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Risikoanalyse zur Prävention sexualisierter Gewalt: Jetzt mitmachen!

By Allgemein, Ankündigungen, Breitensport, Jugend, Leistungssport, Service

Für die Erarbeitung eines Schutzkonzepts zur Prävention und Intervention im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt führt der DLV zurzeit eine Umfrage durch und bittet dabei um Mithilfe.

Das Wohl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht beim Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) an oberster Stelle. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt soll in allen Aktivitäten des DLV verankert werden, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bestmöglich zu schützen. Um den Ist-Zustand einordnen zu können, führt der DLV derzeit eine Umfrage zur Thematik durch, in der Athleten, Trainer, Ehrenamtliche und Funktionsträger zu Wort kommen sollen. Wir hören zu, wir schauen hin, wir sprechen an!

Alle Maßnahmen, die der DLV ergreift und zukünftig ergreifen wird, werden im „Schutzkonzept zur Prävention und Intervention im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt“ verankert. Grundlage dafür ist eine sportartenzspezifische Risikoanalyse. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Analyse können Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Hinblick auf Nähe, Körperlichkeit und Vertrauen entwickelt werden. Mit der Teilnahme an der Umfrage kann jeder einen wichtigen Beitrag leisten!

Fragebögen für fünf Personengruppen

Für die Risikoanalyse wurden insgesamt fünf Fragebögen erstellt, die sich an spezifische Personengruppen in der Leichtathletik richten. Es soll jeweils der Fragebogen ausgefüllt werden, der auf die eigene Rolle innerhalb der Leichtathletik zutrifft. Sollte jemand mehrere Rollen einnehmen (z.B. Trainer und Vereinsvorstandsmitglied), so soll der Fragebogen ausgefüllt werden, der der am häufigsten ausgeführten Rolle des Akteurs entspricht.

Die Auswertung der Fragebögen erfolgt ausschließlich anonymisiert. Bei der Beantwortung der Fragen gibt es keine richtigen oder falschen Antworten, es zählt nur die jeweilige persönliche Einschätzung. Insgesamt dauert die Bearbeitung der einzelnen Fragebögen circa 15 bis 20 Minuten. Sollten Fragen oder Anmerkungen aufkommen, steht Katrin Heyers, Leiterin der Befragung, als Ansprechparnterin zur Verfügung:

Fragebogen: Athlet
Dieser Fragebogen richtet sich an alle Athleten, die innerhalb der letzten vier Jahre aktiv an mindestens einem Leichtathletik Wettbewerb als Athlet teilgenommen haben.

Fragebogen: Trainer und Übungsleiter
Adressiert werden mit dieser Umfrage alle Personen, die sich als Trainer oder Übungsleiter in einem Verein engagieren.

Fragebogen: Ehrenamtler
Adressiert werden mit dieser Umfrage alle Personen, die sich ehrenamtlich zum Beispiel als Kampfrichter oder Stadionsprecher in der Leichtathletik engagieren. Bitte beachten Sie, dass es einen separaten Fragebogen für Trainer / Übungsleiter, sowie für Vereinsvorstandsmitglieder und für Verbandsvorstandsmitglieder gibt.

Fragebogen: Engagierte in der Führungsebene von Landesverbänden
Adressiert werden mit dieser Umfrage alle Personen, die sich auf Verbandsebene in Führungspositionen engagieren.

Fragebogen: Engagierte in der Führungsebene von Vereinen
Adressiert werden mit dieser Umfrage alle Personen, die sich auf Vereinsebene in Führungspositionen engagieren.

(Quelle: DLV)

Erneute Einschränkungen für den Sportbetrieb

By Allgemein, Ankündigungen, Breitensport, Jugend, Leistungssport, Senioren, Service

Vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionsdynamik der Corona-Pandemie hat der Senat Ende vergangener Woche nach dem Beschluss der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz umfangreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den Vereinssport in Hamburg stark einschränken.

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist ab dem 2. November einzustellen. Lediglich die Ausübung von Sportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des gemeinsamen Hausstands auf Sportanlagen im Freien bleibt weiterhin zulässig. Davon betroffen ist bedauerlicherweise auch der Trainingsbetrieb vieler Vereine in der Leichtathletik, da dieser in den meisten Fällen wieder nahezu vollständig zum Erliegen kommt bzw. komplett eingestellt wird. Ein sehr eingeschränkter Trainingsbetrieb allein oder zu zweit ist zwar im Freien auch auf öffentlichen Sportanlagen noch möglich, allerdings ist dies in den meisten Vereinen kaum umzusetzen.

Der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Berufssportlerinnen und -sportler sowie für Kaderathletinnen und -athleten der olympischen und paralympischen Sportarten an den Bundes-, Landes- oder Olympiastützpunkten ist hingegen weiterhin zulässig. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb darf allerdings nur unter Zuschauerausschluss stattfinden.

Eine Zusammenfassung aller Einschränkungen hat der HSB auf seiner Homepage veröffentlicht. Die Lesefassung der ab heute gültigen Eindämmungsverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg ist ebenfalls online.

Um die begrenzten Möglichkeiten des Trainingsbetriebes zu erörtern, läuft derzeit eine intensive Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Sobald es weitere Informationen für den Trainingsbetrieb der Bundes- und Landeskaderathleten sowie für das Vereinstraining gibt, werden dieser auf der HLV-Homepage veröffentlicht.

„Alle Profisportler*innen müssen weiter aktiv bleiben“

By Allgemein, Ankündigungen, Jugend, Leistungssport, Service

DOSB fordert von Bundes- und Landespolitik, dass Kaderathlet*innen weiter trainieren dürfen.

Mit einem Brief an die Sportminister*innen der Länder und Chef*innen der Staats- und Senatskanzleien setzt sich der Deutsche Olympische  Sportbund (DOSB) dafür ein, dass der temporäre Lockdown nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 28.10.2020 die deutschen Spitzenathlet*innen im Team Deutschland und ihre Nachwuchskader nicht betrifft.

„Trotz des ab dem 2. November beschlossenen bundesweiten Lockdowns inklusive der für SPORTDEUTSCHLAND harten Aussetzung des Freizeit- und Breitensportbetriebs in den Vereinen müssen die Athlet*innen von Team D und die Nachwuchskader im Winter- sowie im Sommersport weiter auf Kurs Richtung Weltspitzenleistung bleiben“, sagte DOSB-Leistungssportvorstand Dirk Schimmelpfennig. Eine Unterbrechung des langfristigen Leistungsaufbaus sowie die Absage von sportlichen Wettkämpfen würde die Kaderathlet*innen in gleichem Maße wie die explizit benannten Profi-Ligen treffen, die weiter trainieren dürfen und ihre Wettkämpfe ohne Zuschauer*innen austragen müssen.

Nach DOSB-Verständnis fallen alle Kaderathlet*innen (OK, PK, NK 1 und 2) sowie die 1.-3. Ligen in allen olympischen und nicht-olympischen Sportarten, die vierte Liga im Männerfußball sowie nationale und internationale Sportveranstaltungen an denen professionelle Sportler*innen teilnehmen in diesem Fall unter die Definition „Profisport“.

(Quelle: DOSB)

Trotz Abstand halten wir zusammen

By Breitensport, Jugend, Leistungssport, Schule, Service

Die Regierungschefs der Länder haben am 28.10.2020 in einer gemeinsamen Konferenz mit der Bundeskanzlerin aufgrund des steigenden Infektionsgeschehens weitreichende Maßnahmen und Regelungen beschlossen, die auch den Sport betreffen und ab Montag, 02.11.2020 für den Monat November in Kraft treten. Die gemeinsamen Beschlüsse der Regierungschefinnen und Regierungschefs können hier eingesehen werden.

Vereinbart wurde unter anderem, dass der Amateursport in diesem Zeitraum nicht betrieben werden darf und somit auch Trainingseinheiten von Vereinen ausfallen müssen. Individualsport, also z.B. alleine oder zu zweit joggen gehen, ist jedoch weiterhin erlaubt. Die neue Landesverordnung vom Hamburger Senat, mit den konkreten landesspezifischen Regelungen für die Hansestadt  ist für Freitag, 30.Oktober angekündigt. Sobald diese veröffentlicht sind, werden wir hierüber informieren.

Ein weiterer Bericht zu den Auswirkungen der erneuten Einschränkungen im Sport ist auch auf leichtathletik.de zu lesen.

Darüber hinaus richtet der Hamburger Sportbund einen Appell an alle Sportlerinnen und Athleten in den Vereinen: „Bleibt auch jetzt an Bord“

 

„Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ – E-Learningkurs „PSG“ der DLV-Online-Akademie

By Allgemein, Ankündigungen, Breitensport, Jugend, Lehre, Leistungssport, Schule, Service

Emotionalität und Körperlichkeit bei Bewegung, Spiel und Sport sind für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, aber auch für die Lebensgestaltung von erwachsenen Sportler*innen sehr wichtig und fördern den sozialen Zusammenhalt. Die im Sport (oder auch in anderen Institutionen) entstehende Nähe und Bindung kann jedoch missbraucht werden und birgt dann die Gefahr sexualisierter Übergriffe gegenüber Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Daher möchten wir die Vereine dabei unterstützen, dass Mitarbeiter*innen, Trainer*innen und Funktionsträger*innen sich auf diesem Gebiet weiterbilden, um Missständen vorzubeugen bzw. diese im Notfall zu erkennen und richtig handeln zu können.

Die DLV-Akademie bietet dafür folgendes Weiterbildungsangebot zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an, welches auf zwei Säulen aufbaut:

1. E-Learningkurs „PSG“ innerhalb der DLV-Online-Akademie
2. Vertiefender Workshop innerhalb Ihres Hauses

Der E-Learningkurs „PSG“ kann selbstständig von jedem Mitarbeitenden und in freier Planung des zeitlichen Einsatzes absolviert werden. Jede*r Kollege*in bekommt dazu einen Zugangscode für die DLV-Online-Akademie oder kann sich eigenständig registrieren. Am Ende kann sich jeder Teilnehmende ein Zertifikat zur Bestätigung des erfolgreichen Absolvierens des Kurses selbstständig ausdrucken. Der E-Learningkurs wurde in enger Abstimmung verschiedener DLV-Referate erstellt und von der Deutschen Sportjugend abgenommen, die das Vorhaben ausdrücklich unterstützt. Die DLV-Akademie hat diesen Kurs mit 6 LE (Lerneinheiten) bewertet, die auch zur Verlängerung von Trainerlizenzen anerkannt werden.

Es wird empfohlen, den E-Learningkurs nach einer angemessenen Zeit mit einem vertiefenden Workshop abzuschließen. Oftmals entstehen weiterführende Fragen seitens der Mitarbeiter*innen, die hier angesprochen werden können. Gleichzeitig bietet die Deutsche Leichtathletik-Jugend eine Präsentation an, die als Grundlage für diesen Workshop genutzt werden kann. Diese Präsentation ist unter diesem Link abrufbar.

Die Registrierung in der DLV-Online-Akademie erfolgt hier: https://www.dlv.academy/registrierung/

EINZELREGISTRIERUNG ZUM PSG-KURS

Sie können den Online-Kurs PSG auch als Einzelperson erwerben und sich darin selbstständig fortbilden. Dazu registrieren Sie sich unter dem o.g. Link. Anschließend können Sie eine Einzellizenz für den Kurs erwerben und diesen direkt über PayPal für 15,- € (inkl. MwSt.) bezahlen. Ihr Zugang wird sofort nach dem Zahlvorgang freigeschaltet und Sie können beginnen.

ZUGANGSCODES ERHALTEN (SAMMELBESTELLUNG)

Wenn Sie als Verein oder Organisation eine Sammelbestellung vornehmen möchten, dann können Sie Zugangscodes direkt beim Philippa-Sportverlag bestellen. Die Kosten pro Zugangscode liegen bei 15,- € (inkl. MwSt.). Die Sammelbestellungen könne Sie aufgeben bei:

Dieter Badeda
badeda@philippka.de
Tel: 0251 23005 11

oder

Oliver Kipp
kipp@philippka.de
Tel: 0251 23005 16

Sammelbestellungen bitte mit dem Hinweis Sammelbestellung für den Online-Kurs „DLV – Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ versehen.

Bundesweites DOSB-Hygienekonzept

By Allgemein, Ankündigungen, Breitensport, Jugend, Leistungssport, Senioren, Service

DOSB entwickelt vom TÜV Rheinland geprüftes Hygienekonzept für den nationalen Wettkampf- und Spielbetrieb

Sichere Sportveranstaltungen in Zeiten der Pandemie: Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) legt ein nationales Hygiene-Rahmenkonzept für den Wettkampf- und Spielbetrieb von SPORTDEUTSCHLAND vor. Das Konzept basiert auf den zehn „DOSB-Leitplanken“ aus dem Frühjahr diesen Jahres zum Wiedereinstieg ins vereinsbasierte Sporttreiben nach dem Lockdown, den über 60 sportartspezifischen Übergangs-Regeln der Spitzenverbände und zahlreichen auch international anerkannten Hygiene-Konzepten von Verbänden und Veranstaltern in Deutschland. Der DOSB hat gemeinsam mit dem erfahrenen Dienstleister APA in einem Hygiene-Rahmenkonzept die Erfahrungen im Sport im Sinne bewährter Best-Practice-Beispiele aufbereitet und mit einer einheitlichen Bildsprache versehen sowie einer Prüfung durch den TÜV Rheinland unterzogen.

„Die Gesundheit der Sportler*innen und der gesamten Gesellschaft hat weiterhin höchste Priorität. In Zeiten der anhaltenden Pandemie bedeutet dies auch, dass wir durch ein höchst verantwortungsvolles Sporttreiben und perfekt organisierte Sportveranstaltungen mit Hygiene-Konzepten einen wertvollen Beitrag leisten und gleichzeitig die einzigartige Vielfalt des organisierten Sports in Deutschland schützen können“, erklärte DOSB-Präsident Alfons Hörmann.

„In den Befragungen unserer Mitgliedsorganisationen hat sich deutlich herausgestellt, dass der Verlust von Sportveranstaltungen über alle Ebenen mittel- und langfristig große Existenzsorgen auslöst. Daher wollen wir mit diesem heute vorgelegten bundesweiten Hygiene-Rahmenkonzept Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Gleichzeitig werben wir gegenüber Politik und Verwaltungen für die breite Akzeptanz dieser geprüften Standards“, sagte Hörmann. „Der Sport hat und wird sich auch weiterhin konsequent und diszipliniert an die Regeln halten und ist nachweislich kein Infektionstreiber. Mit diesen national einheitlichen DOSB-Standards ermöglichen wir allen Verantwortungsträgern, auf abgesicherter Grundlage verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.“

Dazu trägt die Einbindung des TÜV Rheinland als unabhängiger Dienstleister bei, der das Konzept einer intensiven Prüfung unterzogen hat:

„Für TÜV Rheinland“, so Prokurist und Regional Field Manager Olaf Seiche, „war die Prüfung der DOSB-Hygienestandards aufgrund der Komplexität ein wichtiges und anspruchsvolles Projekt. Durch die professionelle Aufbereitung, bei der sowohl der DOSB, als Dachverband von Sportdeutschland, aber auch APA mit ihrer 35-jährigen Erfahrung im Sportveranstaltungs-Geschäft ihre Expertise einbringen konnten, war es uns möglich, diese wichtigen Hygienestandards zügig zu bewerten. TÜV Rheinland wird sich auch künftig national wie international bei derlei wichtigen Hygienestandard-Prüfungen einbringen.“

Das Hygiene-Rahmenkonzept ist ein zentraler Basisbaustein (siehe Grafik im Konzept). Je nach Art und Größe der Veranstaltung, vom Sportfest im Verein bis zur Durchführung einer Weltmeisterschaft, können die Veranstalter eigenständig sportartspezifische und veranstaltungsspezifische Bausteine ergänzen. Neben generellen Vorgaben bieten die Basisstandards den Veranstaltern für alle Zielgruppen (Athlet*innen, Trainer*innen, Zuschauer*innen, Helfer*innen) eine differenzierte und sichere Begleitung durch alle Phasen einer Veranstaltung, von der Anmeldung und Anreise bis zum sicheren Verlassen des Veranstaltungsortes und einer dokumentierten Kontaktnachverfolgung. Mit Hilfe von Grafiken und erläuternden Texten geben die DOSB-Standards Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen wertvolle Hinweise zum Verhalten in allen relevanten Situationen vor, während und nach einer Veranstaltung.

Das komplette DOSB-Hygiene-Rahmenkonzept finden Sie hier.

(Quelle: DOSB)

Trainingszeiten 2020/21 in der LTH

By Allgemein, Ankündigungen, Jugend, Leistungssport, Service

Hier sowie unter Termine können Sie den Hallenbelegungsplan (Stand: 28.10.2020) für das Training in der Leichtathletikhalle Hamburg einsehen. Die in dem Plan zu findenden Trainingszeiten sind als genehmigt anzusehen. Alle weiteren beantragten Zeiten mussten leider abgelehnt werden. Wir bitten um Verständnis, dass die LTH entsprechend des aktuellen Nutzungskonzeptes vorerst nur mit einer geringen Anzahl von Gruppen und Personen genutzt werden darf. Weitere Informationen dazu sind hier zu finden.

Hallenbelegungsplan für die Leichtathletikhalle Hamburg

Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der LTH des HLV

HSB-Pressemitteilung: „30 für alle“ – Resolution des Hamburger Sports

By Allgemein, Breitensport, Leistungssport, Senioren, Service

Liebe Sportsfreunde und Sportsfreundinnen,

Aufgrund der vielfachen Nachfrage anbei eine Pressemitteilung zur Resolution, die heute auf den Weg gebracht worden ist:  

„30 für alle“ – Resolution des Hamburger Sports

Hamburg, 23. September 2020 – Nach der Hauptausschuss-Sitzung des Hamburger Sportbunds am gestrigen Abend, wurde nach intensiver Diskussion mit allen Vereins- und Verbändegruppen einstimmig eine Resolution auf den Weg gebracht. Diese beinhaltet die Forderung, die bestehende Regelung für Sport mit 30 Personen ohne Abstand auf alle Sportarten auszuweiten.

Die Resolution des Hamburger Sports lautet wie folgt:

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) hat am 25. August 2020 die letzte Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (EVO)  beschlossen.

Danach ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb für Mannschaftssportarten ab dem 1. September wieder mit bis zu 30 Aktiven auf dem Spielfeld zulässig. Diese Regelung gilt für Sport unter freiem Himmel wie auch für Sport in Hallen. Die neue Regelung bezieht sich jedoch ausschließlich auf Mannschaftssportarten. zu den ab September 30 zugelassenen Personen bei Mannschaftssportarten zählen alle aktiven Sportlerinnen und Sportler, die unmittelbar auf dem Spielfeld am Trainings- oder Wettkampfbetrieb teilnehmen. Trainer, Funktionsteams sowie weitere einer Mannschaft zugehörige Personen, die nicht unmittelbar an der Sportausübung beteiligt sind, sind nicht inbegriffen, müssen jedoch die allgemeinen Hygienevorgaben beachten.

Der bisherige Rahmen für die übrigen Sportarten mit den entsprechenden Auflagen gilt unverändert. Bei mehr als zehn Personen (bzw. 30 Personen bei Mannschaftssportarten) sind die Abstände entsprechend einzuhalten. Hier gilt bei der Sportausübung weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Freien, in geschlossenen Räumen ein Abstand von mindestens 2,5 Metern zwischen den Aktiven. 

Für den organisierten Sport ist es jedoch nicht hinnehmbar, dass bei Mannschaftssportarten eine 30er-Regel gilt, für andere Sportarten eine Begrenzung auf 10 Personen (10er-Regel) gilt. Wie ist es logisch zu erklären, dass z.B.um 17:00 Uhr in einer Halle lediglich 10 Kinder Turnen (oder 10 Erwachsene Reha-Sport) betreiben und um 18:00 Uhr in der gleichen Halle 30 Jugendliche Basketballtraining ohne Abstand haben können?

Diese Regelungen führen innerhalb der Vereine zu vielen Diskussionen, die die Vorstände führen müssen, ohne dass diese Regelung inhaltlich begründbar erscheint. Das sorgt für ein Akzeptanzproblem in den Vereinen, weil diese unterschiedlichen Regelungen den Mitgliedern nicht zu vermitteln sind. Diese abnehmende Akzeptanz in den Vereinen ist mit Sorge zu sehen, weil der Hamburger Sport die Corona-Einschränkungen bislang weitestgehend mitgetragen und verantwortungsvoll umgesetzt hat. 

Der HSB fordert mit und für seine angeschlossenen Vereine diese (10er) Regelung schnellstmöglich auf 30 Personen zu erweiterten.

Es wird in diesem Zusammenhang – wie in der EVO beschrieben – sicherzustellen sein, dass die genutzten Räume ausreichend belüftet und häufig berührte Oberflächen sowie Sanitäranlagen regelmäßig gereinigt werden. Zusätzlich ist ein Schutzkonzept zu erstellen, um das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren. So ist der Zugang zur Sportanlage so zu gestalten, dass alle anwesenden Personen den Abstand zueinander einhalten können und keine Ansammlungen von Personen entstehen. Personen, die Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweisen, dürfen nicht am Sportbetrieb teilnehmen und entsprechende Einrichtungen weiterhin nicht betreten. Darüber hinaus müssen in jedem Fall die Kontaktdaten aller Sportlerinnen und Sportler unter Angabe des Datums erfasst und für vier Wochen aufbewahrt werden, um etwaige Infektionsketten nachvollziehen zu können.

Die Anpassung der 10er-Regel ist für den organisierten Sport unverzichtbar, da sonst die gesellschaftlichen Aufgaben des Sports und der Anreiz einer Sportausübung im Verein nur schwer oder in vielen Fällen gar nicht mehr ausführbar sind.

Auch stoßen die Vereine an ihre wirtschaftliche Existenzgrenze, da insb. in den anstehenden Wintermonaten die Hallenzeiten nicht passend zur Nachfrage vergeben werden können bzw. ein Sportangebot ausbleiben müsste. Vereinsaustritte bzw. mangelnde Eintritte wären die Folge. Die ausbleibenden Einnahmen übersteigen die Kosten der Vereine und es droht die Einstellung des (Vereins-)Angebots.

Die angekündigte Anpassung der jetzt gültigen EVO zum 30.11.2020 kommt viel zu spät und bedarf dringend vorher einer Korrektur, um die zumeist ehrenamtlich geführten Vereine nicht an den Rand der Existenz zu bringen.

„Als wichtiger Teil der Gesellschaft ist uns allen sehr bewusst, dass eine Korrektur der Corona-Eindämmungsverordnung für den Sport eine Gratwanderung zwischen dem, was wir wollen und dem was epidemiologisch vertretbar ist, bedeutet. Doch der Hamburger Sport ist bisher sehr verantwortungsbewusst mit den existierenden Regelungen der EVO umgegangen und wird es auch weiterhin tun.“, so HSB-Vorstand Ralph Lehnert.

Hamburger Sportbund e.V.

Trainingszeiten 2020/21 in der Leichtathletikhalle Hamburg

By Allgemein, Ankündigungen, Leistungssport, Service

Die letzten Veranstaltungen und Meisterschaften der Freiluftsaison 2020 stehen noch an, doch die Planung für das Jahr 2021 hat bereits begonnen. Unten ist die Vorlage für den Antrag der Hallennutzungszeiten 2020/21 zu finden, damit umgehend der Belegungsplan erstellt werden kann.

Vereine, die Interesse an einer Trainingszeit (Mo. – Fr.: 16:00 – 22:00 Uhr, Sa./So.: 8:00 – 22:00 Uhr) in der  Leichtathletikhalle (LTH) haben, reichen den vollständig ausgefüllten Antrag bitte bis spätestens Mittwoch, 23. September 2020 in der HLV-Geschäftsstelle (E-Mail: info@hhlv.de oder Fax: 040 / 88 88 03 61) ein (Trainingszeiten werktags vor 16:00 Uhr müssen mit dem BZA HH-Nord abgestimmt werden).

Bitte berücksichtigen Sie bei ihrer Planung, dass die Kernzeit für das Kadertraining grundsätzlich Montag bis Freitag in der Zeit von 16:00 bis 20:00 liegt. Weitere Trainingsgruppen werden in diesen Zeiten zugelassen, soweit die Hallenkapazität dies für ein wettkampforientiertes Training zulässt. Vorrang haben aber die Kadergruppen.

Grundsätzlich keine Berücksichtigung bei der Hallenzeitvergabe können Anträge zu Trainingsgruppen der Altersklasse Kinder U12 finden. Trainingsgruppen der Altersklasse Jugend U14 werden nur in begründeten Ausnahmefällen und dann bis maximal 18:00 Uhr zugelassen.

Die beantragten Trainingszeiten werden umgehend nach Eingang zusammengestellt. Der Leistungssportausschuss prüft, ob es zu Überlastungen bei besonders begehrten Trainingszeiten kommt. Der Aushang und die Veröffentlichung der genehmigten Trainingszeiten erfolgt dann umgehend in der LTH und auf der HLV-Homepage unter www.hhlv.de.

Neben dem Nutzungsantrag finden Sie unten auch die Benutzungs- und Gebührenordnung des Bezirksamtes HH-Nord, das aktuelle Nutzungskonzept und den Vordruck für den Hallennutzungsnachweis.

Der Hallennutzungsnachweis ist für alle Vereine verpflichtend zu führen, die nicht Mitglied im Hamburger Leichtathletik-Verband sind. Auf dem Vordruck ist jede durchgeführte Trainingseinheit in der LTH zu notieren und vom verantwortlichen Trainer abzuzeichnen. Dieser Nachweis ist am Ende der Hallensaison Grundlage der Berechnung der Hallennutzungsgebühr durch das Bezirksamt Hamburg-Nord (BZA) und bis zum 02. April 2021 beim BZA einzureichen.

An dieser Stelle möchten wir die Vereine schon jetzt darauf hinweisen, dass – wie in den letzten Jahren auch –  an Veranstaltungstagen ein allgemeiner Trainingsbetrieb in der LTH nicht bzw. nur eingeschränkt und dann nur nach Rücksprache über die HLV-Geschäftsstelle möglich ist. Da die Terminplanung aufgrund der noch nicht bekannten Verordnungen und Vorgaben noch nicht abgeschlossen ist, informieren sich bitte alle Vereine selbstständig auf der HLV-Homepage über Veranstaltungen und Wettkämpfe. Dies gilt insbesondere für die Landesmeisterschaften im Januar und Februar 2021.

Geschlossen ist die LTH über die Feiertage am Donnerstag, 24.12. / Freitag, 25.12. / Sonnabend, 26.12. / sowie Donnerstag, 31.12.2020  und Freitag, 01. Januar 2021  (Zugang an diesen Tagen dann nur für Kaderathleten mit eigenem Transponder).

Anschreiben an die Vereine

Nutzungskonzept für den Trainingsbetrieb in der LTH des HLV

Nutzungsantrag für Trainingszeiten in der LTH 2020/21

Nutzungsnachweis für Trainingszeiten in der LTH 2020/21

Benutzungs- und Gebührenordnung des BZA Hamburg-Nord

Tipps für die korrekte Wettkampfdaten-Abbildung auf leichtathletik.de

By Allgemein, Ergebnisse, Jugend, Leistungssport, Senioren, Service, Wettkämpfe

Korrekte Veranstaltungsdaten, aktuelle Ergebnisse, vollständige Bestenlisten: Wie digitale Wettkampf-Daten an leichtathletik.de übermittelt werden und wie Veranstalter dafür sorgen können, dass ihre Events vollständig abgebildet werden.

Die Digitalisierung von Prozessen in der Leichtathletik schreitet voran: Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) arbeitet gemeinsam mit den Landesverbänden und verschiedenen technischen Dienstleistern und Partnern daran, dass Informationen zu Leichtathletik-Wettbewerben zukünftig noch schneller, noch übersichtlicher sowie korrekt und vollständig im Netz abrufbar sind.

Im Hintergrund wurden dafür bereits zahlreiche technische Optimierungen und Vereinheitlichungen verschiedener System vorgenommen. Veranstalter von Leichtathletik-Meisterschaften oder -Meetings können darüber hinaus selbst dazu beitragen, dass Daten zu ihren Events korrekt übermittelt und zum Beispiel auf leichtathletik.de aktuell und vollständig abgebildet werden.

Antrag auf Genehmigung einer Veranstaltung und nachträgliche Änderungen

Die im Wettkampf-Kalender auf leichtathletik.de angezeigten Veranstaltungen werden direkt aus der Anmeldung der Veranstaltung beim jeweiligen Landesverband übernommen (und von der Redaktion um internationale Top-Events ergänzt). Wenn sich national Details wie angebotene Disziplinen, Austragungsort oder Zeitplan im Nachhinein ändern, müssen diese Angaben in dieser Veranstaltungsanmeldung beim Landesverband korrigiert werden. Auf leichtathletik.de werden die Angaben zum Event dann innerhalb eines Tages automatisch aktualisiert.

Übermittlung von Ergebnissen in die Bestenliste

  • Ergebnisse, die mit TAF3 (Seltec Track  Field 3) aufgenommen wurden, gehen automatisch in die DLV-Bestenliste ein, sobald der Wettkampf im Programm abgeschlossen wurde. Eine Anleitung, wie man den Wettkampf abschließt, ist in der Dokumentation des Anbieters Seltec nachzulesen. Das Abschließen des Wettkampfes im Programm ist Voraussetzung für die Datenübermittlung an die Bestenliste, erfahrungsgemäß wird dieser Schritt häufig vergessen.
  • Es besteht nach neuesten Anpassungen an der Software noch für bis zu 48 Stunden nach Veranstaltungsende unbegrenzt die Möglichkeit, veränderte Daten für das Event hochzuladen und die Veranstaltung erneut abzuschließen. Nachträgliche Änderungen werden an die Bestenliste übermittelt, sobald die Veranstaltung wieder geschlossen wurde. Erst in der Nacht zwei Tage nach Veranstaltungsende um 2:05 Uhr wird die Veranstaltung automatisch abgeschlossen, weitere Änderungen sind dann nur noch über den Seltec-Support möglich.
  • Ergebnisse, die nicht mit TAF3 aufgenommen wurden, müssen im Bestenlisten-System manuell gepflegt werden. Diese Aufgabe übernimmt die DLV-Wettkampforganisation. Diese Resultate werden daher in den Ranglisten zurzeit mit zeitlicher Verzögerung abgebildet.

Abbildung von (Live-)Ergebnissen

  • In der Ergebnis-Rubrik auf leichtathletik.de bietet die Redaktion für Top-Events ab nationaler Ebene aufwärts einen Ergebnis-Service an: Ergebnis-Dateien und Links zu (Live-)Ergebnissen werden für diese Events manuell gepflegt.
  • Alle Veranstaltungen auf nationaler Ebene, die mit TAF3 abgewickelt werden, erscheinen darüber hinaus automatisch in der Ergebnis-Rubrik unter „Ergebnisse national“.
  • Für alle weiteren nationalen Veranstaltungen kann auf leichtathletik.de kein automatischer Ergebnis-Service angeboten werden.
  • Veranstaltern wird daher die Nutzung von TAF3 nahegelegt. Dieses Wettkampf-Modul steht ihnen kostenfrei zur Verfügung und unterstützt zugleich die automatische Aktualisierung der Bestenlisten.

Online-Meldung für Veranstaltungen

Darüber hinaus wird allen Vereinen dringend empfohlen, dass sie ihre Teilnehmer – wie bereits laut Allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen für alle Deutschen Meisterschaften Standard – zu allen stadionnahen Veranstaltungen zukünftig online melden. Jeder Verein kann hierzu  in LADV ein Benutzerkonto anlegen und die Meldeberechtigung für seinen Verein erhalten.

Der Zugang zum Software-Anbieter ermöglicht es, dass Vereine auch über die Grenzen des eigenen Landesverbandes hinweg ihre teilnehmenden Athleten online übermitteln können. Mit dem oben genannten Zugängen kann z.B. ein niedersächsischer  Verein seine Athleten bei einer Veranstaltung in Hamburg über LADV melden.