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Berlin ruft – und Millionen von Touristen folgen diesem Ruf Jahr für Jahr zum Besuch der bunten Metropole an der Spree. Und 2018 wird Berlin als einer der angesagten Hotspots in Europa noch interessanter: Zu den 24. Leichtathletik-Europameisterschaften reisen die besten Athleten des Kontinents nach Berlin. Warum nicht beides kombinieren? Einen aufregenden Städtetripp und Weltklasse-Leichtathletik im spektakulären Olympiastadion Berlin zu einem super günstigen Preis bietet das Berlin 2018-Weihnachtsspecial.
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Insgesamt 19 Starter aus einem Großteil der Landesverbände – sowie jeweils ein Gast aus Österreich und der Schweiz – haben sich kürzlich in der Akademie Frankenwarte in Würzburg zu einem Vorbereitungslehrgang für die Prüfung zum „Nationalen Starter“ getroffen.
Vom Hamburger Leichtathletik-Verband hat sich Anke Niemann (1.R.,li.) der Ausbildung gestellt.
Den vollständigen Bericht auf leichtathletik.de können Sie hier lesen.
Der Verbandsrat des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) hat im Sommer Beschlüsse zum Teilnahmerecht an Deutschen Meisterschaften gefasst, die vom Bundesausschuss Wettkampforganisation (BAWO) nun für die DM-Ausschreibungen 2017 umgesetzt wurden und ab dem neuen Jahr gelten.
Hier können Sie die Erläuterungen des DLV zu diesem Thema einsehen.
Am vergangenem Wochenende fand unter Leitung von Anke Niemann die diesjährige Kampfrichter-Ausbildung statt.
Zwölf Interessierte nahmen an der Ausbildung in der Jahnkampfbahn teil, um sich für zukünftige Vereins- und Verbandsveranstaltungen Regel kundig zu machen. Der Hamburger Leichtathletik-Verband beglückwünscht alle TeilnehmerInnen zur erfolgreich abgelegten Prüfung und freut sich auf die Unterstützung bei den anstehenden Sportfesten.
Alle, die jetzt im Herbst die Ausbildung verpasst haben, bzw. verhindert waren haben die Möglichkeit sich schon frühzeitig für die nächste Ausbildung am 01./02. April 2017 anzumelden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Anke Niemann (E-Mail: anke.niemann@gmx.de )
Den ausführlichen Bericht eines Teilnehmers der Herbst-Ausbildung finden Sie auf der Homepage des Vereins Hamburg Running .
Die Wechsel- und Änderungsfristen hat begonnen und in diesem Zuge möchte der Hamburger Leichtathletik-Verband auf die anstehenden Fristen für den Startrechtswechsel sowie auf die Formalien für die Neubildung, Auflösung und Änderungen von Leichtathletik- und Start-Gemeinschaften hinweisen.
Die Wechselfrist läuft vom 01. Oktober bis 30. November 2016
Der 30. November ist der Schlusstermin für alle Athleten, die zum 01.01.2017 den Verein wechseln und eine Startberechtigung für einen neuen Verein erwerben möchten. Der schriftliche Änderungs-Antrag, gestellt vom aufnehmenden (neuen) Verein, muss bei der Geschäftsstelle des Hamburger Leichtathletik-Verbands spätestens am 30.11.2016 vorliegen. Zur Fristwahrung kann der Antrag auch per Telefax (040 / 88 88 03 61) oder per E-Mail gestellt werden. Für den Antrag nutzen Sie bitte den aktuellen DLV-Vordruck „Startpass-Antrag“.
Dem Antrag muss gemäß der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) § 4.3 folgendes beigefügt bzw. auf dem Antrag erklärt sein:
- die Verzichtserklärung des Aktiven auf das bis 2016 geltende Startrecht für den bisherigen Verein bzw. LG
- die Freigabe des alten Vereins bzw. bei bisherigem Startrecht für einen Verein außerhalb Hamburgs der Nachweis des neuen (Hamburger) Vereins, dass die Freigabe angefordert wurde
- Der Nachweis der Mitgliedschaft im neuen Verein ab dem 01. Januar 2017
Die erforderliche Abforderung von Verbandsfreigaben bei Wechseln zu anderen Landesverbänden geschieht dann durch den neu zuständigen Landesverband.
Das neue Startrecht wird frühestens zum 1. Januar 2017 erteilt.
Anträge auf Wechsel der Startberechtigung, die nicht zum 30. November vorliegen, können nur nach der Sonderregelung gem. DLO § 4, Ziffer 4.4 behandelt werden. Diese schreibt dann eine neunmonatige Wettkampfpause ab dem letzten Start vor. Ausnahme: Im Falle des Vorliegens besonderer Gründe (wie z.B. Umzug aus dem Einzugsgebiet des bisherigen Vereins aufgrund familiärer Umstände, Ausbildungsbeginn an weit entferntem Ort) kann der/die Athlet/in jederzeit den Verein mit einer Frist von 3 Monaten wechseln, wenn beide Vereine /LG zustimmen und der zuständige Wettkampfwart die besonderen Gründe anerkennt. In dieser Zeit können die Athleten/innen für den alten Verein an Wettkämpfen teilnehmen.
Die Neubildung, Auflösung und Änderungen von Leichtathletik- und Startgemeinschaften sind möglich vom 01.10.2016 bis 30.11.2016
Die Gründung/Auflösung/Änderung einer Leichtathletik- oder Startgemeinschaft muss ebenfalls im Zeitraum zwischen dem 01.10.2016 und 30.11.2016 dieses Jahres mit Wirkung zum 01. Januar 2017 in der Geschäftsstelle des Hamburger Leichtathletik-Verbands eingereicht werden.
Hier finden Sie das zu verwendende Antragsformular zur Bildung von Startgemeinschaften (StG) sowie die Zusatzbestimmungen zu StGs (Anhang 1 DLO). Die Einzelheiten zu den und den Startgemeinschaften (StG) und den Leichtathletik-Gemeinschaften (LG) sind in der DLO, § 2 nachzulesen.
Bitte beachten Sie, dass Änderungen, wie beispielsweise die Aufnahme einer weiteren Altersklasse in eine StG, in der laufenden Saison nicht möglich sind, sondern erst wieder im Zeitraum vom 01.10.2017 bis 30.11.2017 für das Folgejahr.
Hier können Sie die Teilnehmerliste und den Zeitplan für die DM Halle Mehrkampf, 30./31.01.2016 einsehen.