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Anti-Doping-Newsletter vom (01.02.2018)

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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 2/2018

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
  • IAAF veröffentlicht List of International Competitions 2018
  • TUE-Anträge in Verbindung mit der IAAF-List of International Competitions 2018
  • Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt das Meldepflichtsystem der WADA
  • NADA aktualisiert Beispielliste zulässiger Medikamente und Medicard für 2018
  • Fehlerhafte Kontrollbehälter bei Dopingproben? WADA untersucht mögliches Integritätsproblem
  • Hyperandrogenismus – IAAF-Regel bleibt weiterhin ausgesetzt
  • IAAF-Startberechtigung russischer Athleten
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine schöne Zeit wünscht Ihnen


Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

 

 

IAAF veröffentlicht List of International Competitions 2018

 

 

Die IAAF-List of International Competitions – eine für jeden aktiven Leichtathleten wichtige Auflistung von Leichtathletik-Veranstaltungen, die es zu beachten gilt! Der Internationale Leichtathletik-Verband (IAAF) hat die für das Jahr 2018 gültige List of International Competitions 2018 zwischenzeitlich veröffentlicht. Als Leser werden Sie sich möglicherweise fragen „Ich möchte lediglich beim Mustermann-Marathon in Musterhausen starten, warum sollte ich diese Liste beachten?!“ Gemäß der IAAF-Anti-Doping-Rules ist ein Athlet, der Mitglied des IAAF-Registered Testing Pools oder ein Athlet, der an Internationalen Wettkämpfen im Sinne der Anti-Doping-Regel 1.9 (b) teilnimmt, als Internationaler Athlet zu sehen. Er unterliegt also bei der Teilnahme an unten genannten Veranstaltungen den TUE-Regeln der IAAF. Zu den von der IAAF festgelegten Wettkämpfen gehören laut dieser Regel
  • Leichtathletik im Rahmen der Olympischen Spiele
  • Leichtathletik-Welt- und Europameisterschaften Männer und Frauen (Halle und Freiluft)
  • Internationale Einladungssportfeste nach Regel 1.1 (e), IAAF-Competition Rules 2018-2019
  • IAAF-Permit-Meetings
  • IAAF-Label-Straßenläufe UND
  • andere internationale Wettbewerbe, die von der Athletics Integrity Unit (AIU) festgelegt werden
Die Liste der Internationalen Wettkämpfe i. S. d. Regel 1.9 IAAF Anti-Doping Rules sind auf der AIU-Webseite zu finden.

 

 

TUE-Anträge in Verbindung mit der IAAF-List of International Competitions 2018

 

 

Auf die Frage „Ich nehme Medikamente – brauche ich eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)!?“ ist die Beachtung der oben angesprochenen IAAF-Liste von großer Wichtigkeit, um den Verdacht eines möglichen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen oder gar ein Verfahren gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Athletinnen und Athleten, unabhängig von einer Testpoolzugehörigkeit, sollten deshalb vor der Teilnahme an einem Leichtathletik-Wettkampf immer unter Hinzunahme der aktuellen oben genannten IAAF-List of International Competitions prüfen, welche Anti-Doping-Organisation für sie Ansprechpartner bezüglich einer Medizinischen Ausnahmegenehmigung (TUE) ist. Detaillierte Einzelheiten zu dem gesamten Thema finden Sie auf der Webseite der NADA und auf der DLV-Webseite.

 

 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte stärkt das Meldepflichtsystem der WADA

 

 

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) darf weiterhin Athleten dazu verpflichten, Monate im Voraus Angaben zu ihren Aufenthaltsorten zu machen. Das entschied der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Geklagt hatten französische Sportverbände und Dutzende Profisportler, die sich in ihrem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt sahen. Der EGMR wies die Klage zurück. Lesen Sie hier Einzelheiten, Meinungen und Kommentare. Auch die WADA begrüßte das Urteil.

 

   

 

Turnusgemäß zu Beginn der Saison hat die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) die NADA-Beispielliste zulässiger Medikamente, die Medicard 2018 sowie die TUE-Checkliste 2018 veröffentlicht. Mit der Beispielliste zulässiger Medikamente erhalten Athletinnen und Athleten, Eltern und Betreuer eine Zusammenstellung einer großen Auswahl erlaubter Medikamente, mit denen eine dopingfreie Behandlung gängiger Beschwerden und Krankheiten ermöglicht wird und deren Gebrauch mit den Anti-Doping-Bestimmungen vereinbar ist.

Neben der Medizinischen Datenbank NADAmed ist die Medicard ein wichtiger Begleiter für Athletinnen und Athleten in Bezug auf erlaubte Medikamente bzw. erlaubte und verbotene Substanzen. Smartphonebenutzer finden sie auch auf der NADA-App. Unabhängig von elektronischen Medien können Sie als Athletin/Athlet, Eltern, Trainer, Vereinsinteressierter auch Printversionen mit dem Bestellformular bei der NADA erwerben.

 

 

Fehlerhafte Kontrollbehälter bei Dopingproben? WADA untersucht mögliches Integritätsproblem

 

 

Aufgrund eines Hinweises des Dopingkontrolllabors des Instituts für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln hat die WADA eine Untersuchung des Kontrollmaterials der Probeflaschen BEREG KIT Geneva eingeleitet. Lesen Sie hierzu weitere Informationen auf leichtathletik.de und beim Deutschlandfunk sowie eine erste Stellungnahme der NADA. Die NADA hat zwischenzeitlich ihre Dienstleistungsunternehmen angewiesen zusätzliche Sicherungsmaßnahmen anzuwenden, um die Integrität der Dopingkontrollproben zu sichern.

 

   

 

Die umstrittene Regel zum Hyperandrogenismus des Leichtathletik-Weltverbandes IAAF bleibt für weitere sechs Monate ausgesetzt. Das teilte im Januar 2018 der Internationale Sportgerichtshof (CAS) mit. In dieser Zeit solle die IAAF mitteilen, wie der Verband seine Vorschrift in der Testosteron-Debatte in Zukunft umzusetzen gedenkt. Wie wir in vergangenen Anti-Doping-Newslettern berichteten, klagte die indische Sprinterin Dutee Chand vor dem CAS gegen diese Regel, der mit Urteil von 2015 die IAAF-Regelung aussetzte – die IAAF wurde zur Vorlage wissenschaftlicher Beweise angehalten. Lesen Sie hier mehr.

 

 

IAAF-Startberechtigung russischer Athleten

 

 

Die IAAF hat im Zuge des Dopingskandals und der Sperre des Russischen Leichtathletik-Verbands 18 Athleten eine Startberechtigung für 2018 erteilt. Bitte lesen Sie hier weiter.

 

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass 

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