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Anti-Doping-Newsletter des DLV
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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen: - WHEREABOUTS IV. Quartal 2025 für alle Athlet:innen des World Athletics International-RTP, NADA-RTP und NADA-NTP
- Doping-Prävention: DLV-Jugendlager bei der DM in Dresden
- NADA-Online-Schulungen für Ärzt:innen sowie für Physiotherapeut:innen
- EuGH-Urteil: CAS-Entscheidungen künftig überprüfbar
- World Athletics führt zur WM 2025 Gentests für Leichtathletinnen ein
- Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit, Ihr DLV-Team Anti-Doping
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Mit Ablauf des dritten Quartals 2025 im September steht die Abgabe der Whereabout-Informationen aller o. g. Testpoolathlet:innen bevor. Zur Abgabe der Whereabout-Informationen für das IV. Quartal 2025 ist aufgrund der abweichenden Abgabefrist der World Athletics/AIU Folgendes dringend zu beachten:
World Athletics International-Registered Testing Pool (WA-IRTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2025 müssen bis spätestens Montag, 15. September 2025 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.
NADA-Registered Testpool (NADA-RTP) und NADA-Nationaler Testpool (NADA-NTP)
Alle Informationen zu Aufenthaltsorten und Erreichbarkeit für das IV. Quartal 2025 müssen bis spätestens Donnerstag, 25. September 2025 in die Datenbank ADAMS eingetragen werden.Informieren Sie sich über Ihre Meldepflichten. Die NADA bietet Ihnen hier die Möglichkeit zum Nachlesen. Einzelheiten zu ADAMS sowie der Möglichkeit, Ihre erforderliche Datenpflege mit der ADAMS-App jederzeit von unterwegs vornehmen zu können, finden Sie hier.
Für Athlet:innen des WA-IRTP finden Sie detaillierte Informationen auf der Webseite der AIU.
Sollten Sie Fragen haben oder Probleme bei der Eingabe aufkommen, setzen Sie sich bitte vor Ablauf der oben genannten Frist direkt mit der NADA in Verbindung.
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82 junge Nachwuchsathlet:innen aus ganz Deutschland erlebten beim diesjährigen DLV-Jugendlager, das anlässlich der Deutschen Leichtathletik-Meisterschaften in Dresden stattfand, eine Woche voller Sport, Austausch und unvergesslicher Eindrücke. Neben dem Besuch der DM standen gemeinsame Trainingseinheiten und weitere Projekte wie der Workshop Doping-Prävention auf dem Programm. Durchgeführt wurde der Workshop von DLV-Jugendbotschafter:innen Doping-Prävention. Hier setzten sich die Jugendlichen intensiv mit den Themen Fairness, Integrität und sauberen Sport auseinander, einem wichtigen Beitrag zur Wertevermittlung im Nachwuchsbereich. Den ganzen Artikel lesen Sie hier.
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Gerne weisen wir auf die neuen Schulungen der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) hin. Wie die NADA mitteilte, erfolgt die digitale Schulung für Ärztinnen und Ärzte am 15. Oktober 2025 von 17:00 Uhr bis 19:15 Uhr. Die Schulung für Physiotherapeuten und Physiotherapeutinnen findet am 5. November 2025 von 17:00 Uhr – 19:30 Uhr statt.
Wie die NADA informiert, wird die Teilnahme an der Schulung als Nachweis zur Fortbildung von Verbandsärztinnen und -ärzten im Anti-Doping-Bericht der nationalen Sportfachverbände anerkannt. Zudem wurde die Schulung durch die Ärztekammer Nordrhein zertifiziert, es können 3 CME-Punkte erworben werden. Die Anmeldung finden Sie hier.
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Im Zusammenhang mit einer Klage des belgischen Fußballvereins RFC Seraing hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Anfang August d. J. entschieden, dass Schiedssprüche des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) künftig von staatlichen Gerichten überprüft werden dürfen. Dies bedeutet eine deutliche Schwächung der bislang nahezu unanfechtbaren Position des CAS. Bisher war nur eine eingeschränkte Kontrolle durch das Schweizer Bundesgericht möglich. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Sportgerichtsbarkeit haben, insbesondere bei Streitfällen zu Dopingsperren oder Teilnahmebedingungen im internationalen Wettkampfbetrieb. Weitere Informationen zum Urteil finden Sie hier.
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Kurz vor den Leichtathletik-Weltmeisterschaften 2025 in Tokio gab der Leichtathletik-Weltverband World Athletics (WA) bekannt, dass sich ab dem 1. September alle Leichtathletinnen einem einmaligen SRY-Gentest unterziehen müssen, um ihr biologisches Geschlecht feststellen zu lassen. Diese Regelung betrifft die Teilnahme an Weltranglistenwettbewerben und letztendlich auch die Teilnahme an den bevorstehenden Leichtathletik-Weltmeisterschaften.
Während WA dies als einheitliche Lösung im Umgang mit betroffenen Sportlerinnen darstellt, betrachten sowohl der DLV als auch andere das Thema „Gentests zur Bestätigung des Geschlechts“ aus ethischen und moralischen Gründen als äußerst sensibel. Bitte lesen Sie hierzu die Mitteilung des DLV sowie ein Interview der Frankfurter Allgemeinen mit der US-amerikanischen Anthropologin und Bioethikerin Katrina Karkazis.
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Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen, und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.
Grundsätzlich müssen alle Athlet:innen – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist! Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen von World Athletics größtenteils angeglichen sind.
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