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Anti-Doping-Newsletter vom (09.10.2017)

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Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
  • NADA befürwortet Idee eines sportlichen Führungszeugnisses
  • WADA: Russland muss McLaren-Report akzeptieren
  • Schwerpunktstaatsanwaltschaft Anti-Doping in Zweibrücken
  • WADA entzieht französischem Dopingkontrolllabor die Akkreditierung
  • Neuer Dopingtest mit Gen-Markern
  • Nachweis von Dopingsubstanzen per Atemgasanalyse
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

 

 

NADA befürwortet Idee eines sportlichen Führungszeugnisses

 

 

Die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA) befürwortet die Idee, dass Athleten künftig vor Wettkämpfen selber nachzuweisen haben, ungedopt zu sein. “Der Ansatz der Umkehr vom Dopingnachweis hin zu einer Art sportlichem Führungszeugnis ist gut und könnte dazu beitragen, dass saubere Sportler gestärkt werden“, sagte NADA-Vorstand Dr. Lars Mortsiefer in einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“. Was es dabei zu bedenken gäbe, lesen Sie hier.

 

 

WADA: Russland muss McLaren-Report akzeptieren

 

 

Während eines Treffens am 24. September in Paris unterstrich das Exekutivkomitee der Welt Anti-Doping Agentur (WADA), dass Verantwortliche der russischen Anti-Doping-Behörde RUSADA die Ergebnisse des McLaren-Reports offiziell anerkennen müssen. Des Weiteren will die WADA die RUSADA erst dann wieder akzeptieren, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind. Lesen Sie hier die Einzelheiten.

 

 

Schwerpunktstaatsanwaltschaft Anti-Doping in Zweibrücken

 

 

Bereits im letzten Anti-Doping-Newsletter berichteten wir von dem Vorhaben des Landes Rheinland-Pfalz, künftig alle Doping-Strafverfahren an Gerichten in Zweibrücken zu verhandeln. Inzwischen ist laut SWR aktuell seit einem Monat die Schwerpunktstelle Anti-Doping in Zweibrücken im Einsatz. „Ein Standort an dem alle Doping-Fälle aus Rheinland-Pfalz von der Staatsanwaltschaft und dem Amts- und Landgericht bearbeitet werden. Einzigartig in Deutschland.“ Bitte lesen Sie hier weitere Details.

 

 

WADA entzieht französischem Dopingkontrolllabor die Akkreditierung

 

 

Wie die WADA weiterhin am 26. September mitteilte, wurde das WADA-akkreditierte Analyselabor in Chatenay-Malabry (Frankreich) vorläufig suspendiert. Während dieser Zeit sind dem Labor jegliche Anti-Doping-Aktivitäten, einschließlich aller Analysen von Urin- und Blutproben, untersagt. Weitere Informationen finden Sie auf der WADA-Webseite und auf Focus Online.

 

 

Neuer Dopingtest mit Gen-Markern

 

 

Mit einem neuen Dopingtestverfahren setzen das Internationale Olympische Komitee (IOC) und die WADA auf einen weiteren Durchbruch im Kampf gegen Doping. Dies berichtete Ende August die englische Zeitung „The Times“. Das Testverfahren, das Gen-Marker im Blut nach Anwendung verbotener Blutdopingmittel identifizieren kann, soll bei den Olympischen Spielen 2020 erstmals eingesetzt werden. Interessante Einzelzeiten lesen Sie hier.

 

 

Nachweis von Dopingsubstanzen per Atemgasanalyse

 

 

Bereits im DLV-Anti-Doping-Newsletter 05/2017 hatten wir über ein mögliches neues Verfahren zum Nachweis von Dopingsubstanzen in der Atemluft berichtet. Das Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) hat zwischenzeitlich in ihren News – Forschung aktuell Nr. 8/2017 – auf weitere Informationen zu diesem Verfahren hingewiesen. Die Publikation und Informationen zur praktischen Vorgehensweise der Atemgasanalyse finden Sie hier.

 

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Antragsformular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass  

...bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2017, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
   
Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.

Weiterführende Details: NADA: Medizinische Ausnahmegenehmigungen (TUE) | DLV: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)

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