Die zweite Welle der Corona-Pandemie zwingt auch die Leichtathletik zu weiteren Einschränkungen. Die Planung der Hallensaison findet auf nationaler Ebene nur noch mit zwei Deutschen Meisterschaften statt.
Das Präsidium des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen, nur mit den Deutschen Meisterschaften in Dortmund (20./21. Februar 2021) sowie der Mehrkampf-DM in Halle/Saale (30./31.1.2021) eine Hallensaison mit sehr eingeschränkten Teilnehmerfeldern zu planen. Der Beschluss wurde aufgrund der dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie und den damit derzeit verbundenen hohen Inzidenzzahlen in den einzelnen Bundesländern einstimmig getroffen.
„In vielen Landesverbänden finden keine Meisterschaften statt. Zudem ist der Trainingsbetrieb vor allem im Nachwuchsbereich nur begrenzt möglich, weshalb auch keine Chancengleichheit besteht. Die ursprünglich in Sindelfingen vorgesehene Jugend-DM wurde vom Württembergischen Leichtathletik-Verband zurückgegeben. Auch was die Hallen-DM mit Winterwurf im Seniorenbereich betrifft, gibt es keinen Veranstalter, der die Titelkämpfe ausrichtet“, so DLV-Präsident Jürgen Kessing.
Rechtzeitige Planungssicherheit notwendig
„Es gibt im gesamten Bundesgebiet behördliche Verordnungen, die derzeit aufgrund von Corona keinen Amateursport in der Leichtathletik zulassen und auch Übernachtungen komplett ausschließen. Stand heute hat die Regierung einen verschärften Lockdown bis hinein in das kommende Jahr 2021 angekündigt. Deshalb wurde die Entscheidung für eine sehr stark eingeschränkte Hallensaison getroffen, um den Landesverbänden, den Vereinen und Sportlern rechtzeitig Planungssicherheit zu geben“, sagte Kessing.
Für die geplanten Meisterschaften in Dortmund sowie in Halle/Saale, die den Aktiven auch bezüglich des Ranking-Verfahrens zu den Olympischen Spielen helfen, werden derzeit umfangreiche Hygiene-Konzepte erarbeitet, die in Abstimmung mit dem DLV-Veranstaltungsmanagement, den ausrichtenden Landesverbänden und dem medizinischen Kompetenzteam erstellt und anschließend bei den jeweiligen Kommunen eingereicht werden. Beide Veranstaltungen sind ohne Zuschauer geplant.
(Quelle: DLV)
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