim HLV bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) erklärt werden. Der Beitritt bzw. der Austritt wird nur zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. Bei Namensänderung der StG ist ein Neuantrag notwendig.

Die Auflösung einer StG (mit Unterschriften aller beteiligten Vereine) kann formlos schriftlich beim HLV bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) angezeigt werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, besteht die Startgemeinschaft fort. Das genaue Verfahren regelt die DLO, § 2 Ziff. 2.2. sowie DLO Anhang 1.

ANTI-DOPING-NEWSLETTER Oktober 2024

By Allgemein, Anti-Doping, Breitensport, Jugend, Lehre, Leistungssport, Senioren

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter Oktober 2024 finden Sie folgende Themen:

          • Daflon 500 mg – Medikamentenrückruf in Frankreich
          • WADA veröffentlicht Verbotsliste 2025
          • DLV-Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention – Qualifizierungswochenende WIR SUCHEN DICH!
          • NADA-Infoblatt „Operationen bei Sportlerinnen und Sportlern“
          • Olympiabilanz Dopingkontrollen
          • WADA-Abschlussbericht zu positiven Dopingtests bei chinesischen Schwimmern
          • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Neu im Meisterschaftsprogramm: HM 5km Straße

By Breitensport, Leistungssport, Senioren, Wettkämpfe

Die Hamburger Meisterschaften 5km Straße wurden nach langer Zeit kurzfristig wieder ins Wettkampfprogramm aufgenommen und sollen am 20. Oktober 2024 im Rahmen des 48. Süderelbe Halbmarathon durch das Alte Land der HNT Hamburg ausgetragen werden. Meldungen sind bis zum 9. Oktober 2024 über Race Result möglich. Die vollständige Ausschreibung für die Meisterschaften kann hier eingesehen werden.

Projekt „Herzsicherer Verein“ – kostenlose Erste-Hilfe-Tasche für Vereine

By Allgemein, Breitensport, Lehre, Senioren, Service

„Gemeinsam Menschenleben retten“ ist das Motto des Projektes der Björn Steiger Stiftung. Vereine profitieren von einer kostenlosen Online-Schulung und einer Erste-Hilfe-Tasche im Wert von ca. 300 €.

Seit 1969 engagiert sich die Björn Steiger Stiftung erfolgreich im Bereich der Notfallhilfe. Besonders wichtig ist ihnen die Prävention eines plötzlichen Herztodes, an dem jährlich etwa 65.000 Menschen in Deutschland sterben. Unabhängig von Alter, Gesundheit oder Fitness. Mit dem Projekt „Herzsicherer Verein“ sollen möglichst viele medizinische Laien in der Herzdruckmassage geschult werden, um die Überlebenschance von Betroffenen zu erhöhen.

Interessierte Vereine können sich unter www.herzsicherer-verein.de registrieren und erhalten einen dynamischen QR-Code. Über diesen haben Vereinsmitglieder die Möglichkeit, an einer kostenlosen Online-Schulung zur Herzdruckmassage teilzunehmen. Sobald mehr als fünf Vereinsmitglieder den Kurs absolviert haben, erhält der Verein eine kostenlose Notfalltasche zur Laienreanimation inklusive eines Lifepads zugeschickt.

»  Ausschreibung (PDF)

» Zur Homepage des Projekts

(Bildrechte: Björn Steiger Stiftung)

ANTI-DOPING-NEWSLETTER September 2024

By Allgemein, Anti-Doping, Breitensport, Jugend, Lehre, Leistungssport, Senioren

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter September 2024 finden Sie folgende Themen:

          • WHEREABOUTS IV. Quartal 2024 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
          • Aus der NADA:
            NADA-Webseminar „Cannabinoide im Leistungssport“
            Digitale Anti-Doping-Schulung der NADA für Ärztinnen und Ärzte sowie für Physiotherapeutinnen und -therapeuten
          • Doping-Prävention – Der Jugendstand bei Deutschen Jugend-Meisterschaften
          • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

ANTI-DOPING-NEWSLETTER August 2024

By Allgemein, Anti-Doping, Breitensport, Jugend, Lehre, Leistungssport, Senioren

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter August 2024 finden Sie folgende Themen:

          • Cannabis und Hanfprodukte im Sport
          • Rekordkontrollen bei Leichtathletikwettkämpfen – Wissenswertes und Voraussetzungen zur Rekordanerkennung
          • PROUD TO BE TRUE: NADA veröffentlicht Kampagne für die olympischen und paralympischen Spiele 2024 in Paris
          • Paris 2024: Bundesinnenministerin Nancy Faeser setzt ein Zeichen für sauberen Sport
          • Aktuelle telefonische Erreichbarkeit des NADA-Ressorts Medizin
          • DDR-Doping: Rostocker Studie belegt Langzeitfolgen Sportgeschädigter
          • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

ANTI-DOPING-NEWSLETTER Juli 2024

By Allgemein, Anti-Doping, Breitensport, Jugend, Lehre, Leistungssport, Senioren

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter Juli 2024 finden Sie folgende Themen:

          • Chinesischer Dopingverdachtsfall – Zur Sitzung des Sportausschusses des Deutschen Bundestags
          • Aus der NADA
            NADA-Webseminar „Mythen über Meldepflichten und Kontrollversäumnisse“
            NADA-Jahres-Pressekonferenz 2024 – NADA-Jahresbericht 2023
            NADA und Athleten Deutschland e. V. intensivieren die Zusammenarbeit
          • Nahrungsergänzungsmittel und die Kölner Liste®
          • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

ANTI-DOPING-NEWSLETTER Juni 2024

By Allgemein, Anti-Doping, Breitensport, Jugend, Lehre, Leistungssport, Senioren

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter Juni 2024 finden Sie folgende Themen:

          • WHEREABOUTS III. Quartal 2024 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
          • Webseminar CLEAN ROAD TO PARIS der NADA für Athletinnen und Athleten
          • Selbstbestimmungsgesetz Deutschland – Auswirkungen auf den Sport
          • Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Doping in der DDR keine politische Verfolgung
          • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)