Falls Sie Probleme mit der Ansicht dieses Newsletters haben, klicken Sie bitte hier.


leichtathletik.de vom (02.07.2025)

Bitte laden Sie die Grafiken herunter

 

 

Anti-Doping-Newsletter 7/25

 

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen: 

  • Cannabis und Hanfprodukte im Sport
  • Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) – NADA veröffentlicht TUE-Navigator
  • NADA-Jahres-Pressekonferenz 2025 – NADA-Jahresbericht 2024
  • WADA – Veröffentlichung des Reports „Anti-Doping Testing Figures 2023“
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit, 
Ihr 
DLV-Team Anti-Doping

 

   

 

Aus aktuellem Anlass möchten wir gerne alle Athletinnen und Athleten unter Ihnen auf die Risiken beim Gebrauch von Cannabis und Hanfprodukten aufmerksam machen. Wie die NADA im entsprechenden Infoblatt hinweist, besteht sowohl bei CBD- als auch bei Hanfprodukten die Möglichkeit, dass diese unbekannte Konzentrationen von THC und anderen Cannabinoiden enthalten können, die bei Produkten aus dem Lebensmittelbereich auf den Produktetiketten nicht deklariert sein müssen. Seien Sie sich deshalb bewusst, dass auch die unbeabsichtigte Aufnahme von verbotenen Substanzen zu einem Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen und somit einer Sperre führen kann. Einzelheiten finden Sie im NADA-Infoblatt Cannabis und Hanfprodukte im Sport. Empfehlenswert ist auch das NADA-Webseminar „Dopingfallen im Alltag“.

 

   

 

Mit einem weiteren Tool, dem von der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) entwickelten TUE-Navigator haben Athletinnen und Athleten ab sofort die Möglichkeit zu prüfen, ob sie im Rahmen einer medizinischen Behandlung für diese eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Exemption, kurz TUE) benötigen. Wie die NADA informiert, richtet sich der TUE-Navigator in erster Linie an Athletinnen und Athleten. Aber auch deren Betreuerinnen und Betreuer sowie deren Ärztinnen und Ärzte haben mit diesem Hilfsmittel die Möglichkeit, ihre Patienten diesbezüglich fachgerecht zu unterstützen. Bitte lesen Sie hier die weiterführenden Informationen der NADA oder starten Sie sich den TUE-Navigator direkt hier. Für alle Leserinnen und Leser, die die NADA-App NADA2go nutzen, zur Information, dass der TUE-Navigator in Kürze auch in die App integriert werden wird.

 

   

 

Turnusgemäß informierte die NADA während der NADA-Jahres-Pressekonferenz in Berlin über deren Anti-Doping-Aktivitäten des Jahres 2024. Thematisiert wurde darüber hinaus die Datenschutzproblematik, wenn es um eine namentliche Nennung von Dopingsündern geht sowie eine Stellungnahme zu den in den USA geplanten Enhanced Games. Lesen Sie hier die Zusammenfassung der NADA, in der Sie auch die Verlinkung zum NADA-Jahresbericht 2024 bzw. einen Mitschnitt der Jahres-Pressekonferenz finden.

 

   

 

Statistik-Interessierte unter unseren Leserinnen und Lesern weisen wir auch heute auf den im Juni veröffentlichten „Anti-Doping Testing Figures Report 2023“ der WADA hin. Der Bericht ist ein umfassender Überblick über die in 2023 durchgeführten Dopingkontrollen innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen u. v. m. und gibt Leser:innen die Möglichkeit, sich über faktische und analytische Daten zu informieren. Lesen Sie hier die Originalmeldung oder schauen Sie sich den Report direkt an.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.


Bitte laden Sie die Grafiken herunter
Bitte laden Sie die Grafiken herunter

Dieser Newsletter wird bereitgestellt von der leichtathletik.de-Redaktion.

Deutscher Leichtathletik-Verband

Impressum
Datenschutz
Kontakt
Zur DLV-Webseite

Besuchen Sie uns auch auf:

facebook

twitter

instagram



Um diesen Newsletter nicht mehr zu erhalten, klicken Sie bitte hier