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Anti-Doping-Newsletter vom (02.06.2025)

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Anti-Doping-Newsletter 6/25

 

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen: 

  • WHEREABOUTS III. Quartal 2025 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
  • NADA warnt vor unzulässigen Infusionen im Sport
  • Enhanced Games
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit, 
Ihr 
DLV-Team Anti-Doping

 

 

WHEREABOUTS III. Quartal 2025 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP

 

 

Mit Ablauf des zweiten Quartals 2025 im Juni steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathlet:innen bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das III. Quartal 2025 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU Folgendes dringend zu beachten: 

World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2025 müssen bis spätestens Sonntag, 15. Juni 2025 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden. 

NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das III. Quartal 2025 müssen bis spätestens Mittwoch, 25. Juni 2025 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden. 

Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier

Für Athlet:innen des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.  

Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung. 

 

 

NADA warnt vor unzulässigen Infusionen im Sport

 

 

Gerne informieren wir Sie über eine aktuelle Warnung der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) zu dem Thema „Infusionen im Sport“. Die NADA weist hier u. a. darauf hin, dass intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von insgesamt mehr als 100 ml innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden laut den Regeln der Welt Anti Doping Agentur (WADA) sowohl im Wettkampf als auch außerhalb von Wettkämpfen verboten sind. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der NADA-Mitteilung. Explizit möchten wir darauf hinweisen, dass in der Meldung auch der Umgang mit sogenannten „Lifestyle-Infusionen“ und Infusionen aus Drip-Bars angesprochen werden.

 

 

Enhanced Games

 

 

Die Enhanced Games: eine mehr als zu Recht scharf kritisierte Veranstaltung, die laut neuesten Medienmitteilungen im Mai 2026 in Las Vegas stattfinden soll. Sowohl die NADA und der DLV als auch andere Sportorganisationen und Gremien haben sich hierzu positioniert. Bitte lesen Sie die Mitteilung der NADA und des DLV.  

Anhören können Sie sich außerdem einen Podcast des srf.ch, in dem sich der Journalist Hajo Seppelt sowie die Swiss Sport Integrity zu dem Thema erklärt haben. Auch die WADA und die WADA Athletenkommission haben hierzu Stellung bezogen.

 

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind. 


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