Wechsel des Startrechts:
Am 1. Oktober 2025 beginnt die zweimonatige Frist für Vereins- und Startrechtwechsel, die zum 30. November 2025 endet. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind, zusammengefasst:
Ein Wechsel des Startrechts muss vom neuen Verein innerhalb dieser Wechselfrist auf dem DLV-Formular „Startpassantrag“ (als Änderungsantrag) über das Meldeportal LADV (Benutzerkonto mit Mitgliedercode notwendig) schriftlich angezeigt werden. Der Antrag muss dem HLV spätestens am 30.11.2025, 23:59 Uhr (vgl. Fristen und Termine §35 Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) des DLV) bei LADV vorliegen. Eine Freigabe (oder Löschung des Startrechts) vorab ist nicht mehr erforderlich.
Der abgebende Verein wird direkt nach Antragsstellung des neuen Vereins über LADV per Mail an den Vereins-Admin („Mastercode-Inhaber“) verständigt. Dieser muss den Wechsel bestätigen. Kann die Freigabe nicht erteilt werden (nur aufgrund Beitragsrückstände oder noch nicht erfolgte Rückgabe von Vereinseigentum, siehe DLO §4.5) ist innerhalb 21 Tage eine Mitteilung per Mail an meldungen@hhlv.de mit der Begründung einzureichen. Findet innerhalb der 21-tägigen Frist keine Freigabe oder begründete Ablehnung statt, wird der Wechsel vollzogen.
Das neue Startrecht wird zum 01.01.2026 gültig. Das genaue Verfahren regelt die Deutsche Leichtathletik-Ordnung (DLO), § 4 Ziff. 4.3.
Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer LG:
Eine LG ist zwischen dem 1. Oktober und 30. November mit Wirkung vom 1. Januar des folgenden Jahres an bei der Geschäftsstelle des HLV zu beantragen. Das gleiche gilt für den Beitritt eines Vereins zu einer LG. Bei Gründung sind die LG-Verträge beizufügen. Der Austritt eines Vereins aus einer LG oder die Auflösung einer LG kann nur bis 30. November eines Jahres (vgl. §35 RVO) mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember des laufenden Jahres der HLV-Geschäftsstelle gegenüber erklärt werden (siehe DLO § 2 Ziff. 2.1.8). Das genaue Verfahren regelt die DLO, § 2 Ziff. 2.1..
Gründung, Auflösung, Bei- oder Austritt aus einer Startgemeinschaft (StG):
Die Bildung einer StG ist mit dem aktuellen DLV-Vordruck (unterschrieben von allen beteiligten Vereinen) beim HLV zu beantragen. Der Antrag muss bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) eingegangen sein. Das Startrecht für die StG wird frühestens zum 1. Januar des Folgejahres wirksam.
Der Beitritt eines Vereins zu einer StG oder der Austritt eines Vereins aus einer StG in der/den jeweiligen genehmigten Altersklasse(n) ohne Änderung des StG-Namens muss schriftlich beim HLV bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) erklärt werden. Der Beitritt bzw. der Austritt wird nur zum 1. Januar des Folgejahres wirksam. Bei Namensänderung der StG ist ein Neuantrag notwendig.
Die Auflösung einer StG (mit Unterschriften aller beteiligten Vereine) kann formlos schriftlich beim HLV bis zum 30.11. eines Jahres (vgl. §35 RVO) angezeigt werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, besteht die Startgemeinschaft fort. Das genaue Verfahren regelt die DLO, § 2 Ziff. 2.2. sowie DLO Anhang 1.
Ohne junge Engagierte keine Leichtathletik! Ob im Training, in der Vereinsentwicklung, als Ideengeber oder beim Einsatz für Vielfalt: Junge Menschen gestalten die Leichtathletik von heute und morgen. Mit dem Engagement-Award möchte die Deutsche Leichtathletik-Jugend das Engagement junger Menschen sichtbar machen und ihnen den Rücken stärken. Denn: Ohne euch geht’s nicht!
Ein toller Tag für alle, die einfach nur Spaß an Bewegung haben oder die ihr Sportabzeichen kostenfrei ablegen wollen – ob mit oder ohne Behinderung.
Im aktuellen
Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) hat sein 7
In einer zunehmend polarisierten Öffentlichkeit stehen Kommunikationsabteilungen vor der Herausforderung, nicht nur sportliche Erfolge sichtbar zu machen, sondern auch souverän auf aggressive Kommentare und Hate Speech in digitalen Räumen zu reagieren. Der DLV lädt daher herzlich zum Medienworkshop „Hate Speech im Netz“ ein.
Auch in diesem Jahr findet wieder der Sprintwettbewerb RAPIDO des Hamburger Leichtathletik-Verbandes statt, um die schnellsten Fünftklässler Hamburgs zu finden.
Die Leichtathletikabteilung des TSV DUWO 08 sucht ab sofort Verstärkung für ihre Trainingsgruppen der Jugend U18/U16/U14, Kinder U12 sowie Kinderleichtathletik in den Altersklassen U10 und U8. Trainingsorte sind der DUWO-Platz in Hamburg-Ohlstedt, Sporthallen in Ohlstedt, die Leichtathletikhalle und die Jahnkampfbahn. Ein Trainerschein ist nicht notwendig.
Mit den frisch gekürten Deutschen U23-Meistern von Ulm – Simon Plitzko, Libby Buder und Mika Sosna (alle TSG Bergedorf) – sowie der neuen Vizemeisterin Vanessa Baldé, Team-EM-Teilnehmer Manuel Mordi (beide Hamburger SV) und der DM-Fünften über 1.500 Meter und DM-Siebten über 5.000 Meter Jette Beermann (LG Wedel-Pinneberg) stehen insgesamt sechs Athletinnen und Athleten des Hamburger Leichtathletik-Verbands (HLV) im Deutschen Aufgebot für die U23-Europameisterschaften, die vom 17. bis 20. Juli im norwegischen Bergen ausgetragen werden.
Junge Nachwuchsathlet:innen geben tagtäglich alles für ihre Ziele, selten erhalten sie auf dem Weg dahin allerdings die Bühne, die ihnen gebührt. Um das zu ändern, verleihen der Hamburger Sportbund, der Olympiastützpunkt Hamburg Schleswig/Holstein und die Eliteschule des Sports am Alten Teichweg gemeinsam mit der FHH, der Alexander-Otto-Sportstiftung und anderen Engagierten im Oktober 2025 zum sechsten Mal das Hamburger SportTalent, die begehrte Auszeichnung im Hamburger Nachwuchsleistungssport für Sportlerinnen und Sportler, die neue Rekorde aufgestellt oder außergewöhnliche Leistungen gezeigt haben. Der Preis für Hamburgs SportTalente wird in den Kategorien Männlich, Weiblich und Team verliehen. Ausgerichtet wird dieser Wettbewerb vom Olympiastützpunkt Hamburg Schleswig-Holstein und der Eliteschule des Sports Alter Teichweg. Bewerbungsschluss ist der 31. August 2025.










