Wechsel des Startrechts:
Am 1. Oktober 2026 beginnt die zweimonatige Frist für Vereins- und Startrechtwechsel, die zum 30. November 2026 endet. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind, zusammengefasst:
Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist auf dem DLV-Formular „Startpassantrag“ (als Änderungsantrag) über das Meldeportal LADV (Benutzerkonto mit Mitgliedercode notwendig) schriftlich angezeigt werden. Der Antrag muss dem HLV spätestens am 30.11.2026, 23:59 Uhr (vgl. Fristen und Termine, §35 Rechts- und Verfahrensordnung (RVO des DLV) bei LADV vorliegen. Eine Freigabe (oder Löschung des Startrechts) vorab ist nicht mehr erforderlich.
Der abgebende Verein wird direkt nach Antragsstellung des neuen Vereins über LADV per Mail an den Vereins-Admin („Mastercode-Inhaber“) verständigt. Dieser muss den Wechsel bestätigen. Kann die Freigabe nicht erteilt werden (vgl. DLO §4.5) ist innerhalb 21 Tage eine Mitteilung per Mail an meldungen@hhlv.de mit der Begründung einzureichen. Findet innerhalb der 21-tägigen Frist keine Freigabe oder begründete Ablehnung statt, wird der Wechsel vollzogen.
Das neue Startrecht wird zum 01.01.2027 gültig. Das genaue Verfahren regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), § 4 Ziff. 4.3.
Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer LG:
Eine LG ist zwischen dem 1. Oktober und 30. November mit Wirkung vom 1. Januar des folgenden Jahres an bei der Geschäftsstelle des HLV zu beantragen. Das gleiche gilt für den Beitritt eines Vereins zu einer LG. Bei Gründung sind die LG-Verträge beizufügen. Der Austritt eines Vereins aus einer LG oder die Auflösung einer LG kann nur bis 30. November eines Jahres (vgl. §35 RVO) mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember des laufenden Jahres der HLV-Geschäftsstelle gegenüber erklärt werden (siehe DLO § 2 Ziff. 2.1.8). Das genaue Verfahren regelt die DLO, § 2 Ziff. 2.1..
Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer Startgemeinschaft (StG):
Die Bildung einer StG ist mit dem aktuellen DLV-Vordruck (unterschrieben von allen beteiligten Vereinen) beim HLV zu beantragen. Der Antrag muss bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) eingegangen sein. Das Startrecht für die StG wird frühestens zum 1. Januar des Folgejahres wirksam.
Der Beitritt eines Vereins zu einer StG oder der Austritt eines Vereins aus einer StG in der/den jeweiligen genehmigten Altersklasse(n) ohne Änderung des StG-Namens muss schriftlich beim HLV bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) erklärt werden. Der Beitritt bzw. der Austritt wird nur zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. Bei Namensänderung der StG ist ein Neuantrag notwendig.
Die Auflösung einer StG (mit Unterschriften aller beteiligten Vereine) kann formlos schriftlich beim HLV bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) angezeigt werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, besteht die Startgemeinschaft fort. Das genaue Verfahren regelt die DLO, § 2 Ziff. 2.2. sowie DLO Anhang 1.
Als Auszeichnung für alle Sporttreibenden, die 2026 einen leichtathletischen Mehrkampf absolvieren, bietet der Deutsche Leichtathletik-Verband das Mehrkampfabzeichen in Gold, Silber und Bronze an.
In diesem Jahr war der Sporttag Inklusiv auf der Jahnkampfbahn ein Sportfest voller Herausforderungen. Denn in diesem Jahr war das Wetter nicht ganz so gnädig. Regen, Windböen, auch mal Sonne – gefühlter Herbst. Wie heißt es so schön in Hamburg: Es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur schlechte Kleidung. Der Meinung waren auch rund 350 Besucher:innen mit und ohne Behinderungen, die sich auf den Weg auf die Jahnkampfbahn zum Sporttag Inklusiv gemacht hatten. Eine Helferin: „Eigentlich müsste man heute jeder und jedem eine Medaille geben, die bei diesen Regenschauern sein Sportabzeichen abgelegt hat!“
Im aktuellen
Das „Schutzkonzept des Deutschen Leichtathletik-Verbandes zur Prävention und Intervention im Zusammenhang mit interpersonaler Gewalt“ wurde umfassend weiterentwickelt, vom DLV-Vorstand verabschiedet und im Anschluss
Wie kann die Leichtathletik auch im Ganztag fester Bestandteil des Alltags von Kindern bleiben? Mit dieser Frage beschäftigt sich die bundesweite Fachtagung Ganztag „Starke Vereine für starke Kinder – Leichtathletik im Ganztag gemeinsam gestalten“, zu der der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) am 14. und 15. November 2026 an die Goethe-Universität Frankfurt einlädt.
Unter dem Titel „Bewegung ohne Barrieren?!“ findet am 14. November 2026 von 10:00 – 17:30 Uhr im Sportzentrum der HT16 der erste Kongress für Inklusion und Sport des Hamburger Sportbunds statt.
Auch in diesem Jahr findet wieder der Sprintwettbewerb RAPIDO des Hamburger Leichtathletik-Verbandes statt, um die schnellsten Fünftklässler Hamburgs zu finden.
Wie können demokratische Werte durch die Leichtathletik gelebt werden? Welche gesellschaftliche Verantwortung trägt der Sport? Und wie können junge Engagierte aktiv dazu beitragen, Vielfalt, Teilhabe und ein respektvolles Miteinander in ihren Vereinen zu stärken? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der Workshop „Demokratie im Sport gestalten“ der DLJ.