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Anti-Doping-Newsletter vom (01.08.2025)

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Anti-Doping-Newsletter 8/25

 

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • Doping-Prävention – Neue Bildungsangebote von NADA und Trainerakademie Köln des DOSB für Trainerinnen und Trainer als E-Learning
  • Leiter des Instituts für Biochemie der DSHS Köln Prof. Mario Thevis fordert Nachbesserungen im Anti-Doping-Kampf
  • Kohlenmonoxid – Doping? Erlaubter Betrug?
  • Der Fall Caster Semenya
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit,
Ihr
DLV-Team Anti-Doping

 

   

 

Wie die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) informierte, hat diese in Kooperation mit der Trainerakademie Köln des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ihr Bildungsangebot erweitert und zwei neue E-Learning-Kanäle für Trainerinnen und Trainer veröffentlicht. Die digitalen Lernangebote „Trainer:innen im Nachwuchsleistungssport“ und „Trainer:innen im Hochleistungssport“ stehen ab sofort auf der E-Learning-Plattform der NADA zur Verfügung.  

Mit den neuen Kanälen richtet sich die NADA gezielt an Trainerinnen und Trainer, die eine zentrale Rolle in der Entwicklung junger Athletinnen und Athleten sowie im Hochleistungssport einnehmen. Ziel ist es, Wissen rund um den sauberen Sport, Dopingprävention und ethische Verantwortung praxisnah und zielgruppengerecht zu vermitteln.

Weitere Informationen und Zugang zu den E-Learning-Kanälen finden Sie hier. Sind Sie Trainerin bzw. Trainer? Nutzen Sie gerne dieses kostenfreie Angebot und unterstützen Sie damit Ihre Athletinnen und Athleten!

 

   

 

In der Defensive sieht Prof. Mario Thevis den Anti-Doping-Kampf und fordert deshalb den Einsatz von mehr Ressourcen. Dies berichtete die ARD-Sportschau. Lesen Sie gerne den Artikel oder schauen Sie sich die dazugehörende Aufzeichnung an, in der es u. a. um die laut WADA-Verbotsliste verbotene Substanz AICAR geht.

 

   

 

Mit dieser Überschrift platzierten wir im Anti-Doping-Newsletter 8.2020 einen Bericht über eine Studie der Universität Bayreuth mit Kohlenmonoxid in Verbindung mit Doping. Heute, fünf Jahre später, berichtete Sportschau.de darüber, dass nach ARD-Informationen die WADA nach jahrelangem Zögern den Gebrauch von Kohlenmonoxid zu Dopingzwecken Anfang 2026 auf die WADA-Verbotsliste setzen wird. Lesen Sie hier bei Interesse noch einmal „zur Auffrischung“ unseren Artikel des Anti-Doping-Newsletter 8.2020 sowie die aktuellen Informationen von Sportschau.de zum Thema Kohlenmonoxid.

 

   

 

Auch die Rechtsstreitigkeiten um die südafrikanische Mittelstreckenläuferin, zweimalige Olympiasiegerin sowie Weltmeisterin im 800-Meter-Lauf verfolgen wir seit vielen Jahren im Anti-Doping-Newsletter. Nachdem die intergeschlechtliche ehemalige Läuferin seit 2019 in mehreren Instanzen u. a. gegen die Testosteron-Regel des Internationalen Leichtathletik-Verbandes World Athletics (WA) zog, reichte Semenya Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein und hat, wenn auch nur teilweise, Recht bekommen. Lesen Sie hier einen ausführlichen Bericht von zdf.heute.de.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.


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