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Anti-Doping-Newsletter vom (02.05.2017)

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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

 

  • Nachtests von Dopingproben der Olympischen Spiele 2008 erbringen Nachweis von Clenbuterol
  • Internationales Startrecht für weitere sieben russische Leichtathleten
  • NADA-Hinweis zum Thema "Veröffentlichung von Sanktionsentscheidungen"
  • WADA veröffentlicht Jahresbericht 2015
  • Brasiliens Anti-Doping-System wieder konform, Sperre von Labor in Doha aufgehoben
  • Neue Methode zum Dopingnachweis?!
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihre
DLV Anti-Doping-Koordinierungsstelle

 

   

 

Wie die ARD-Dopingredaktion im April berichtete, wurde bei Nachtests der Dopingproben der Olympischen Spiele 2008 in Peking das Dopingmittel Clenbuterol in geringen Mengen nachgewiesen. Lesen Sie Einzelheiten in den für Sie zusammengestellten Presseberichten im Focus und in der ARD-Mediathek sowie Reaktionen der Sprinter Julian Reus und Sven Knipphals.

 

   

 

Der Leichtathletik-Weltverband IAAF hat weiteren sieben russischen Athleten die internationale Starterlaubnis unter neutraler Flagge erteilt. Somit sind momentan zwölf Russen startberechtigt, während der nationale Verband als Konsequenz systematischen Dopings weiter suspendiert bleibt. Wie die IAAF mitteilte, ist damit im Jahr 2017 insgesamt zehn Anträgen stattgegeben worden, 17 wurden abgelehnt. Lesen Sie hier mehr sowie Einzelheiten über die Möglichkeit der Wiederzulassung des russischen Leichtathletik-Verbands.

 

   

 

Im NADA-Newletter März 2017 informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) unter anderem zum Thema „Veröffentlichung von Sanktionsentscheidungen“, das zweifelsohne in Verbindung mit deutschen sowie europäischen Datenschutzbestimmungen steht und auch für Sportfachverbände von großer Wichtigkeit ist. Lesen Sie hier den gesamten Artikel.

 

   

 

Turnusgemäß veröffentlichte die Welt Anti Doping Agentur (WADA) Anfang April 2017 ihren Jahresbericht ADRV 2015. Ebenfalls lesenswert ist die folgende Zusammenfassung von kicker.de.

 

   

 

Die WADA hat Brasiliens Anti-Doping-System wieder als codekonform erklärt. Darüber informierte die WADA auf ihrer Webseite am 12. April. Ebenso wurde das Anti-Doping-Labor in Doha (Katar) wieder akkreditiert. Dem Labor wurde im November 2016 die Akkreditierung zur Durchführung von Analysen entzogen, da die internationalen Standards und Anforderungen nicht erfüllt waren. Hier die Meldung der WADA.

 

   

 

„Pusten bei der Dopingkontrolle?“ Mit dieser Überschrift leitet der Deutschlandfunk einen Artikel über die Möglichkeit einer neuen Methode zum Nachweis von Doping ein. Das Verfahren wurde von Prof. Mario Thevis vom Kölner Zentrum für Präventive Dopingforschung entwickelt und wird in dem folgenden Bericht neben anderen interessanten Einzelheiten beschrieben.

 

   

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist. Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise. Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass...

...bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF-List of International Competitions 2017, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.

Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen Internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.

Weiterführende Details auf der DLV-Webseite, der NADA-Webseite und im DLV-Anti-Doping-Bereich.

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