Aufgrund der Bundeskadernominierung für das Jahr 2025/2026 weisen wir auch in diesem Jahr alle Testpoolathlet:innen auf mögliche Veränderungen in Bezug auf ihre Testpoolzugehörigkeit und die damit verbundenen Meldepflichten hin. Im Speziellen geht es um das Erfordernis der Meldung der „Beendung der aktiven Laufbahn im Bundeskader“, das Athletinnen und Athleten betreffen kann, die aufgrund der oben genannten Bundeskadernominierung keinem Bundeskader mehr unterliegen.
Basis hierfür ist der Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), der in Anhang B 2.3 die Meldepflichten und eine damit verbundene vorzeitige Entlassung aus dem Testpool regelt. Für Testpoolathlet:innen der Sportart Leichtathletik bedeutet das:
Wurde eine Athletin bzw. ein Athlet in einen NADA-Testpool berufen, unterliegt sie/er so lange den für ihren/seinen Testpool vorgesehenen Meldepflichten, bis
a) der 12-Monatszeitraum (1. Januar bis 31. Dezember des laufenden Jahres) abgelaufen ist oder b) der/die Athlet:in ein vollständig ausgefülltes Rücktrittsformular eingereicht hat und der Eingang durch die NADA bestätigt wurde.
Bitte beachten Sie deshalb:
Sollten Sie Ihre aktive Laufbahn als Bundeskaderathlet:in und somit Ihre Testpoolzugehörigkeit vor dem 31. Dezember 2025 beenden wollen, ist die Abgabe des NADA-Formulars Rücktrittserklärung zwingend erforderlich.
Solange die Mitteilung Ihres Rücktritts nicht auf dem vorgegebenen Formblatt vorliegt, unterliegen Sie nach wie vor den Meldepflichten, können zu Dopingkontrollen aufgesucht werden und laufen bei beispielsweise einem Nichtantreffen zu einer Kontrolle Gefahr, einen Meldepflichtverstoß zu begehen.
Erst wenn der NADA bzw. dem DLV die schriftliche Erklärung auf dem NADA-Rücktrittsformular vorliegt, ist eine vorzeitige Entlassung aus dem Testpool möglich! NADA und DLV bestätigen Ihnen die Beendung Ihrer sportlichen Laufbahn und die Entlassung aus dem Testpool schriftlich.
Athlet:innen, die neben dem NADA-Testpool auch dem World Athletics International Registered Testing Pool angehören, sollten zusätzlich die Athletics Integrity Unit (AIU) über ihren Rücktritt mit dem AIU-Formular Removal Form from the World Athletics International Registered Testing Pool informieren.
|