Bei Norddeutschen Meisterschaften (NDM) kann es ab 2026 zu stichprobenartigen Schuhkontrollen kommen. Diese sind gemäß Regel TR 5.2 der IWR für als World Ranking Meetings angemeldete Veranstaltungen verpflichtend.
Generell gilt, dass Schuhe, die im Wettkampf getragen werden, nicht so beschaffen sein dürfen, dass sie Athleten einen unfairen Vorteil verschaffen. Seit 01.11.2024 sind daher für alle Wettbewerbe auf der Bahn / im Stadion nur noch Schuhe mit max. 20 mm Sohlendicke erlaubt. Ausnahme bildet das Gehen (max. 40 mm). Weiterhin besteht die Möglichkeit, barfuß an jedem Wettbewerb teilzunehmen.
Bitte prüft vor dem Wettkampf, ob eure Schuhe auf der Word Athletics-Liste der zugelassenen Schuhe aufgeführt sind. Ein Schuh kann auch nur für eine Disziplingruppe (Track, Jumps, Throws, Roadrace/Walk) erlaubt sein oder nur eine begrenzte Zulassungsdauer haben (sog. Development Shoes)!
Schuhe, die vor dem 01.01.2016 am Markt verfügbar waren, brauchen keine explizite Zulassung, müssen jedoch trotzdem die erlaubte Sohlendicke einhalten! Das heißt, dass die meisten Straßenlaufschuhe bei Bahnwettbewerben (außer Bahngehen) nicht erlaubt sind. Im Zweifelsfall liegt die Nachweispflicht, dass der Schuh bereits vor 2016 verfügbar war, bei den Athlet:innen.
Die Hersteller haben in der Regel nicht alle ihrer Schuhmodelle lizenzieren lassen. Wenn ihr euren Schuh nicht auf der Liste findet, bedeutet dies nicht automatisch, dass es ein unerlaubter Schuh ist. Stellt sicher, dass euer Schuh die maximale Sohlendicke nicht überschreitet.
Anpassungen der Schuhe sind nur aus medizinischen oder Sicherheitsgründen erlaubt. Solche Veränderungen müssen von World Athletics genehmigt werden. Auch orthopädische Einlagen müssen genehmigt werden! Hierfür müssen die entsprechenden Athlet:innen eine schriftliche Genehmigung vorlegen können.
Bei allen NDM kann es vor oder nach dem Wettkampf zu Schuhkontrollen kommen. Hierbei sind die Schiedsrichter:innen und Technischen Delegierten befugt, die Schuhe genau in Augenschein zu nehmen. Das Tragen von nicht zugelassenen Schuhen führt – auch nach Ende des Wettkampfes – zur Disqualifikation.
Detailierte Informationen, u. a. zum Messerverfahren der Sohlendicke, findet Ihr im Shoe Regulation-Book C.2.1A der IWF.
(Quelle: NDLV)

Als Auszeichnung für alle Sporttreibenden, die 2025 einen leichtathletischen Mehrkampf absolvieren, bietet der Deutsche Leichtathletik-Verband das Mehrkampfabzeichen in Gold, Silber und Bronze an.
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hat sein 7
Mit den frisch gekürten Deutschen U23-Meistern von Ulm – Simon Plitzko, Libby Buder und Mika Sosna (alle TSG Bergedorf) – sowie der neuen Vizemeisterin Vanessa Baldé, Team-EM-Teilnehmer Manuel Mordi (beide Hamburger SV) und der DM-Fünften über 1.500 Meter und DM-Siebten über 5.000 Meter Jette Beermann (LG Wedel-Pinneberg) stehen insgesamt sechs Athletinnen und Athleten des Hamburger Leichtathletik-Verbands (HLV) im Deutschen Aufgebot für die U23-Europameisterschaften, die vom 17. bis 20. Juli im norwegischen Bergen ausgetragen werden.










Die Spielvereinigung Polizei Hamburg und der Hamburger Leichtathletik-Verband trauern um Walter Marthiens, der am 14. April im Alter von 88 Jahren verstorben ist. Walter Marthiens war seit 1958 Mitglied im Verein und sportlich immer sehr aktiv. Er begann seine sportliche Karriere als Mittelstreckler auf der Bahn und nahm dann später an mehreren 100km Läufen in Biel teil. Darüber hinaus war er viele Jahre Teil der erfolgreichen Senioren bei Mannschaftswettkämpfen. Neben den sportlichen Aktivitäten fand Walter Marthiens auch noch die Zeit, sich in vielerlei Hinsicht im Verein ehrenamtlich zu engagieren. So stand er der Leichtathletikabteilung des Vereins nicht nur 16 Jahre bis 2021 vor, sondern leitete in dieser Zeit auch noch nebenbei für sechs Jahre die Vereinsgeschäftsstelle.
Am 1. April sind die neuen Spezifikationen für den 700-Gramm-Speer, mit dem die männliche U18 wirft, in Kraft getreten. Aufgrund der nicht überall vollständigen Verfügbarkeit der Modelle sowie der teilweise fehlenden neuen Speermesslehren hat World Athletics im Sinne der Athleten und zur Sicherung der Chancengleichheit entschieden, dass bis zum 31. Oktober beide Arten von 700-Gramm-Speeren genutzt werden dürfen. In dieser Phase muss nicht angegeben werden, welcher Speer verwendet wurde, dies entbindet jedoch nicht von der Kontrolle der eingesetzten Speere. Ab dem 1. November darf nur noch der neue Speer verwendet werden, in der neuen Weltbestenliste werden ebenfalls nur die Leistungen ab dem 1. November berücksichtigt. Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) folgt der Empfehlung von WA und wird bis zum 31. Oktober beide Speere im Wettkampf akzeptieren und die Leistungen in einer gemeinsamen Bestenliste führen. Dies teilt der DLV in einer 