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Anti-Doping-Newsletter vom (02.07.2018)

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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 07/2018

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:
  • Hinweis der NADA für ADAMS-pflichtige Athletinnen und Athleten – Zwei-Faktoren-Authentifizierung für ADAMS
  • IAAF-Startberechtigung russischer Athleten
  • Deutsche Leichtathleten äußern sich zum Thema Doping
  • NADA-Jahres-Pressekonferenz – abschließende Berichte des Jahres 2017
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)
Eine schöne Zeit wünscht Ihnen

Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

 

 

Hinweis der NADA für ADAMS-pflichtige Athletinnen und Athleten – Zwei-Faktoren-Authentifizierung für ADAMS

 

 

Mit Meldung vom 20.06.2018 informierte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) auf ihrer Webseite darüber, dass die Welt Anti-Doping Agentur (WADA) zur Erhöhung der Datensicherheit eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung für ADAMS eingeführt hat. Die NADA hat für Athletinnen und Athleten einen Bedienungshinweis erstellt, der die wichtigsten Schritte zur Etablierung der Zwei-Faktoren-Authentifizierung erläutert und weist darauf hin, dass die Einstellung der Zwei-Faktoren-Authentifizierung freiwillig ist und Athletinnen und Athleten das Recht haben, diese abzulehnen. Bei Fragen können sich Athletinnen und Athleten an die Ansprechpartner der WADA (ADAMS@wada-ama.org) wenden. Lesen Sie hier die NADA-Meldung.

 

 

IAAF-Startberechtigung russischer Athleten

 

 

Wie der Internationale Leichtathletik-Verband IAAF am 22.06.2018 auf seiner Webseite informierte, hat das IAAF Doping Review Board einer Startberechtigung von 33 russischen Athleten zugestimmt. Lesen Sie hier die Einzelheiten. Inhalt der Mitteilung ist auch eine Auflistung der Athletinnen und Athleten, die nun unter neutraler Flagge Wettkämpfe bestreiten können.

 

 

Deutsche Leichtathleten äußern sich zum Thema Doping

 

 

Lesenswert sind Meinungen zum Thema Doping der Sprinterin Gina Lückenkemper und des Speerwurf-Olympiasiegers Thomas Röhler, der seit Januar 2018 Mitglied der IAAF-Athletenkommission ist.

 

 

NADA-Jahres-Pressekonferenz – abschließende Berichte des Jahres 2017

 

 

Auch in diesem Jahr fand die NADA-Jahres-Pressekonferenz in Berlin statt. Einzelheiten über die Anti-Doping-Arbeit der NADA und Audio-Mitschnitte der Konferenz finden Sie hier. Lesen Sie den NADA-Jahresbericht 2017 sowie Berichte der Online-Portale Ran und Focus zur Bewilligung weiterer Gelder durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags und dtoday.de zur NADA-Finanzierung durch den DOSB.

 

 

Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

 

 

Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass
  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2018, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.
Weiterführende Details: NADA: Medizinische Ausnahmeregelung (TUE)DLV: Medizinische Ausnahmeregelung (TUE)

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