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Pauschalen für Übungsleiter und Ehrenamtler erhöht

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Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 durch den Bundestag konnten im Dezember wichtige Verbesserungen in den Bereichen Ehrenamt und Gemeinnützigkeit erzielt werden: Zum 1. Januar 2021 wurde die Übungsleiterpauschale auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 840 Euro angehoben. Darüber hinaus wurde die Freigrenze für gemeinnützige Vereine bei Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit auf 45.000 Euro erhöht. Für kleine Vereine mit Einnahmen von weniger als 45.000 Euro entfällt zudem die Pflicht der zeitnahen Verwendung der Einnahmen. Die Möglichkeit, Spenden bis zu 300 Euro per Kontoauszug zu bestätigen, erleichtert den flexibleren Umgang mit Einnahmen. Dies teilte zum Jahreswechsel der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mit.

Besondere Zulassungskriterien für Titelkämpfe

By Ankündigungen, Jugend, Leistungssport, Service, Wettkämpfe

Der Deutsche Leichtathletik-Verband hat direkt vor Weihnachten die Qualifikationskriterien für die im Februar 2021 stattfindende Hallen-DM in Dortmund und die auf Ende Januar terminierte Mehrkampf-DM in Halle (Saale) veröffentlicht.

Für die am 20./21. Februar in Dortmund geplante Leichtathletik-Hallen-DM und die Mehrkampf-DM in Halle (Saale) am 30./31.Januar 2021 wird es aufgrund der Corona-Pandemie besondere Zulassungsvoraussetzungen geben. „Nach wie vor spürt die Leichtathletik die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Deshalb ist nur ein reduziertes Programm für die Hallensaison möglich“, sagte DLV-Chefbundestrainerin Annett Stein. Da die Titelkämpfe ohne Zuschauer stattfinden und ferner nur stark eingeschränkte Teilnehmerfelder möglich sind, wurden in Abstimmung mit dem Leistungssport folgende Qualifikationskriterien (Stand 23. Dezember 2020) festgelegt:

  • Für die DM-Teilnahme werden die Leistungen aus der Freiluftsaison 2020 herangezogen.
  • Welche exakten Teilnehmerzahlen letztlich möglich sind, ergibt sich für Dortmund aus den Zulassungsbestimmungen des Landes NRW sowie für Halle (Saale) aus den Zulassungsbestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt, die aufgrund von Corona vorgegeben werden.
  • In der abschließenden Meldeliste werden die nach aktuellen Vorgaben zugelassenen Athletinnen und Athleten für Halle (Saale) und für Dortmund namentlich veröffentlicht.
  • Für leistungsstarke Athletinnen und Athleten, die 2020 keine Freiluft-Saison realisiert haben, gibt es folgende Möglichkeiten: Kader-Athleten (Olympiakader-NK 1) sowie Perspektiv-Athleten können ein Sonderteilnahmerecht beantragen, welches durch die Chefbundestrainerin genehmigt werden muss. Athletinnen und Athleten mit genehmigtem Sonderstartrecht werden berücksichtigt.
  • Wenn die festgelegte maximale Teilnehmerzahl anhand der Meldungen und Sonderteilnahme-Rechte nicht erreicht wird, können durch die leitenden Bundestrainer nachrückende Athleten/Athletinnen benannt werden.
  • Nicht durchgeführt werden bei der Hallen-DM in Dortmund die Staffel-Wettbewerbe sowie die Läufe über 200 Meter. Durch die reduzierten Teilnehmerfelder wurde der Fokus auf die Disziplinen des Programms für die Hallen-Europameisterschaften gelegt, die vom 5. bis 7. März 2021 in Torun (Polen) geplant sind.
  • Der DLV wird unter Einbindung seines medizinischen Kompetenzteams für beide DM-Veranstaltungen umfassende Hygiene- und Umsetzungskonzepte bei den zuständigen Behörden vorlegen, denn letztlich entscheidet das Land NRW und die Stadt Dortmund sowie das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) im Rahmen der dynamischen Entwicklung von Corona über die endgültige Zulassung der Titelkämpfe.

(Quelle: DLV / Peter Schmitt)

Nicht vergessen – Lizenzverlängerung bis zum 17. Dezember beantragen!

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Für Trainer-Lizenzen, deren  Gültigkeit zum Jahresende 2020 ausläuft, sollte die Verlängerung noch in diesem Jahr beantragt und die Unterlagen (Lizenz und Fortbildungsnachweise) in der HLV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Für die Verlängerung müssen Fortbildungen im Umfang von 15 LE nachgewiesen werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Absage einiger Fortbildungen, können Lizenzen auch ohne absolvierte Fortbildungen um ein Jahr verlängert werden. Erfolgt der Nachweis der fehlenden Fortbildungseinheiten im Jahr 2021 kann die Lizenz dann um weitere drei Jahre verlängert werden.

Für Rückfragen steht die HLV-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

 

DLV-Verbandstag stimmt mit großer Mehrheit für neue Satzung

By Allgemein, Ankündigungen, Breitensport, Leistungssport, Senioren, Service, Veranstaltungen

Die Delegierten eines Außerordentlichen DLV-Verbandstags haben am Samstag einer neuen Satzung zugestimmt, die künftig schnellere Entscheidungswege ermöglicht.

Erstmals in der Geschichte des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) fand am Samstag ein außerordentlicher Verbandstag digital statt. Die rund 100 Delegierten und Präsidenten der 20 Landesverbände stimmten dabei mit großer Mehrheit (93 Prozent der Stimmen/156 Ja-Stimmen / 11 Nein-Stimmen) für eine neue Satzung.

„Wir sind am Ende eines langen Marathon-Laufs angekommen. Es war kein Sprint, sondern eine große Herausforderung. Wir haben etwas richtungsweisendes geschaffen. Grund für die Satzungsänderung ist die künftige Struktur der Leistungssportförderung sowie die damit verbundene Entwicklung einer modernen Organisationsstruktur“, sagte DLV-Präsident Jürgen Kessing, der den Verbandstag zusammen mit DLV-Generaldirektor Idriss Gonschinska geleitet hatte, auf dem auch eine Petition zum Freizeit- und Breitensport sowie der Haushalt 2021 verabschiedet wurde.

Entscheidungswege künftig schneller

Künftig wird eine Mitgliederversammlung, anstatt wie bisher der Verbandsrat, über die Zukunft des Verbandes entscheiden. Die Entscheidungswege sind damit wesentlich schneller, denn die Mitgliederversammlung tagt mindestens zweimal im Jahr und kann bis hin zu Satzungsänderungen Beschlüsse fassen, was bisher nur alle vier Jahre auf dem Verbandstag möglich gewesen ist.

„Ich freue mich, dass die Delegierten und Landesverbandspräsidenten der neuen Satzung, dem Ethik-Code, der Rechts- und Verfahrensordnung sowie dem Anti-Doping-Code mit großer Mehrheit nach vorher ausführlichen Beratungen zugestimmt haben. Dieses Ergebnis drückt die vertrauensvolle Zusammenarbeit und das umfangreiche Beteiligungsmanagement über eine fast zweijährige Wegstrecke im Prozess der Organisationsentwicklung aus“, sagte Gonschinska.

Mit der bevorstehenden Mitgliederversammlung im April 2021 – genaues Datum und Ort werden noch bekanntgegeben –  tritt die neue Satzung in Kraft. Ferner entscheiden die Delegierten der einzelnen Landesverbände dann im Rahmen von Neuwahlen über die künftige Besetzung des Präsidiums.

(Quelle: DLV)

Den HLV beim Weihnachtsshopping auf Amazon Smile unterstützen!

By Allgemein, Ankündigungen, Service

Wenn Sie in der Black Friday Woche vom 20. bis 30. November Weihnachtsgeschenke shoppen, können Sie dabei mehr tun, als nur Schnäppchen zu jagen: Kaufen Sie einfach über smile.amazon.de/ch/17-434-03386, oder über die Amazon-App mit aktivierter AmazonSmile-Funktion ein. Dadurch gibt AmazonSmile einen Teil des Betrages ohne Extrakosten für Sie an den Hamburger Leichtathletik-Verband weiter.

Wichtig ist, dass Sie über smile.amazon.de statt über amazon.de bestellen. Dann zahlt Amazon 0,5% des Einkaufswertes an eine wohltätige Organisation, die Sie zuvor auswählen können. Sie finden den HLV bei der Organisations-Auswahl, wenn Sie nach „Hamburger Leichtathletik-Verband e.V.“ suchen. Sie müssen den HLV nur bei Ihrer ersten Bestellung mit Ihrem Account auswählen, danach wird die Organisation klein unter der Suchmaske angegeben und Sie können auch direkt smile.amazon.de zum Shoppen anwählen.

Wichtig: Nur für Bestellungen über smile.amazon.de erhält der HLV Spenden, nicht wenn der Vorsatz „smile“ fehlt. Dabei handelt es sich ansonsten um ein 1:1-Abbild des gewöhnlichen Amazon-Shops.

Mittlerweile kann man AmazonSmile auch in der Amazon-App auf Android- und iOS-Geräten nutzen. Dafür Müssen Sie innerhalb der App unter „Einstellungen“ die Funktion AmazonSmile aktivieren und hier ggf. die zu begünstigende Organisation – also gerne den HLV – auswählen.

Wir freuen uns, wenn der HLV auf diese Weise Unterstützung erhält. Geben Sie gerne auch Freunden, Bekannten und Arbeitskollegen, die regelmäßig auf Amazon bestellen, Bescheid.

DAS eine Rennen – Jan Fitschen hält exklusiven Vortrag

By Allgemein, Jugend, Leistungssport, Service, Veranstaltungen

Der auf den Laubereich fokussierte Verein Hamburg Running hatte gestern – digital – Jan Fitschen, den Europameister im 10.000m-Lauf von 2006, zu Gast für einen Motivations- und Fach-Vortrag zu den Themen „Training, Motivation und große Wettkämpfe“ unter dem Titel „DAS eine Rennen – die Europameisterschaft 2006 in Göteborg“. Dankenswerterweise waren auch die Athletinnen und Athleten des Landeskaders Lauf dazu eingeladen, dem Vortrag zu folgen. Dabei konnten die Teilnehmer mit ihm nicht nur DAS eine Rennen noch einmal hautnah erleben, sondern auch von einem ehemaligen Profi lernen, wie er mit Höhentrainingslagern, Vereinskollegen und intensiven Trainings zurechtgekommen ist.

Hamburg Running-Trainer Henning Lenertz hat einen Nachbericht dieses durchaus interessanten und lehrreichen Abends verfasst, welcher auf der Homepage des Vereins nachzulesen ist.

Hallen-Rekordlisten der Leichtathletikhalle Hamburg

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Nun wird die Leichtathletiktrainingshalle in der Krochmannstraße in Hamburg-Alsterdorf schon 14 Jahre alt und hat in den vergangenen Jahren bereits eine Reihe herausragender Leistungen erleben dürfen bzw. stellte sich als Schauplatz dieser Leistungen dar. Neben den seither jährlich ausgerichteten Landesmeisterschaften, haben in der Leichtathletikhalle bereits auch mehrere Norddeutsche Meisterschaften, in den Jahren 2009, 2016 und 2017 Deutsche Mehrkampf-Meisterschaften und im Jahr 2011 sogar ein Internationaler U20-Hallen-Länderkampf des DLV gegen die Auswahlmannschaften Frankreichs und Italiens stattgefunden.

In dieser Zeit ist eine Vielzahl herausragender Leistungen in der Hamburger Leichtathletikhalle erzielt worden. Jürgen Krempin hat sich in den letzten Wochen die Arbeit gemacht, die DLV-Archive, HLV-Jahrbücher und zahlreiche Ergebnislisten zu durchstöbern, um aus dieser Recherche Hallenrekord-Listen für die Leichtathletikhalle Hamburg für die Männer und Frauen sowie für die Männliche und Weibliche Jugend U20 und U18 zu erstellen. Somit gibt es erstmalig Übersichten, welche Athletinnen und Athleten die bisher besten Leistungen in allen in dieser Halle ausgetragenen Disziplinen erreicht haben, die es zukünftig zu brechen gilt und nun auch unter Rekorde auf der HLV-Homepage zu finden sind.

Hallenrekorde der Männer und Frauen in der Leichtathletikhalle Hamburg

Hallenrekorde der Männlichen Jugend U20 und U18 in der Leichtathletikhalle Hamburg

Hallenrekorde der Weiblichen Jugend U20 und U18 in der Leichtathletikhalle Hamburg

Ergänzungen, Änderungen oder Korrekturen können direkt per Mail an Jürgen Krempin gesendet werden.

Ergebnisse des HLV-Stammtisches und Ideen für die Wintersaison

By Allgemein, Breitensport, Jugend, Leistungssport, Service

Am 28.10. hatte der Verbandsrat zum halbjährlichen HLV-Stammtisch eingeladen. Dieser fand erneut in digitaler Form statt. Bis zu 20 Vereinsvertreter waren anwesend. Ein Thema, das bereits im Vorfeld benannt wurde, sollte der Austausch von Ideen zur Wintersaison sein. Eingeholt von der aktuellen Entwicklung wurde dann am Abend natürlich auch der an diesem Tag verabschiedete zweite Lockdown thematisiert. Die Vereinsvertreter waren sich jedoch einig, dass es weiter gilt, Input und Möglichkeiten zu sammeln und auf den Weg zu bringen, um nach möglichen Lockerungen, den Athleten Wettkampferlebnisse auch in der Wintersaison zu ermöglichen. So wurden erste Ideen ausgetauscht zu Crossläufen gerade auch für kurze Distanzen, zu Winterwurfwettkämpfen oder Hallenwettkämpfen in Einzeldisziplinen oder als Mehrkämpfe in kleinen Riegen. Aktuell ist dies natürlich alles nicht möglich, aber wenn zukünftige Lockerungen solche Aktivitäten (vermutlich frühestens im neuen Jahr) zulassen, können alle Vereine sich hierzu bereits jetzt kreativ Gedanken machen und mit der HLV-Geschäftsstelle (info@hhlv.de) oder dem Verbandsrat (verbandsrat@hhlv.de) hierzu in Kontakt treten.

Gerne können Vereine zudem ihre digitalen Sportangebote für andere öffnen. Die Geschäftsstelle veröffentlicht an info@hhlv.de zugeschickte Links über den Newsbereich der HLV-Homepage.

Coronakrise: Nothilfefonds II Sport geht an den Start

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Anträge auf nicht zurückzuzahlende Zuschüsse können ab Freitag gestellt werden.

Die Stadt Hamburg baut ihre umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise weiter aus. Anträge auf nicht zurückzuzahlende Zuschüsse können ab Freitag gestellt werden.

Aufgrund der Einschränkungen in der Corona-Pandemie, die auch den gesamten Hamburger Sport hart treffen, baut die Stadt Hamburg ihre umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise weiter aus. Der Senat stellt mit dem Nothilfefonds Sport II weitere rund vier Millionen Euro finanzieller Unterstützung für den Sport bereit. Gemeinnützige Sportvereine, Anbieter von anerkannten Rehasportkursen, Veranstalter von Sportveranstaltungen und als Wirtschaftsbetrieb ausgegliederte Lizenzspielerabteilungen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, sollen so durch weitere nicht zurückzuzahlende Zuschüsse unterstützt werden. Ab Freitag, 6. November, können entsprechende Anträge gestellt werden. Das Online-Antragsverfahren beim Hamburger Sportbund (HSB) steht den Vereinen voraussichtlich ab 17 Uhr zur Verfügung.

Vereine, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, sollen damit in die Lage versetzt werden, ihr Sportangebot auch nach der Wiederaufnahme des Sportbetriebs unverändert fortsetzen zu können. Sie erhalten für laufende Kosten, die aufgrund der Einschränkung des Sportbetriebes nicht mehr durch Einnahmen gedeckt werden können, einen maximalen Zuschuss von bis zu 40.000 Euro je Sportverein. Der Zeitraum der Unterdeckung darf dabei frühestens am 15. Juni 2020 und spätestens am Tag der Antragstellung beginnen. Bei einer Deckungslücke von mehr als 15.000 Euro erhält der Verein 60 Prozent der über 15.000 Euro hinausgehenden Summe bis zur genannten Höchstgrenze.

Auch Anbieter von Rehasportgruppen können Anträge für maximal drei Monate stellen und erhalten pauschal pro Gruppe und Monat Förderbeträge von bis zu 85 Euro.

Veranstalter von Sportveranstaltungen können für im Zusammenhang mit der pandemiebedingten Absage von Veranstaltungen entstandene Liquiditätsengpässe einen Zuschuss in Höhe von 60 Prozent des Liquiditätsengpasses erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt dabei 250.000 Euro.

Anträge auf Zuschüsse aus dem Nothilfefonds Sport II sind bis zum 31. März 2021 nach Möglichkeit per E-Mail zu stellen. Mitgliedsvereine des Hamburger Sportbunds e.V. können ihren Antrag online unter https://www.hamburger-sportbund.de/corona-nothilfe einreichen. Anbieter von Rehabilitationssportgruppen richten ihren Antrag unter dem Stichwort „Nothilfe Sport II“ an den Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Hamburg e.V. (mail@brs-hamburg.de). Alle übrigen Antragssteller wenden sich an das Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport (poststelle@sportamt.hamburg.de). Die entsprechenden Formulare werden auf Anforderung bereitgestellt.

Im Zuge des ersten Nothilfefonds waren bereits rund 1,1 Millionen Euro an die Vereine und Antragssteller aus dem Bereich des Sports ausgezahlt worden.

Sportsenator Andy Grote: „Die Corona-Pandemie trifft den Hamburger Sport hart, die Veranstalter und Profimannschaften ebenso wie die vielen engagierten Aktiven und Ehrenamtlichen in den Hamburger Vereinen, die gerade in der Krise Herausragendes leisten. Wir stehen fest an der Seite des Hamburger Sports und wollen mit weiteren nicht zurückzuzahlenden Zuschüssen aus dem Nothilfefonds alle Betroffenen unterstützen, gut durch diese Krise zu kommen. Es ist unser gemeinsames Ziel, die enorme Vielfalt im Hamburger Sport zu erhalten und alles zu tun, damit Hamburg eine starke und lebendige Active City bleibt.“

Finanzsenator Andreas Dressel: „Unser Corona-Schutzschirm bleibt weiter aufgespannt – das gilt auch und gerade für Hamburger Sport. Bereits Anfang April hatten wir einen speziellen Förderkredit extra für den Sport aufgelegt, daran knüpfen wir jetzt mit Zuschüssen aus dem neuen Nothilfefonds an. Die neuerlichen Restriktionen treffen die vielen tausend Aktiven, die Haupt- und Ehrenamtlichen hart. Umso wichtiger ist es, dass wir weiter dafür Sorge tragen, die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Ich appelliere daher ausdrücklich an die Vereine, von den zur Verfügung stehenden Hilfen auch Gebrauch zu machen.“

HSB-Vorstand Ralph Lehnert: „Der erneute sportliche Lockdown bedeutet für den Hamburger Sport gerade eine schwere Zeit. Die Vereine stehen unter hohem Druck und haben in den vergangenen Monaten alles gegeben, um auch unter den schwierigen Bedingungen, ihrer gesellschaftlichen Rolle gerecht zu werden und das Sportangebot für ihre Mitgliedschaft aufrechtzuerhalten. Der neue Nothilfefonds Sport ist für viele Vereine Hilfe zur rechten Zeit. Wir danken dem Senat und dem Sportamt für die tolle Unterstützung und gute Zusammenarbeit!“

(Quelle: HSB)