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Anti-Doping-Newsletter vom (01.04.2025)

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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • NADA weist auf anabol-androgene Steroide in Cremes hin
  • Rekordkontrollen – Wissenswertes zur Rekordanerkennung
  • Wissenschaftliche Befragung – Doping im Sport ist für Männer verlockender
  • #NADAinformiert: Die Web-Seminarserie
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit,
Ihr
DLV-Team Anti-Doping

 

   

 

Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) machte mit dieser Pressemitteilung Anfang März darauf aufmerksam, dass zur Behandlung einzelner Krankheitsbilder Cremes und Hautsprays eingesetzt werden, die anabol-androgene Steroide, insbesondere die Wirkstoffe Testosteron oder Clostebol, enthalten. Die Anwendung dieser Medikamente fällt unter das Anti-Doping-Regelwerk und bedarf einer Medizinischen Ausnahmengenehmigung (TUE).

Die NADA weist Athletinnen und Athleten darauf hin, auch bei Produkten, die auf der Haut angewendet werden, zwingend die Inhaltsstoffe auf Dopingrelevanz zu überprüfen. In den meisten Ländern enthalten Cremes und Hautsprays mit anabol-androgenen Steroiden einen Doping-Warnhinweis in der Packungsbeilage des Medikamentes.

Manche Medikamente im Ausland haben den gleichen Namen wie deutsche Medikamente, jedoch sind die Wirkstoffe teilweise unterschiedlich. In einigen Ländern (z. B. Frankreich und Italien) sind Medikamente mit Dopingrelevanz ausdrücklich gekennzeichnet. Die Anti-Doping-Organisationen anderer Länder (z. B. Kanada/UK/USA/Schweiz/Japan/Australien/Neuseeland (GlobalDRO), Österreich, Frankreich, Schweden, Irland, Singapur) bieten – ähnlich der deutschen Medikamenten-Datenbank NADAmed – Abfrage- und Informationsmöglichkeiten auf ihren Webseiten an.

 

   

 

Saisonbedingt informieren wir heute wieder alle Leichtathlet:innen, deren Trainer:innen oder Betreuer:innen über Wissenswertes zur Rekordkontrollen und die zu beachtenden Voraussetzungen zur Anerkennung eines Rekords. Sollten Sie Veranstalter bzw. Ausrichter einer Leichtathletik-Veranstaltung sein, finden auch Sie hier wichtige Informationen, um für die regelkonforme Anerkennung eines Rekords während Ihrer Veranstaltung vorbereitet zu sein.

Ein Rekord ist zweifelsohne eine besondere Leistung und ein besonderer Moment im Leben von Leistungssportler:innen, der von Emotionen getragen wird und möglicherweise die zu beachtenden Regeln und Erfordernisse zur Anerkennung dieses Rekords in den Hintergrund rücken lassen. Damit die Anerkennung nicht gefährdet ist: Bitte unterstützen Sie als Leichtathletikveranstalter, Trainer:in oder Betreuer:in „Ihre Athletin bzw. Ihren Athleten“ mit Ihrem Wissen zu diesem Thema! Aber auch als Athlet:in sollten Sie sich die Sicherheit geben, im Falle eines Rekordes zu wissen, was zu tun ist. Alles Wichtige zu Rekordkontrollen – egal ob im Inland oder im Ausland aufgestellt – und den damit verbundenen Erfordernissen zur Anerkennung der Leistung finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Wettkampfkontrollen. Nutzen Sie diese Informationen, um im Falle eines Rekordes schnell und komplikationslos auf die erforderliche Dopingkontrolle vorzubereitet zu sein.

 

   

 

Über diese Forschungsarbeit der Universität von Birmingham, die von der Welt Anti Doping Agentur (WADA) und dem Internationalen Olympischen Komitee (IOC) unterstützt wurde, berichtete die Luzerner Zeitung. Durch eine Befragung von rund 4 700 Athlet:innen aus Groß-Britanien, Italien und Griechenland wurde die Bereitschaft im Sport, Dopingmittel zu konsumieren verglichen. Teilgenommen hatten an dieser Forschungsarbeit überwiegend Athlet:innen aus dem Fußball und der Leichtathletik. Lesen Sie hier die Einzelheiten.

 

   

 

Gerne möchten wir heute alle Leserinnen und Leser, die noch nicht so lange Abonnent:innen des DLV-Anti-Doping-Newsletters sind, auf die Web-Seminare der NADA hinweisen. Aber auch Leserinnen und Leser, die unseren Newsletter schon länger verfolgen, haben mit den Aufzeichnungen die Möglichkeit, ihr Wissen bei Bedarf aufzufrischen. Mit den Webseminaren gibt Ihnen die NADA Informationen, Hintergründe und Alltagsunterstützung aus den unterschiedlichen Anti-Doping-Bereichen wie Medizin, Recht, Dopingkontrollsystem und Prävention an die Hand. Die Aufzeichnungen der NADA-Webseminare finden Sie hier oder auf der DLV-Seite.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.


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