Im vorangegangenen Anti-Doping-Newsletter hatten wir über die Testpoolzugehörigkeit 2018 berichtet. Hier noch einige Einzelheiten, die Sie auch jederzeit auf der DLV-Webseite im Bereich
Testpools/Meldepflichten nachlesen können:
IAAF Registered Testing Pool (IAAF-RTP)
Über die Aufnahme von Athleten in den IAAF-Registered Testing Pool (IAAF-RTP) entscheidet ausschließlich die IAAF. Ansprechpartner für alles Weitere ist die im April 2017 von der IAAF gegründete Athletics Integrity Unit (AIU). Die IAAF-Testpoolmitglieder werden im Anschluss von der AIU über die Aufnahme informiert. Auch für den Fall, dass die Mitgliedschaft im IAAF-RTP aufgehoben werden sollte, informiert ausschließlich die AIU. Die AIU veröffentlicht den aktuellen IAAF-RTP auf ihrer Webseite und unterstützt diese internationalen Athleten mit Hilfe der "Athlete Advisory Note on Whereabouts" im Umgang ihrer Rechte und Pflichten als IAAF-RTP-Athlet.
Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber der IAAF/AIU, der NADA und dem DLV mit dem
IAAF-Formular „Application for Removal from the IAAF Registered Testing Pool“ schriftlich erklären.
NADA-Testpools
Auf nationaler Ebene gibt es drei NADA-Testpools,
- den Registered Testing Pool (NADA-RTP),
- den Nationalen Testpool (NADA-NTP) und
- den Allgemeinen Testpool (NADA-ATP).
Über die Aufnahme in die oben genannten NADA-Testpools entscheiden der DLV und die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) einmal jährlich nach der Berufung in den DLV-Bundeskader und gemäß der Testpoolkriterien aus dem
NADA-Standard für Dopingkontrollen und Ermittlungen, Artikel 2.3. Die Pflichten der Testpool-Athleten richten sich ausschließlich nach der Testpoolzugehörigkeit, nicht nach der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Landes- oder Bundeskader.
Wurde ein Athlet in einen Testpool berufen, gehört er diesem Testpool jeweils vom
1. Januar bis 31. Dezember des Jahres an, sofern er nicht von der NADA oder dem DLV etwas Gegenteiliges hört. Sollte der Athlet seine aktive Laufbahn beenden, muss er dies gegenüber dem DLV mit dem
"NADA-Rücktrittsformular" schriftlich erklären, der dann dafür sorgt, dass der Athlet bei der NADA aus dem Testpool entlassen wird.
Über ihre Aufnahme und ihre Aufgaben als Testpoolathlet wurden die aktuell berufenen Athleten sowohl durch den DLV als auch durch die NADA im Dezember 2017 per E-Mail informiert
Athleten im NADA-RTP unterliegen den strengsten Meldepflichten. Sie müssen über ADAMS, dem Onlinesystem der WADA, ihre Aufenthaltsdaten vierteljährlich im Voraus abgeben und zusätzlich täglich ein 60minütiges Zeitfenster angeben, in dem sie für Dopingkontrollen zur Verfügung stehen.
Für Mitglieder des NADA-NTP entfällt die Angabe des 60-minütigen Zeitfensters, die vierteljährlichen Angaben in ADAMS sind jedoch auch für sie Pflicht.
Athleten des NADA-ATP unterliegen zwar keiner direkten Abmeldepflicht, sie sind allerdings verpflichtet, die NADA stets über ihre aktuellen Adressdaten inkl. Telefonnummer sowie mit einem aktuellen Wochenplan ihrer Trainingszeiten zu informieren. Ein Zugang zu ADAMS ist hierfür jedoch nicht erforderlich. Die Abgabe der Informationen geschieht mit dem Formular „Athleten-Meldeformular für den ATP“, das Mitglieder des ATP auf der
NADA-Webseite als Download finden. Die NADA hat hierzu alle wichtigen Informationen in Form von FAQs veröffentlicht; Einzelheiten können Sie im
FAQ "Athleten-Meldeformular für den ATP" nachlesen.