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Anti-Doping-Newsletter vom (01.08.2018)

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ANTI-DOPING-NEWSLETTER 08/2018
 

 

Im aktuellen Anti-Doping-Newsletter finden Sie folgende Themen:

  • #icompeteclean – eine Präventionskampagne von NADA und DLV
  • Anpassung des NADA-Standard für Datenschutz
  • IAAF/AIU – Start einer Transparenzoffensive gegen Doping
  • „Gesetzvorschlag in Amerika – Zugriff auf alle Stadien“
  • Berlinger informiert über Weiterführung von Vertrieb und Entwicklung von Dopingkontrollbehältern
  • Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE-Antrag)

Eine schöne Zeit wünscht Ihnen
Ihr
DLV-Referat Anti-Doping

 

   

 

Im Rahmen der Leichtathletik-Europameisterschaften, die vom 6. bis 12. August 2018 in Berlin stattfinden, haben die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) und der DLV eine Kampagne für saubere Leistung ins Leben gerufen. Die Leichtathletinnen Denise Krebs (Langstrecke) und Mareike Arndt (Mehrkampf) stehen in der Präventionskampagne #icompeteclean unter dem Motto "Meine Perlen sind sauber" für Fairness und sauberen Sport im Vordergrund. Nach dem Startschuss in einer gemeinsamen Pressekonferenz während der Deutschen Meisterschaften 2018 in Nürnberg ist die Kampagne nun in einer Plakat-Aktion sowie, dank der Unterstützung der BVG, in Form von Spots in den Berliner U-Bahnen zu sehen. Den Video-Spot finden Sie unter folgendem Link. Die Kampagne wird von einem Blog komplementiert. Haben Sie Interesse an der Berichterstattung der Presse, dann lesen Sie hier Berichte der Sportschau und des Handelsblattes.

 

   

 

Die NADA wies im Juli 2018 auf ihrer Webseite auf die Anpassung des NADA-Standard für Datenschutz hin. Laut NADA wurde der Standard an die Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die seitens der WADA erfolgten Änderungen im International Standard for the Protection of Privacy and Personal Information (ISPPPI) angepasst. Der modifizierte Standard tritt ab sofort in Kraft und ist auf den Webseiten von DLV und NADA zu finden.

 

 

IAAF/AIU – Start einer Transparenzoffensive gegen Doping

 

 

In einer Pressemitteilung und gemäß Veröffentlichung auf den Webseiten des Internationalen Leichtathletik-Verbands (IAAF) und der Athletics Integrity Unit (AIU) haben die Institutionen über deren Arbeit seit Gründung der AIU im April 2017 informiert. Inhaltlicher Schwerpunkt ist der Start einer Transparenzoffensive gegen Doping. Vorrangig ist eine neue Veröffentlichungspolitik in Bezug auf Dopingfälle, die, unterteilt in fünf Punkte, von der Datenschutzbehörde in Monaco im Mai diesen Jahres genehmigt wurde. Einzelheiten finden Sie auf der Seite der AIU sowie bei einem Bericht auf sportschau.de.

 

   

 

Mit dieser Überschrift leitete die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 27. Juli 2018 einen Artikel über die Vorbereitung eines Gesetzes in den USA ein, auf dessen Grundlage Doping bei internationalen Wettkämpfen als transnationale Straftat verfolgt werden könnte. Erarbeitet unter Leitung der Helsinki-Kommission als unabhängige Behörde der US-Regierung fand Mitte Juli 2018 eine Anhörung zu dem geplanten Gesetz statt. Bitte lesen Sie hier weiter.

 

   

 

Berlinger informiert über Weiterführung von Vertrieb und Entwicklung von DopingkontrollbehälternDie Schweizer Firma Berlinger wird die Produktion von Urinbehältern für Dopingproben nun doch weiterführen. Darüber informierte die Schweizer Berlinger Gruppe in einer Mitteilung auf ihrer Webseite. Wie Berlinger darin mitteilte, sollen Vertrieb und Weiterentwicklung von der Stiftung „Professor Arne Ljungqvist“ übernommen werden. Lesen Sie hier Einzelheiten.

 

   

 

 Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine erforderliche Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass eine TUE-Antragsfrist von mindestens 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn einzuhalten ist.

Wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Webseite und auf der NADA-Webseite nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass

  • bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der IAAF List of International Competition 2018, der TUE-Antrag bei der IAAF zu stellen ist.
  • Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Senioren, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der IAAF größtenteils angeglichen sind.

Weiterführende Details: NADA: Medizinische Ausnahmeregelung (TUE)DLV: Medizinische Ausnahmeregelung (TUE)

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